Inkassoverfahren bei Rechtsanwalt?

3 Antworten

Wenn die Forderung berechtigt ist und die Nebenforderungen nicht überzogen (prüfen!!! Kommt gar nicht so selten vor) und du das anerkennst liegt es an dir, den Anwalt bzw. den Gläubiger (oft spircht letzerer dann nicht mehr mit dir, weil er das ja an den Anwalt abgegeben hat) zu kontaktieren und auf eine Einigung hinzuwirken.

Sei dabei vorsichtig, welche Infos zu on Top über dich preisgibst, denn alles was du über den Informationsstand, den die schon haben hinausgeht von dir mitteilst kann nachher auch gegen dich benutzt werden.
Will heißen: Wenn die Forderung bereits tituliert ist kann die Preisgabe des Arbeitgebers (z.B. indem du eine Gehaltsabrechnung vorlegst etc.) im Rahmen von Ratenzahlungsverhandlungen schon mal schnell dazu führen, dass - falls diese dann nicht zu einem Erfolg aus deiner Perspektive führen - genutzt werden können, um dein Gehalt zu pfänden oder die Bekanntgabe deiner Kontodaten zum Rateneinzug per Lastschrift auch eine Kontopfändung sehr beschleunigen, weil diese Daten nicht erst per Kontenabruf bzw. Vermögensauskunft im Rahmen der Zwangsvollstreckung in Erfahrung gebracht werden müssen.

Generell gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Ratenzahlung, aber es ist ja in allseitigem Interesse, dass überhaupt gezahlt wird. Also sind Gläubiger und deren Vertreter - also Anwälte bzw. Inkassobüros - in der Regel recht offen für derartige Angebote, wenn die Alternative darin besteht, dem Geld weiter hinterherzulaufen oder im Rahmen einer Zwangsvollstreckung erhebliche Mehrkosten zu generieren, die dann evtl. genau so uneinbringlich sind wie die Hauptforderung.
Also ist es an dir, ein tragfähiges Angebot zu machen, was dann aber auch realistisch sein sollte, damit es bei der Gegenseite nicht auf taube Ohren stößt (z.B. eine Hauptforderung von 2000€ jetzt mit 5€ im Monat "abzustottern" wird wohl kaum für den Gläubiger interessant sein, die gleiche Forderung jetzt mit 200€ im Monat zu bedienen ist dann schon eine andere Sache). Sei aber auch vorsichtig, denn viele Anwälte schlagen dann auf die Forderung mal schnell horrende "Einigungsgebühren" drauf, die dann die Schulden nochmal zusätzlich erhöhen.

Du kannst z.B. bei Bedienung einer Ratenzahlung dann z.B. Verzugsinsen sehr senken, indem du dem Verwendungszweck deiner Zahnung den Zusatz "Haupforderung" hinzufügst.
So verfügst du, dass deine Zahlung zu allererst auf die Hauptforderung angerechnet werden soll. Alternativ werden Anwälte/Inkassofirmen nämlich zumeist erstmal die eigenen Kosten und Zinsen bedienen, damit vorrangig sie selbst erstmal ihre Kosten "reinholen", was dann aber ein Nachteil für dich sein kann, weil dadurch die Grundlage der Zinsberechnung erstmal eine ganze Weile nicht abnimmt und so die Kosten für dich steigen. Da du als Zahlender aber selbst verfügen kannst, wofür dein Geld zu verwenden ist (selbst in einer solchen Situation) kannst du dir mit diesem völlig legitimen Mittel so einige € an Zinsen sparen.

Ansonsten gilt ja Vertragsfreiheit - alles was einvernehmlich vereinbart wurde und nicht irgendwelche Gesetze verlässt ist grundsätzlich statthaft und nicht verboten. Also geh in die Verhandlung und frage nach. Aber sei eben erstmal zurückhaltend mit der Preisgabe von zusätzlichen Infos, die die Gegenseite nicht sowieso schon hat, sonst verschlimmbesserst du nachher alles.


Eckengucker  08.08.2024, 17:02

Was zu der ausführlichen Antwort noch dringend gehört wäre die Tatsache, dass eine angebotene "Ratenzahlung" bei Zustimmung durch den Schuldner die Anerkennung der neuen, Forderung als Hauptforderung bedeutet, inklusive aller aufgeführten Posten. Das muss nicht bedeuten, dass es etwas schlechtes ist, aber bei späteren Problemen wird es deutlich teurer, da die Hauptforderung nun deutlich höher ist.

Deshalb ist auch dein erster Absatz mit "prüfen" besonders wichtig.

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LordofDark1981  08.08.2024, 20:40
@Eckengucker

Darauf zielte das

Wenn die Forderung berechtigt ist und die Nebenforderungen nicht überzogen (prüfen!!! Kommt gar nicht so selten vor) und du das anerkennst

...

Aber du hast Recht, hätte man noch deutlicher hervorheben können.

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Über eine Ratenzahlung musst du dich mit dem Gläubiger einigen.

Anspruch darauf hast du grundsätzlich keinen.

Grundsätzlich ist es möglich den Betrag in Raten zu bezahlen. Allerdings müsst ihr euch darauf einigen. Hier musst du die Initiative zeigen und anfragen, ob eine Ratenzahlung in deinem Fall möglich wäre. So ist es im Inkassoverfahren auch üblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung