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Noch liegt kein Betrug vor, auch wenn alles danach aussieht.
- Du must schriftlich per e-Mail einen Termin entsprechend dem Gutschein verlangen und als Frist ein genaues Datum in angemessenem Zeitraum verlangen. 14 Tage dürften durchaus angemessen sein. Entsprechend dem Gutschein bedeutet: wo sollte der Termin stattfinden,was wurde da versprochen?
- Sofern keine Reaktion kommt must Du den Betrag schriftlich zurück fordern, wieder unter Angabe eines festen Datums (niemals "Innerhalb einer Woche" schreiben, sondern immer das genaue Datum einsetzten) das schickst du als Einwurf Einschreiben (keinesfalls Einschreiben Rückschein oder Einschreiben eigenhändig verwenden) an an die Impressumsadresse der Internetseite. Nach Ablauf der Frist befindet er sich damit in Verzug.
- Reagiert er darauf noch immer nicht, ist es Zeit für eine Strafanzeige gegen den Betreiber der Internetseite wegen Betrug . Sowie gleichzeitig die Beantragung eines geeichtlien Mahnverfahren gegen Auslage der Gebühren(werden zusammen mit dem Mahnbescheid zurück gefordert).
Sollte der Mann nicht anders zu fassen sein, dann lässt er sich durch die Staatsanwaltschaft auf Grund der Kontonummer finden.