In Ferienlager als Betreuer keine Pause?
Ich bin gerade als Betreuer im Ferienlager. Wir dürfen erst um 02:00 und Bett und müssen um 07:30 Aufsehen. Des Weiteren dürfen wir keine einzige Pause am Tag alleine machen.
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8 Antworten
Während so einem Einsatz ist das halt so, darüber sollte man sich im Vornhinein bewusst sein. Aber dass man erst um 2 Uhr ins Bett darf, ist äußerst komisch. Da hast du ja überer mehrere Tage hinweg Schlafverlust, das darf nicht sein. Hinterher bist du krank und brauchst selbst Urlaub.
Ich habe das schon oft mitgemacht, bei uns gab es immer eine Nachtwache, also Bereitschaft haben alle, aber alle Betreuer durften sich spätestens um 24 h schlafen legen, da war nichts mehr los.
Das ist nicht okay. Die Nachtruhe kann man auch im Ferienlager einhalten. Ab 22 Uhr sollte Nachtruhe sein, das ist sogar gesetzlich geregelt. Weil jeder seinen Schlaf braucht.
Dass man nicht alleine in der Pause ist, ist vollkommen normal, aber der erst um 2 Uhr in Bett ist nicht normal
Das gleicht sich dann aus, wenn es im Studium als Dank ein Stipendium gibt, wie auch ich erleben durfte.
Und du bist womöglich noch als Freiwilliger im Lager? Was macht ihr denn bis um 2 Uhr früh morgens? Auf so einen Job würde ich wahrlich verzichten.
Das widerspricht mehreren Arbeitsschutzbestimmungen, wie sie im Bundesarbeitszeitgesetz festgelegt sind.
Die Pause zwischen zwei Arbeitsschichten muss mindestens 11 Stunden lang sein. Eine Nachtruhe von nur 5:30 h ist also nur halb so lang wie vorgeschrieben.
Auch müssen die Pausen während der Schicht der Erholung dienen können. Das heißt, man darf selbst entscheiden, wie man sie gestaltet. Wenn man während der Essenspausen noch auf eine Horde von Kindern aufpassen muss, handelt es sich nicht um eine Pause.
Außerdem beträgt die zulässige Arbeitszeit maximal10 Stunden pro Tag und keine Minute mehr.
Da kann etwas nicht stimmen, warum sind denn bei Klassenfahrten die Lehrkräfte 24 Stunden zuständig, sogar komplett ohne Freizeit?
Es ist quasi ein Ehrenamt und ich bekomme lediglich eine Aufwandsentschädigung für 10 Euro/ Tag
Der Organisator des Ferienlagers muss dafür sorgen, dass es einen ausreichenden Betreuungsschlüssel gibt, so dass die Betreuer zumindest ihr Ehrenamt unter menschenwürdigen Bedingungen ausüben können. Falls eine Nachtwache bis 2 Uhr nachts erforderlich ist, dann müssen sich die Betreuer damit abwechseln. Derjenige, der bis 2 Uhr wach bleibt, müsste den nächsten Vormittag frei bekommen.
Die Verhältnisse, wie du sie schilderst, entsprechen einer Kindeswohlgefährdung, weil Betreuer, die derart überstrapaziert sind, sich nicht adäquat kümmern können, z.B. wegen Übermüdung oder Gereiztheit.
I'm Ehrenamt arbeitest du so viel wie du für richtig hältst, und gegenüber den Kids die du zu beaufsichtigen hast vertreten kannst.
Du wirst ja sicherlich nicht der einzige Betreuer sein.
Klar muss einer der Betreuer schon um 7 Uhr aufstehen.
Und natürlich muss es auch jemanden geben der Nachts um 1 noch für Ruhe sorgt.
Das sollte aber nicht der selbe sein.
Ja, die Kinder gehen 21:00 Uhr ins Bett und die 16-18-Jährigen um 00:30