Instagram Polizei?

1 Antwort

Na klar kann sie und macht sie in solchen Fällen auch immer mal.

Paragraph 315d Strafgesetzbuch (verbotene Kraftfahrzeugrennen) ist kein Spaß sondern eine Straftat, die im Moment auch politisch und gesellschaftlich viel Aufmerksamkeit bekommt und deshalb nicht so einfach ignoriert wird.

Und für die Erfüllung des Tatbestandes müssen nicht unbedingt andere "Rennteilnehmer" dabei sein. Das geht auch alleine.

Hier mal ein interessanter (und bekannter) Fall, wo wegen eines hochgeladenen Videos ein solches Verfahren zumindest eingeleitet wurde:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbotene-kraftfahrzeugrennen-alleinrennen-strafbar-198133.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Artus01  01.08.2023, 09:33

Der verlinkte Fall ist längst angeschlossen, das Verfahren wurde eingestellt.

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WeiSte  01.08.2023, 10:18
@Artus01

Darum geht es ja gar nicht sondern darum, dass:

  1. Auch auf Grund von irgendwo hochgeladener Videos Ermittlungen geführt werden
  2. Für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB nicht unbedingt weitere Fahrzeuge beteiligt sein müssen.

Dass im konkreten Fall wegen (letztlich auch auf dem Video zu erkennender) fehlender Verwirklichung des Tatbestandes "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" das Verfahren eingestellt wurde, ist eine andere Sache.

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