Wie lange darf der ehemalige Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen speichern?
Hallo,
ich habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt und jetzt stell ich mir die Frage wie lange mein alter Betrieb meine Bewerbungsunterlagen speichern darf.
Gibt es da eine Frist wann ein Arbeitgeber zwecks Datenschutz die Bewerbungsunterlagen ehemaliger angestellten ( Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf) löschen muss?
2 Antworten
Üblich ist ein halbes Jahr, da dann auch die Klagefrist vor dem Arbeitsgericht wegen einer Benachteiligunug nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstrichen ist.
Dann bleiben die Bewerbungsunterlagen in der Personalakte und werden frühestens nch 6 Jahren aussortiert.
Danke. 6 Jahre nach Einstellung des Arbeitnehmers oder 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen?
Hast du vielleicht eine Quelle?
Sechs Jahre nach dem Ausscheiden. Auch wenn es im Arbeitsrecht keine festgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gibt, so entsprechen die sechs Jahre den im kaufmännischen Bereich üblichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftskorrespondenz.
Während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber ja ein berechtigtes Interesse an den Daten und muss sie deshalb nicht löschen.
Gibt es da eine Frist
Es gibt nicht nur eine Frist, sondern gleich mehrere. Und dadurch können die Aufbewahrungszeiten für Personalunterlagen zwischen 3 und 30 Jahren liegen.
Hier muss man also schon etwas präzisieren, um welche Art von Daten es sich handelt und ob diese arbeitsrechtliche, steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte betreffen.
Danke für die Antwort. Es geht um die Bewerbungsunterlagen die damals versendet wurden. Wie lange darf der Ex-Arbeitgeber diese behalten?
Ist das auch der Fall wenn man sich nicht nur beworben hat sondern angestellt war und dann das Unternehmen verlassen hat?