In welchem Bundesland MPU noch ab 1.6 promille?
Guten abend liebe Community,
Ist in Schleswig Holstein der MPU noch ab 1.6 oder auch schon bei 1.1 wie in bw oder bayern?
Welche Bundesländer haben noch die 1.6 grenze bzw ist es noch möglich unter 1.6 und über 1.1 ohne MPU durch zu kommen.
4 Antworten
Alkohol oder Drogen am Steuer führen häufig zur MPU
Ab wie viel Promille droht die MPU? Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Verkehrsteilnehmer, die mit bis zu 0,49 Promille Alkohol im Blut fahren und dabei niemanden gefährden oder einen Unfall verursachen, kommen normalerweise straffrei davon.
Kfz-Führer, bei denen jedoch mehr als die erlaubten 0,5 Promille nachgewiesen werden, müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei mehr als 1,1 Promille droht zudem der Führerscheinentzug – ab 1,6 Promille die MPU.
Die Führerscheinstellen können eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen.
Besteht seitens der Behörde beispielsweise die Annahme, dass der durch die Trunkenheitsfahrt auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem hat, kann es auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration zur Anordnung der MPU kommen.
Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.
Bundeseinheitlich dazu zählen auch andere Vergehen hinzu die verschiedene Urteile beinhalten selbst bei 0,3 kann der Schein ganz weg sein .
https://www.bussgeldkatalog.org/mpu/
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze...
beim 1. Mal 500 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
beim 2. Mal 1000 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot
beim 3. Mal 1500 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)
Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille
Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Entziehung dann ist der Schein weg und darf nach der Sperrzeit 6 Monate bis 15 Jahre neu gemacht werden MPU verjährt auch nach erst 15 Jahren wen man die nicht macht .
Dir ist schon bewußt, daß es hier um Gerichtsurteile und nicht um gesetzliche Regelungen geht, oder?
- Baden- Württemberg: VGH Mannheim, DAR 2014, 415
- Bayern: BayVG, Aktenzeichen: 11 BV 14-2738 (Revision zugelassen, höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus)
- Mecklenburg-Vorpommern: OVG Greifswald, DAR 2014, 601 ( hier Sachverhalt mit 1,55 Promille)
- Berlin: VG Berlin DAR 2014, 601: (hier Sachverhalt mit 1,14 Promille).
Mehr Bundesländer sind mir derzeit nicht bekannt, in denen Gerichte entsprechend entschieden haben.
Gerade in S-H ist die Sache etwas undurchsichtig. Es gab schon User aus diesem BL die unter 1,6‰ zur MPU mussten, aber auch welche die ihren FS ohne Begutachtung wieder bekommen haben...
Das Straßenverkehrsamt beschreibt auf seiner Internetseite eine (derzeitige) Grenze von 1,6‰.
http://www.strassenverkehrsamt.de/lokal/schleswig-holstein-bundesland/mpu
Interessant dazu:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=108698&st=0
Hallo,
ich kann dir zwar die Bundesländer nicht nennen, aber eins kann ich dir sagen.
Wenn der Fall auf dich zutrifft und du vorhast "nachträglich" umzuziehen, dann kannst du dir das aus dem Kopf schlagen. Das funktioniert nicht.
Viele Grüße
Michael
Es funktioniert. Es gab fälle wo sowas geklappt hat. Man findet sogar wie nichts in Google aber doch gibt es etwas. http://www.rechtsanwalt-neubrandenburg.com/der-anwalt-empfiehlt-umziehen-statt-mpu/wenn du den Beschluss zu mpu bereits bekommen hast Dan bringt es dir nichtsmehr stimmt.