Im onlineShop falscher preis?

1 Antwort

Deine "Bestellung" ist zunächst rein rechtlich ein "Angebot" an den Händler, Dir die Ware zum Bestellpreis zuzusenden. Nimmt er die Bestellung an (dazu muß er ausdrücklich eine Auftragsbestätigung schicken, eine Bestellbestätigung reicht nicht), kam der Kaufvertrag zu diesen Konditionen zustande

Ist im örtlichen Einzelhandel genau so. Eine falsch ausgezeichnete Ware muss der Händler nicht verkaufen.

Literatur dazu hätte ich auch:

https://www.ihk.de/halle/recht/wirschaft-und-recht/vertragsrecht/was-tun-bei-falscher-preisauszeichnung-im-online-shop--5019036

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung