In welchem Fall würdet ihr Selbstjustiz anwenden?

5 Antworten

Hier muss man meiner Meinung nach eindeutig zwischen "echter" Selbstjustiz und zwischen einer juristisch erlaubten Gewaltanwendung unterscheiden. Justiz bedeutet als Begrifflichkeit Bestrafung und Bestrafung ist einem Rechtsstaat zu Recht dem Staat vorbehalten. Jedoch existieren im deutschen Recht etliche sogenannte "Jedermannsrechte", unter anderem die Notwehr gemäß §32 Strafgesetzbuch (StGB), die wohl am Bekannsten sein dürfte aber auch der "rechtfertigende Notstand" gemäß §34 StGB, der "entschuldigende Notstand" gemäß §35 StGB, die vorläufige Festnahme durch Jedermann gemäß §127 der Strafprozessordnung (StPO) und weitere Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), unter anderem die Gewaltanwendung um sich gegen die sogenannte "verbotene Eigenmacht" zu verteidigen nach §859 BGB.

Mfg

Gibt viele Situationen, aber definitiv wenn mein Leben oder meine Gesundheit in Gefahr wären.

Wenn meiner Familie oder meinen engsten Freunden Gewalt angetan würde und die Justiz aus welchem Grund auch immer nicht in der Lage war, für eine gerechte Strafe zu sorgen.

Notwehr ist keine Selbstjustiz.

Wenn ich von der Justiz im Stich gelassen werde.

Wenn eine Notwehrlage vorliegt