Informiert die Versicherung auch die Polizei?
Hallo. Wenn man mit Vollkasko gegen einen Stein gefahren ist (dem Stein ist nichts passiert, nur Schäden am Auto) und die Versicherung am Telefon meint die Polizei müsse in so einem Fall nicht hinzugezogen werden,... wird dann die Versicherung selbst nachträglich die Polizei informieren oder nicht? Danke
3 Antworten
Die Versicherung informiert praktisch nie die Polizei, es sei denn es liegt Verdacht auf einen Straftatbestand vor, sagen wir Du wärst mit gefälschten Kennzeichen unterwegs gewesen oder hättest es mutmasslich für eine Straftat benutzt.
Beides kann ich hier nicht erkennen.
Allerdings ist es immer ratsam, bei Unfällen wo kein potentiell geschädigter Eigentümer zugegen ist, die Polizei über den Unfall zu informieren. Die entscheiden dann ob sie raus kommen oder nicht.
Woher weißt Du ob der Stein nicht durch den Aufprall vielleicht einen Haarriß bekommen hat, wodurch Wasser hinein läuft und im Winter zu Frostschäden führt? Das kannst Du als Nicht-Mineraloge gar nicht beurteilen. Hättest Du die Polizei informiert, hätte die Dich vielleicht schriftich verwarnt was ein paar Euros kostet, aber Du wärst haftungsmäßig komplett aus dem Schneider.
Nö, aber Deinen Anspruch vielleicht kürzen wegen Fahrerflucht.
Beulen am Auto und gar nichts am Stein/am Umfeld ist eben nicht möglich.
Selbst Schuld, fürchte ich.
Ändert nichts an der Unfallflucht, denn der Grundstücksbesitzer wird ja entscheiden, ob es einen Schaden gibt oder nicht.
Und öffentlich zugängig hat damit nichts am Hut.
Versicherung habe ich direkt nach dem Unfall damals angerufen und mir wurde gesagt ich soll bitte nicht die Polizei rufen.
Trifft in Deinem Fall nicht zu, es fehlt der Zaun, Zitat aus Deinem Link:
Eingegrenzte private Flächen wie z.B. umzäumte Betriebsgelände gehören nicht dazu, wohl aber ein Supermarktparkplatz.
Das kann eine Versicherung Dir nicht verbietet und hilft dem Staatsanwalt auch nicht so richtig weiter, denn allein Du bis fällig, nicht Deine Berater.
Punkt Nr. 6...achso habe eben Polizei angerufen und nachgefragt... NICHT ÖFFENTLICH!
Beispiele für nichtöffentliche Verkehrsflächen:
- Parkplätze, die nur von bestimmten Mitarbeitern eines Betriebs benutzt werden
- Hofraum, Fabrikgelände, die nicht jedermann zugänglich sind
- Parkplatz eines Hotels oder Gasthauses, der nur für Übernachtungsgäste zugänglich ist
- Areal einer Großmarkthalle, für dessen Benutzung ein Parkausweise nötig ist
- Kasernengelände
- Tiefgarage, deren Einstellplätze an bestimmte Personen vermietet sind
- Zufahrt zu einer Tiefgarage einer Wohnanlage, deren Rolltor in der Regel geschlossen und nur durch den Schlüssel eines Stellplatzmieters zu öffnen ist
- Lehrerparkplatz einer Schule
- Wagendeck eines Fährschiffs.
Er hat noch geschmunzelt dass ich wegen einem massiven Stein anrufe
Darum geht es nicht, siehe Dein Beispiel Zeile 2, nicht zugängig trifft nicht zu, also zugängig, also Unfallflucht. Besoffen dort fahren darf man ja auch nicht, frage ggf. mal nach.
Polizei meinte es sei nicht öffentlicher Verkehrsraum... Aber trotzdem danke für deine ausführlichen Bemühungen
Es geht doch gar nicht um einen öffentlichen Raum, wenn der zugängig ist, wie ein lidl-Parkplatz, zählt das nun mal, besoffen fahren ebenso wie abhauen nach einem Knall.
Nicht anderes gilt auf offenen privaten Grundstücken der Vermieter.
Dein Vermieter wurde hoffentlich von Dir informiert.
Bilder habe ich auch geschickt. Aber an dem Stein ist absolut nichts... Nicht mal der kleinste Riss. Hätte mich auch gewundert bei einem massiven tonnenschweren Begrenzungsstein
nein, die polizei wird nicht von der versicherung informiert.
Es handelt sich um nicht öffentlichen Verkehrsraum, da abgegrenzt vom sonstigen Verkehr und nur für Mieter zur Verfügung gestellt. Dies noch zur Info