In kjp?

5 Antworten

Das entscheidest Du selbst. Man kommt nicht einfach so in die Psychiatrie.

Nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung kann man zwangseingewiesen werden. Ein Händewaschzwang reicht dafür nicht aus.

Zumindest gehört das mit zu den Problemen die man in der Psych behandelt.

Sofern davon keine (akute) Fremd- und Eigengefährdung ausgeht: nein.
Und das trifft da mit Sicherheit auch nicht zu.


LMBorromeo 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 21:59

Also meine Hände sind blutig

blechkuebel  28.09.2024, 22:04
@LMBorromeo

Zählt nicht als Eigengefährdung. Klingt aber, als bräuchtest Du Therapie.

Asporc  28.09.2024, 22:17
@blechkuebel

Sich selbst die Haut von den händen zu reißen ist keine Selbstgefährdung ?

blechkuebel  29.09.2024, 09:12
@Asporc

Also erstens reißt die Person sich das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von der Haut, sondern das ist aufgrund der Zwangshandlungen (Händewaschzwang), zweitens nein: Selbstverletzendes Verhalten reicht nicht aus, um eine Einweisung zu begründen, wenn sie nicht lebensgefährlich ist. Mit Eigengefährdung meint man wirklich lebensgefählrliches Verletzungen oder Verletzungen, die dauerhafte Funktionsbeeinträchtigungen nach sich ziehen.

Larix123  28.09.2024, 21:58

So ein blödsinn. War selbst in 2 Psychiatrien und bin und war noch nie für jemanden eine Gefährdung.

blechkuebel  28.09.2024, 22:03
@Larix123

Das ist kein Blödsinn. Der Fragesteller fragt, ob man dafür in die Psychiatrie kommt. Und das klingt ja so, als würde er das nicht entscheiden. Die Entscheidung wird einem nur dann abgenommen, wenn Eigen- oder Fremdgefährdung besteht. Ansonsten kann man freiwillig in die Psychiatrie gehen. xXTevlonXx sagt nicht, dass alle in der Psychiatrie eigen- oder fremdgefährdend wären.

Larix123  28.09.2024, 22:04
@blechkuebel

Lies bitte die Antwort von dem xx nochmal.

man kann auch ohne Gefährdung in einer Psychiatrie rein — und somit ist seine Antwort definitiv falsch.

xXTevlonXx  28.09.2024, 22:07
@Larix123

Die Frage war, ob man deswegen in die Psychiatrie kommt - und "kommen" ist für mich in dem Zusammenhang durch eine ärztliche (Zwangs)Einweisung und unter Umständen gegen den eigenen Willen der Fall.

Wäre die Frage, ob man deswegen in die Psychiatrie kann, dann wäre meine Antwort auch eine andere.

blechkuebel  28.09.2024, 22:07
@Larix123

Dann lies bitte meine Erklärung nochmal. Du missverstehst xXTevlonXx. Dem User dürfte vollkommen klar sein, dass man auch ihne Eigen- oder Fremdgefährdung in die Psychiatrie kann.

Das Problem ist, dass der Fragesteller die Frage so stellt, als würden Andere ihn in die Psychiatrie schicken - dabei kann er das selbst entscheiden. Nan wird nur gegen seinen Willen geschickt, wenn man eigen- oder fremdgefährdend ist. Und das sagt xXTevlonXx.

Nein.

Du entscheidest selbst, ob Du in die Klinik gehst. "Hingebracht" wird man nur bei akuter Fremd,-oder Eigengefährdung. Also Richtung Suizidalität.


ThomasErtl93  28.09.2024, 22:21

oder akute Psychose wo man für andere eine Gefahr darstellt