Im Außenbereich bauen / Schlupflöcher?

5 Antworten

Baugenehmigungsfrei heißt nicht, dass Du nicht trotzdem einen Antrag stellen musst. Du benötigst einen Architekten. Und Du kannst hoffen, dass es für das Haus eine Genehmigung gibt. Sonst kannst Du es auf Deine Kosten abreißen lassen.

Baugenehmigungsfrei bei mehr als 15qm? Kaum vorstellbar.

Gehe zum Bauamt Deiner Kommune. Die beraten Dich gerne!

Ein definitives Nein!

Im Außenbereich geht garnix mehr. Es sei denn du wärst Landwirt und selbst dann müsstest du nachweisen, dass du mit der Landwirtschaft den überwiegenden Teil deines Lebensunterhaltes verdienst.

Also einfach nur eine Kuh kaufen und dann sagen, jetzt bin ich Bauer geht nicht mehr.

Die Genehmigungsfreistellung geht auch nur dort, wo ein Bebauungsplan existiert und dort gibts garantiert keinen. Das hat mit 400 m² nix zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gerechtigkeit2  14.03.2025, 18:12

Natürlich darf man im Außenbereich bauen, auch ohne Privilegierung, es darf nur nicht gegen öffentliche Belange verstoßen - siehe § 35 BauG.

Die Meinung, dass "Gar nichts geht" ist nur das landläufige Mies-Gelaber der Leute - die dummen Neider die anderen etwas nicht gönnen wollen.

Die landläufige Meinungs-Restriktion ist pure Willkür und spiegelt nur das Unrechtsbewußtsein in den dt. Ämtern wider.

pharao1961  15.03.2025, 16:39
@Gerechtigkeit2

Jaja... ich merke, du weißt es ganz sicher besser als ich...

Belassen wir es dabei, Du Fachmann...

Gerechtigkeit2  15.03.2025, 21:33
@pharao1961

Sagen wir mal so.

Es ist eine meinungsgetragene Frage ob jemend irgendwo bauen darf oder nicht.

Also folgende Meinungen sind entscheidend:

a) Bürgermeister

b) Gemeinderäte

c) Bauausschüsse

d) örtliche Parteien

e) das örtliche Bauamt

f) das Landratsamt

g) usw. bzw. jeder wer mit dem o.g. Personenkreisen verwandt oder verschwägert ist. Ggf. auch der Schäferhund vom Ortspolizisten.

Hängt nur bei einem der Leute ein Furz schief, dann kann man § 35 BauG so auslegen, wie es der Allgemeinheit so paßt. Also haben wir eine Willkür-Gesetzeslage.

Aber wenn irgendein Krösus aus Berlin angereist kommt - dann darf natürlich sofort eine Villa in den Außenbereich gebaut werden - in Allein-Lage versteht sich von selbst...

pharao1961  16.03.2025, 15:25
@Gerechtigkeit2

Nein, es ist keine meinungsgetragene Frage.

Es gibt entweder qualifizierte B-Pläne oder §34. Beide lassen überhauptgarnicht Bebauungen im Außenbereich zu.

Einzigstes "Schlupfloch":

Du baust einen Bauernhof. Aber hier nur eine Wutz kaufen und sagen, jetzt bin ich Bauer, so einfach ist es nicht. Du musst in dem Fall nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt mit dem ÜBERWIEGENDEN Teil der Landwirtschaft verdienst.

Das mit dem "Krösus" aus Berlin... das ging vielleicht mal von 30-40 Jahren. Weiß ich noch. Aber heute riskiert keiner mehr seinen Job nur wenn er ein paar Hunderter in die Tasche gesteckt bekommt.

Gerechtigkeit2  16.03.2025, 16:52
@pharao1961

Falls man nun als Nicht-Landwirt ein Grundstück im Außenbereich hat, und es an einen Landwirt verpachten wollte. Darf der pachtende Landwirt ggf. einen landwirtschaftlichen Schuppen darauf aufstellen ?

Bauvoranfrage vor dem Grundstückkauf ist notwendig.

Ein nicht uninteressantes Thema, denn im Außenbereich gilt §35 BauGB und bei "Weit und breit ..." wird das meist noch restriktiver gehandhabt als bei einem kleinen Ortsteil mit Innenbereich (dann nach §34).

  1. Ist das einzelne Haus tatsächlich als Weiler definiert? Mit nur einem Haus könnte es auch als landwirtschaftliches Gebäude definiert sein und dann gelten meist andere Vorgehensweisen bei Erweiterungen (Haus genauso wie Nebengebäude im Garten)
  2. Gibt es dazu eine Ortssatzung / Gemeindesatzung?
  3. Was besagt die BauNVO für Euch, lese Dir mal den Link durch, insbesondere die letzten 3 Absätze (Weiler und Einzelhäuser im Außenbereich (stadtgrenze.de))

Als "Schlupfloch" sehe ich für Dich eine aktive "Parteiarbeit" als zielführend:

  1. Prüfe Baurecht / FNP / Satzungen
  2. Schau zu, dass Du Dich mit ein paar "meinungsbildenden" Gemeinderäten abstimmst und/oder mit einer relevanten Fraktion im Gemeinderat. Die können in so einem Fall i.V.m. dem Bauausschuss ggfs. eine Satzung für den Weiler beschließen/ändern.
  3. Das Grundstück - soweit möglich - erst einmal optieren
  4. Vorsicht trotzdem: Das LRA oder gar das RP können so etwas im Nachgang auch noch "kassieren", also nicht gleich loslegen.
Woher ich das weiß:Hobby

Gerechtigkeit2  15.03.2025, 21:37

Man sollte das ganze Baurecht abschaffen, genauso wie die Grundsteuer.

oklein  16.03.2025, 00:50
@Gerechtigkeit2

Naja, dann entsteht neben Deiner Wohnung / Deinem Haus links ein Chemieriese, rechts davon die kommunale Kläranlage und gegenüber ein Stanzwerk eines Autoherstellers, dass Dir das Essen alle paar Sekunden vom Teller springt.

Wenn Du die Grundsteuer abschaffst, dann muss die Gemeinde für u.a. den Unterhalt der Straßen und Medien eben anderweitig Steuergelder erheben. Das wäre also nur ein "Geldwechselspiel".