IP-Adresse = Wohnort?

4 Antworten

"Mach dich auf einen Besuch gefasst"

... ein kleiner Wicht spricht eine nicht ausführbare Drohung aus. Der bekommt außer den Deinem Anschluss am nächsten gelegenen Knoten Deines Providers nichts raus - und das auch nur, wenn er Deine IP kennen sollte.

Anders sieht es aus, wenn Polizei und/oder Staatsanwalt Deinen Provider auffordern, die Adresse herauszurücken.


BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 19:42

Also muss ich mir keine Gedanken machen? Ich drehe hier sonst gleich ab.

1
evtldocha  04.01.2024, 19:44
@BeamtenrechtH

Doch - aber darüber, warum man mit jemanden, den man vermutlich gar nicht mal kennt, derart streiten muss, dass Drohungen die Folge sind.

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 19:45
@evtldocha

Das weiß ich auch. War auch gar nicht meine Absicht. Und ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, ob er es war oder eine andere Person. Wurde auf jeden Fall über einen anderen Account angeschrieben.

Aber bzgl. der IP-Sache muss ich mir keine Sorgen machen? Oder gibt es dort doch noch eine Möglichkeit?

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 19:45
@BeamtenrechtH

Und was kann ich sonst noch präventiv machen? Oder gibt es dort nichts? Oder muss ich überhaupt was machen?

0
GangGang873  25.05.2024, 15:25
@evtldocha

Mich hat einer auch einfach so auf TikTok angeschrieben und meine IP geschickt obwohl ich garnicht weiß wer das ist. Ich gehe davon aus weil ich irgendwo etwas kommentiert habe

0

Eindeutig kann man anhand der IP-Adresse deinen Internetprovider herausfinden, da dieser die IP-Adresse besitzt und es Register gibt wo man dies nachgucken kann.

Wenn du eine dynamische öffentliche IP-Adresse hat, was bei den meisten Anschlüssen von Privatpersonen der Fall ist, kann man als Privatperson nur einen ungefähren Standort ermitteln. Die Genauigkeit weicht hier aber stark ab und reicht von der richtigen Stadt bis hin zu irgendeiner Stadt im richtigen Land.

Eine Strafverfolgungsbehörde könnte hingegen beim Internetprovider nachfragen um die genaue Adresse und den Namen des Anschlussinhabers welcher eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt hat zu erfahren.


BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 19:41

Das heißt für mich jetzt also was? Kann der Typ mich finden oder nicht?

1
ChrisCat1, UserMod Light  04.01.2024, 19:45
@BeamtenrechtH

Ich kenne die von dir genutzt Webseite jetzt nicht. Bei den meisten Webseiten bekommt man die IP-Adressen der anderen Nutzer aber nicht heraus, da hier nur der Webseiten Betreiber Zugriff auf solche Daten hat.

Solange also keine Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet wird oder du anderweitig Daten zu deiner Person preisgegeben hast kann man dich nicht finden.

Solche Drohungen sind in den meisten Fällen nur Angstmacherei.

2
ChrisCat1, UserMod Light  04.01.2024, 19:51
@BeamtenrechtH

Wenn du dir keiner Strafrechtlichen Schuld bewusst bist, wird wohl auch keine Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet.

Es wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit nur eine haltlose Drohung sein so das du dir keine Sorgen machen musst.

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 19:53
@ChrisCat1, UserMod Light

Ich habe strafrechtlich auf jeden Fall nichts falsch gemacht. Also muss ich mir dort keine Sorgen machen?

Und kann ich was gegen die Drohung machen? Also kann ich die Person wegen der Drohung anzeigen?

0
ChrisCat1, UserMod Light  04.01.2024, 20:00
@BeamtenrechtH

Wie gesagt, du musst dir Wahrscheinlichkeit keine Sorgen machen.

Drohungen im Internet kann man an sich auch bei der Polizei anzeigen, so dass diese ermitteln muss/sollte.
Ob "Mach dich auf einen Besuch gefasst" für die Polizei als Drohung ausreichend ist weiß ich nicht.

0
Wie einfach kann jemand meine IP-Adresse bzw. meinen Wohnort im Internet herausfinden?

Das kommt darauf an, was du als "einfach" bezeichnest. Allein anhand von deiner IP-Adresse kann nur dein ISP deine genaue Adresse zuordnen und auch dies nur mit einem konkreten Zeitstempel.

Wenn jemand an deine Adresse kommen wollen würde, würde man am ehesten versuchen Informationen über dich zu sammeln, um z. B. eine Anfrage beim EMA zu stellen oder versuchen dich dazu zu bringen, diese freiwillig preiszugeben (z. B. durch Phishing).

In der Folge wurde ich von einem anderen Account heute Mittag angeschrieben mit: "Mach dich auf einen Besuch gefasst"

Hier wird man dich nur provozieren oder dir Angst machen wollen. Einfach ignorieren. Solltest du weiterhin belästigt werden, dokumentiere etwaige Kontaktaufnahmen, falls du später Strafantrag stellen willst.

LG

Wenn es nur ein Nutzer war, und er lediglich drohte, dann musst du dir keine Sorgen machen.

Wenn du jedoch Schimpfwörter benutzt hast, könnte der Nutzer bei der Polizei Anzeige erstattet haben, und die Polizei kann deinen Wohnort herausfinden, um dir die Anzeige postialisch zuzustellen.

Datenschutz ist kaum möglich mit diesen Voraussetzungen:

  • Windows Betriebssystem
  • Google Suchmaschine
  • Google Chrome Browser
  • Google Mail-Konto

Wenn man siech das nurmal auflisten würde, würde Jedem klar sein, dass da ein katastrophales Monopol und Datenschutzrisiko herrscht.

Datenschutz bedeutet immer, dass man verschiedene Voraussetzungen haben sollte, derzeit wohl am Besten mit:

  • Linux (Mint)
  • duckduckgo Suchmaschine
  • TOR-Browser
  • Protonmail

Da ist überhaupt kein Monopol erkennbar/möglich, bei so viel Diversität.

Auch sind die Anforderungen deutlich niedriger als zum Beispiel für Windows 11 Installation, wo eine Internetverbindung Pflicht ist und man ein Microsoft-Konto erstellen muss, um den PC überhaupt starten zu können. Eine Datenschutz-Katastrophe..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 19:47

Danke. Heißt also, ich muss mir keine Sorgen machen? Oder gibt es dort noch irgendwas, was passieren kann?

Muss ich vielleicht noch was machen? Kann ich präventiv was machen?

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 19:55
@Anonymer1Alfred

Also es sind keine Beleidigungen oder Ähnliches gefallen. Ich habe niemanden angegangen oder in irgendeiner Form verletzt. Wir sind uns nicht einig geworden und der eine hat den anderen jeweils der Lüge/Missverständnis bezichtigt - am Ende haben wir uns gegenseitig die Schuld gegeben. Wir haben uns beide eine schlechte Bewertung gegeben und geblockt. Und dann hat mich ein weiterer Nutzer angeschrieben.

0
Anonymer1Alfred  04.01.2024, 19:57
@BeamtenrechtH

Tja, da wäre aber immernoch der Tatbestand "Falsche Unterstellung" möglich, bei der Polizei. Also, nenne doch bitte mal welche Voraussetzungen du genutzt hast bei eurem Streit.

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 20:29
@Anonymer1Alfred

Also. Die gesamte Situation war wie folgt.

Ich hatte die Person bezüglich einer Sache angeschrieben. Wir waren uns schnell einig, Anfrage und Angebot war auch akzeptiert. Man muss ein richtiges Formular ausfüllen, wo Preis, Ort und alles angegeben wird. Das Problem war: ich habe bei dem Formular als Ort meinen Ort angegeben, nicht ihren. Dazwischen lagen knapp 80 Kilometer. Die Person hatte das Formular bzw. den Antrag aber angenommen und deshalb dachte ich, ich hätte gegenüber den anderen den Zuschlag für die Sache bekommen. In der Folge habe ich gewartet.

Ich war ehrlich gesagt ein wenig verwundert, weshalb die Person mir dann ihre Adresse geschrieben hat, war aber so neben der Spur, dass ich das nicht beachtet habe. Genauso wenig, wie dass ich meine Adresse bzw. den Treffpunkt zur Übergabe noch nicht geschrieben hatte. Nur die Stadt bzw. der grobe Ort waren klar. Daraufhin verstrich die Zeit und irgendwann, wenige Minuten vorm eigentlichen Treffen bin ich artmäßig aufgesprungen und habe ihr meinen Standpunkt geschrieben. Treffen war um 17:30 Uhr geplant, meine Nachricht kam um 17:28 Uhr. Ich weiß, mein Fehler. Bin ich auch echt nicht stolz drauf, irgendwie war ich in dem Moment einfach dumm und ein Arsch. Um 17:30 Uhr bzw. nach meiner Nachricht mit dem Ort kam dann natürlich heraus, dass das gesamte Ding nicht passt. Ich habe gesagt, dass passt nicht und man solle auf die Anfrage achten. Diese hatte die Person auch akzeptiert. Und dort stand mein Ort drauf. Nicht ihr. Und sie hätte es vor dem Annehmen ja auch sehen können. Demgegenüber hieß es, es sei doch klar, wenn die Adresse folgt. Auch stand anscheinend in ihrem Profil, Übergabe bzw. Abholung werden angeboten. Selber bringen bzw. Versand wären keine Option - steht zwar so nicht im Profil, erschließt sich aber irgendwie umgekehrt.

Danach hat man mir vorgeworfen, ich hätte das mit Absicht gemacht und wollte dem Nutzer nur schaden. Man muss dazu sagen, danach bewertet man die Transaktion immer. Und da sie mich schlecht mit einem Stern bewertet habe, habe ich ihr auch einen Stern gegeben. Die Person hat mich danach geblockt und ich sie. Heute morgen hat mich dann ein anderer Nutzer mit besagter Nachricht angeschrieben und gesagt, ich könne mich auf einen Besuch einstellen. Ich konnte nicht Mal reagieren, da er mich direkt blockiert hatte. Und aus Panik habe ich meinen Account gelöscht.

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 20:31
@BeamtenrechtH

Ich weiß natürlich, dass wir uns beide nicht perfekt verhalten haben und ich es hätte realisieren können. Keine Ahnung, in welchem Film ic dort war. Betrunkenen war ich aber nicht. Also ich war geistesgegenwärtig und anwesend.

Noch dazu: Beleidigungen fielen zumindest von meiner Seite aus nicht. Keine Ahnung mehr, ob die andere Person was geschrieben hat. Ich aber auf jeden Fall nicht. Auch nicht bei der Bewertung.

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 20:32
@BeamtenrechtH

Und ich habe ihr auch keine Lüge unterstellt. Die Lüge bzw. den Vorwurf, ich wollte der Person nur schädigen, hat nur der andere geschrieben. Ich habe nur gesagt, dass das ein schlechter Witz sei. Aber ich bin nicht ausfällig geworden. Habe nach meiner Bewertung auch nichts mehr geschrieben, danach war sie schon blockiert.

0
Anonymer1Alfred  05.01.2024, 10:07
@BeamtenrechtH

Ich hab nicht euren Streit gemeint. Nun sag schon, welche Voraussetzungen du genutzt hast. Stell dich nicht an, wie ein Politiker, und sag es einfach.

0
BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 01:14
@Anonymer1Alfred

Ich bin ehrlich gesagt zu dumm, um zu verstehen, was du meinst. Was ist mit Voraussetzungen gemeint?

Also oben schreibst du folgendes: Datenschutz bedeutet immer, dass man verschiedene Voraussetzungen haben sollte, derzeit wohl am Besten mit:

  • Linux (Mint)
  • duckduckgo Suchmaschine
  • TOR-Browser
  • Protonmail

Ich habe einfach Google Chrome genutzt.

1
Anonymer1Alfred  06.01.2024, 06:12
@BeamtenrechtH

Ja, das meinte ich: Google Chrome hast du genutzt, und wahrscheinlich auch die Google-Suchmaschine. Deine IP-Adresse und dein Wohnort können also problemlos herausgefunden werden.

Daher könntest du wohl wirklich einen Besuch von der Polizei wegen möglicher "Unterstellung falscher Tatsachen" bekommen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Polizei deine Adresse, dem Kläger mitteilen darf. Datenschutzgründe könnten dagegen sprechen.

0