Instagram - Video abfilmen von Streamingsdiensten?


09.10.2024, 11:36

Geht es denn, wenn man die Ausschnitte nicht eins zu eins hintereinander postet, sondern davon nur kleine Teile nimmt und bearbeitet?

4 Antworten

Was meinst du mit Edit?

Wenn du bspw von einer Dashcamaufnahme eine YouTubers, eine Situation abfilmst, um sie dann auf deinem Instagrammkanal zu Posten, brauchst du dafür die Erlaubnis des YouTubers. Das Gleiche gilt wenn du aus verschiedenen Fremdausschnitten etwas Neues basteln möchtest.

Bekommt der Ersteller der ursprünglichen Quelle das mit, gibt es mehrere Möglichkeiten. Von einer legalen Weiternutzung (eher selten, wenn vorher nicht gefragt wurde), über Löschung des Kontents bis hin zu Ärger mit Anwälten und Co.

Wenn auf dem Videomaterial dann noch Personen frei zu erkennen sind, kommt der Ärger wegen Persönlichkeitsrechten noch on Top.

Frag doch einfach den entsprechenden Youtuber. Das erparrt unter Umständen massig Ärger.


LaylaFan15 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 09:52

Mit Edit meine ich halt ein zusammenschnittenes Video von verschiedenen Szenen aus einer Sendung z.B., wo halt die Sängerin zu sehen ist.

Ich wollte nämlich von Joyn etwas abfilmen, das zusammen schneiden und auf Instagram posten.

Ist es auch nicht erlaubt, wenn man die Quellen angibt, wo man es her hat? Gilt das nur, wenn man es mit einer Bildschirmaufnahme macht oder auch, wenn man mit der Handykamera abfilmt?

Eigentlich ja komisch, dass man es nicht darf - im Fernsehen kann es sich ja auch jeder ansehen.

Passiert denn etwas, wenn man es macht? Wird man z.b. benachrichtigt, wenn das Edit gelöscht wird? Wird dann der Account gesperrt oder gelöscht ohne Vorwarnung?

TamraElara  09.10.2024, 11:53
@LaylaFan15

Es ist nicht erlaubt. Im Fernsehen kannst du es zwar ansehen, zahlst als Kunde aber auch dafür. Du darfst aber vom Fernseher auch nicht einfach abfilmen und es irgendwo anders öffentlich einstellen.

Aufnahmen von den öffentlich rechtlichen oder Downloads von Streaming Diensten sind nur für den rein privaten Gebrauch. Sobald du die Sachen irgendwo einstellst oder anderweitig öffentlich machst, benötigst du eine entsprechende Nutzungslizenz. Das gilt auch und insbesondere wenn du das Material entfremdest.

TamraElara  09.10.2024, 11:58
@TamraElara

Ergänzung: Was du machen kannst, ist eine Verlinkung von deinem Instagrammaccount zum Kontent. Damit würden User deines Accounts zur Plattform des entsprechenden YouTubers weitergeleitet. Der Zugriff würde also auf dem Original verbleiben.

Aber einfach Kopieren und auf eigene Seiten stellen oder Kopieren und Verändern, um es dann auf eigenen Seiten zu packen. Das ist nur mit entsprechender Lizenz erlaubt.

LaylaFan15 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 10:53
@TamraElara

Wenn man ein Video nur für enge Freunde postet, würde das trotzdem gelöscht etc., wenn es gegen Urheberrecht verstößt?

TamraElara  16.10.2024, 11:36
@LaylaFan15

Was ist daran so schwer zu verstehen? Du kannst einen Link setzen, mehr nicht!

Sobald du es irgendwo hochlädst ist es nicht mehr privat, egal ob nun nur deine Freunde Zugriff haben oder mehr.

heißt, wenn du es nutzen und verändern willst, bleibt es bei dir und auf deiner Festplatte, Vorführungen darf es damit auch nicht geben.

TamraElara  16.10.2024, 11:41
@TamraElara

Das war vielleicht etwas harsch.

Ergänzung: Du darfst das Ergebnis deiner Familie oder deinen Freunden zeigen, aber dieses Zeigen nicht öffentlich machen. Du darfst davon keine Kopien machen, um sie weiterzugeben, auch nicht an deine Freunde oder Familie. Du darfst ihnen auch nicht die Möglichkeit geben eine Kopie zu machen und du darfst es nicht irgendwo hochladen, auch nicht für begrenzten Zugriff.

LaylaFan15 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 11:54
@TamraElara

Meine Frage war nur, ob man auch von instagram benachrichtigt wird bzw. Das Edit gelöscht würde, wenn man es nur für enge Freunde dort teilt? Ich würde es nämlich vorher auf einem anderen Account "ausprobieren", ob es funktioniert.

Andere posten auch Edits mit Ausschnitten davon oder anderen TV Shows.

TamraElara  16.10.2024, 11:59
@LaylaFan15

Und wenn andere von der Brücke springen, springst du hinterher? Du hast also vor ganz bewußt vor Urheber/Verwertungsrechte zu missachten. Dabei gibt es von meiner Seite aus keine Hilfe

Davon abgesehen, wer sagt dir, dass die "Anderen" nicht vorher die Nutzungsrechte eingeholt haben?

Dürfen, nicht wirklich.

Aber geduled wird es teilweise.


LaylaFan15 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 09:49

Auch nicht, wenn man die Quellen angibt, wo man es her hat? Gilt das nur, wenn man es mit einer Bildschirmaufnahme macht oder auch, wenn man mit der Handykamera abfilmt?

Passiert denn etwas, wenn man es macht? Wird man z.b. benachrichtigt, wenn das Edit gelöscht wird? Wird dann der Account gesperrt oder gelöscht?

ytimoyt  09.10.2024, 11:37
@LaylaFan15

Nein auch dann nicht.

Passiert denn etwas, wenn man es macht?

Auf YouTube wird das meist gedulded und wenn nicht, das Video einfach gesperrt.

Dein Account wird da aber nicht gesperrt.

LaylaFan15 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 11:48
@ytimoyt

Ich würde halt gerne etwas von Joyn abfilmen.

Hatte erst gedacht Ausschnitte davon eins zu eins (halt lustige Szenen) hintereinander zu schneiden (mit Ton), aber dann wäre es halt eins zu eins. Würde es denn eher gehen, wenn ich nur kleine Teile von den Ausschnitten benutze, die bearbeite und Musik hinterlegt? Dann ist es ja anders, als wenn ich das eins zu eins übernehme.

Wird man dann benachrichtigt, wenn das Video gesperrt wird? Bzw. wenn man so oft gegen das Urheberrecht verstoßen hat? Oder würde der Account so gesperrt?

ytimoyt  09.10.2024, 12:13
@LaylaFan15

Man wird benachrichtigt.

Sofern das Video direkt gesperrt, weil das System von YouTube das erkennt hat passiert nichts.

Nur wenn es eine manuelle Löschanfrage an YouTube gibt bekommst du eine Verwarnung und bei 3 ist der Account weg.

LaylaFan15 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 10:52
@ytimoyt

Die Ausschnitte sind nicht von YouTube.

Wenn man ein Video nur für enge Freunde postet, würde das trotzdem gelöscht etc., wenn es gegen Urheberrecht verstößt?

Guten Tag!

Grundsätzlich hat der Urheber das Recht, sein Werk zu verwerten (vgl. § 15 Abs. 1 UrhG). Das Verwertungsrecht umfasst insbesondere auch das Verbreitungsrecht. Was Sie machen dürfen, ist eine Privatkopie des Werkes zu erstellen, die ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dient (vgl. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG). Die Rechtsprechung sieht ein Vervielfältigungslimit von maximal 7 Kopien vor (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1978 – Az.: I ZR 111/76). Eine Weitergabe dieser Kopie ist nicht erlaubt, es sei denn, die Weitergabe erfolgt im Kreise der Familie. Nehmen Sie ein Mitschnitt auf und verbreiten es an einen beliebigen Personenkreis (etwa auf Instagram), liegt eine Schwarzkopie vor. Solche Mitschnitte als einzelne Vervielfältigungsstücke dürfen mithin nicht an Dritte verbreitet werden (vgl. § 53 Abs. 6 S. 1 UrhG). Ausnahmen bestehen etwa, wenn das Werk zu Berichts- oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird, beispielsweise für Werbung (vgl. §§ 50 ff. UrhG).

Es könnte ggf. passieren, dass Ihr Beitrag gelöscht wird. Genaueres müssten Sie in den AGBs von Instagram nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


LaylaFan15 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 23:50

Danke. Könnte es denn auch passieren, dass der Account gelöscht wird? Oder wenn dann nur das Video?

ChaosLeopard  13.10.2024, 12:30
@LaylaFan15

Bezweifle ich, dass das Konto gelöscht wird. Eine Sperre kann ich mir vorstellen. Dafür müsste man in den AGBs schauen, unter welchen Umständen eine Sperrung/Löschung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

LaylaFan15 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 10:51
@ChaosLeopard

Okay.

Wenn man ein Video nur für enge Freunde postet, würde das trotzdem gelöscht etc., wenn es gegen Urheberrecht verstößt?

Urheberrecht sagt nein.


LaylaFan15 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 09:46

Dann dürfte man ja fast nichts posten. Selbst nichts, was die Sängerin selbst gepostet hat.

Passiert denn etwas, wenn man es macht? Wird man z.b. benachrichtigt, wenn das Edit gelöscht wird?

guterfrager5  09.10.2024, 12:03
@LaylaFan15

wenn du dir von der Sängerin die Erlaubnis einholst, etwas von ihr posten zu dürfen, ist es ja kein Problem ... dann musst du halt wahrscheinlich auch dafür bezahlen .....

TamraElara  09.10.2024, 12:07
@LaylaFan15

Auch wenn die Sängerin es selbst gepostet hast, brauchst du ihre Erlaubnis.

Entweder du holst dir die entsprechenden Lizenzen oder du lässt es oder du musst halt mit den Konsequenzen rechnen und leben. Je nachdem, wen du damit verärgerst, wird entweder nur dein Zeug gelöscht oder es wird teuer.

Die Lizenzen bekommst du entweder direkt beim Urheber oder bei Stockbild- bzw Stockvideoagenturen oder -Seiten. Bei den meisten zahlt man für die Lizenzen. Bei einigen darf man unter bestimmten Auflagen, den Kontent kostenlos nutzen.

LaylaFan15 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 23:51
@TamraElara

Okay. Kann es auch sein, dass der Account gelöscht wird oder wenn, dann nur das Video?