Internetanbieter Kündigen Neue Gesetz 1.12.2021?

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Sofern du den Vertrag nicht 2021 aktiv neu verlängert hast, um den Rabatt weiter zu bekommen, sollte eine erneute Kündigung zum Ende des darauffolgenden Monats funktionieren. Evtl. hilft auch anrufen: 0721 960 92 63

Das TKG ist da wohl nicht ganz eindeutig formuliert. 1&1 sieht also entweder einen vollständigen Bestandsschutz (der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre), oder aber mindestens einen Bestandsschutz der bereits am 4. Februar 2021 erfolgten Vertragsverlängerung. Das lässt sich wohl nur gerichtlich klären. Ob die Klärung, ggf. über mehrere Instanzen, vor dem 4. Februar 2023 abgeschlossen sein wird, wage ich zu bezweifeln. Du kannst versuchen, da etwas über die Hotline zu drehen.

Was mich allerdings wundert: Die Vertragsverlängerung erfolgte für zwei Jahre. Üblich ist jedoch eine Verlängerung von einem Jahr, oder meine ich das nur?

Die Verbraucherzentrale NRW meint, dass die neue Regelung für Altverträge gültig ist:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gesetz-fuer-fairere-vertraege-kommt-mehr-schutz-bei-kosten-und-laufzeiten-55274

Hier finde ich aber auch eine schlüssige Argumentation dagegen:

https://www.teltarif.de/laufzeit-kuendigung-altvertrag-tkg/news/86248.html

Hier hingegen wird festgestellt, dass die neue Regelung auch für Altverträge gilt:

https://www.teltarif.de/verbrauchervertraege-neue-regeln-vertragsverlaengerung-kuendigung/news/86473.html