Internetanbieter Kündigen Neue Gesetz 1.12.2021?
Guten Tag,
bin langjähriger Kunde bei 1&1 und wollte fragen, ob ich den Anbieter schnell wechseln darf laut den neuen Gesetz.
Kleine Info zu mir: Ich bin seit 2015 ein treuer Kunde bei 1&1 und habe online bessere Verträge gefunden bei der Konkurrenz meine erstmalige Aktivierung war am 30.04.2015.
Der aktueller Vertragsbeginn ging am 04.02.2021und den habe ich gekündigt am 01.11.2021 und habe eine Kündigungsbestätigung bekommen zum 04.02.2023, müsste ich den so lange warten oder kann ich ne neue Kündigung schreiben mit den aktuellerem Datum?
Vielen Dank für die schnelle Antworten.
2 Antworten
Sofern du den Vertrag nicht 2021 aktiv neu verlängert hast, um den Rabatt weiter zu bekommen, sollte eine erneute Kündigung zum Ende des darauffolgenden Monats funktionieren. Evtl. hilft auch anrufen: 0721 960 92 63
Das TKG ist da wohl nicht ganz eindeutig formuliert. 1&1 sieht also entweder einen vollständigen Bestandsschutz (der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre), oder aber mindestens einen Bestandsschutz der bereits am 4. Februar 2021 erfolgten Vertragsverlängerung. Das lässt sich wohl nur gerichtlich klären. Ob die Klärung, ggf. über mehrere Instanzen, vor dem 4. Februar 2023 abgeschlossen sein wird, wage ich zu bezweifeln. Du kannst versuchen, da etwas über die Hotline zu drehen.
Was mich allerdings wundert: Die Vertragsverlängerung erfolgte für zwei Jahre. Üblich ist jedoch eine Verlängerung von einem Jahr, oder meine ich das nur?
Die Verbraucherzentrale NRW meint, dass die neue Regelung für Altverträge gültig ist:
Hier finde ich aber auch eine schlüssige Argumentation dagegen:
https://www.teltarif.de/laufzeit-kuendigung-altvertrag-tkg/news/86248.html
Hier hingegen wird festgestellt, dass die neue Regelung auch für Altverträge gilt: