INKASSO Forderung?

7 Antworten

Nein, dürfen sie meines Erachtens nicht. Vor allem dürfen sie nicht daraus ableiten, dass Du für die beiden anderen AZ jetzt säumig bist.

Hintergrund ist ganz einfach, dass sie für jedes AZ offenbar ein Konto eingerichtet haben (gemeint ist nicht das Bankkonto, sondern das Debitorenkonto in ihrer Buchhaltung), und das automatische Buchungssystem die Überweisung also nur auf eines der drei Konten gebucht hat

Deren Buchungsorganisation und -technik ist aber nicht Dein Problem. Du hast Deine Verbindlichkeiten erfüllt. Oder ist bzgl. der Zahlungsweise etwas anderes vereinbart?

Außerdem ist die Verbuchung auf einem der drei AZ willkürlich - nach welchem Kriterium haben sie bzw. ihr Buchungssystem es denn ausgesucht, wenn Du alle drei angegeben hast? Das müssten sie dann mal erklären.

Weise sie darauf hin, dass die Verbuchung alleine deren Problem ist und sie ihr eigenes Problem ganz einfach daurch lösen können, dass sie die Beträge von einem AZ (bzw. Debitorenkonto) auf das andere umbuchen (dafür dürfen sie Dir KEINE Gebühren berechnen, es sei denn, das ist vertraglich vereinbart, z.B. in deren AGB).


Ontario  26.07.2022, 07:02

Wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck mit den 3 Az angegeben wurde, sollte das Inkassobüro eigentlich in der Lage sein, diese Zahlung aufgeteilt als Zahlungseingang pro Debitorenkonto zu verbuchen.

Könnte freilich auch sein, dass man den gezahlten Betrag auf ein Debitorenkonto als Zahlungseingang verbucht und somit die beiden anderen Konten als offene Posten deklariert und dafür Mahngebühren verlangt, was nicht rechtens wäre. Inkassobüros sind bekannt dafür, dass sie gerne höhere Gebühren in Rechnung stellen.

Ich würde dem Inkassobüro schriftlich mitteilen ( keinesfalls telefonisch) , dass der gezahlte Betrag auf die 3 Debitorenkonten aufzuteilen ist (Einzelbeträge angeben). und mir das bestätigen lassen.

Das sollte man von dem Inkassobüro verlangen können.

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Ja das stimmt und sie dürfen das.

Das sind drei unterschiedliche Forderungen, die dürfen nicht miteinander vermischt werden

Ja stimmt, ja dürfen sie.. und ja, das Problem vermeidestDu zukünftig durch getrennte ÜW.

Sicher dürfen sie das. Es dient der, auch für Dich sicheren, Nachverfolgung der einzelnen Vorgänge.

Pro Vorgang bzw. pro Aktenzeichen je eine Überweisung.

Wenn Du mehrere Überweisungen in einer zusammengefaßt hast, dann muß der Zahlungsempfänger die Beträge auseinanderklamüstern. Deshalb sollte man das nicht tun.


passtnichtrein  04.02.2022, 13:13

das muss jedes Inkassobüro leisten können, tun sie es nicht ist es ihr bier.

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