IHK-Prüfung ohne Steuerung/Kontrolle bestehen möglich?

2 Antworten

Wie du ja selbst schon festgestellt hast, spielt das in etliche Lernfelder und Themen rein. All diese Lernfelder und Themen können somit Teil der Abschlussprüfung sein - inklusive all der Themen, die in den Bereich Steuerung und Kontrolle fallen. Und so, wie die Prüfungen aufgebaut sind, kommst du ohne Punkte bei diesen Themen auch nicht auf die nötigen 50% zum Bestehen.

Ich vermute mal, dass es vor allem das Rechnungswesen, intern und extern, ist, was dir dort Probleme bereitet, oder? Wäre zumindest der Klassiker ;).

Hierzu wäre mein Tipp, dass du noch mal gaaaaanz an den Anfang zurückgehst - dazu, wie eine Bilanz aufgebaut ist, wie sie sich gliedert und wie man von der Bilanz zu den Konten und zurück kommt! Und zwar so, dass du dieses in sich geschlossene, komplett logische System dahinter VERSTEHST. Nicht auswendig lernen, sondern verstehen, was wann wo und wie hingebucht wird und wieso man das macht und wieso das somit ein in sich geschlossenes, logisches System ist!

Das ist tatsächlich der Schlüssel zu dem ganzen Themenfeld. Wenn du das verstanden hast, werden plötzlich auch diverse andere Zusammenhänge total logisch! Zum Beispiel auch, warum es dann im internen Rechnungswesen ein bisschen anders läuft, warum man da andere Punkte betrachtet als in der Buchführung.


Lwookie3000 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 10:25

Ich bin tatsächlich ziemlich früh schon ausgestiegen. Bestandskonten fand ich noch logisch und den Einstieg in die Erfolgskonten auch. Aber dann irgendwann wurde es zu komplex weil immer mehr, und immer mehr Sonderregelungen dazu kamen. Außerdem führen wir im Unterricht die Konten nur mit den Zahlencodes, also ohne Beschriftung. Ist zwar realistischer, weil es im Unternehmen vermutlich auch so läuft, aber fürs Lernen... da hält mich das eher auf und verwirrt mich.

Ich hoffe einfach, dass die Nachhilfe da was richten kann.. ansonsten 3 Jahre verschwendet :3

HappyMe1984  30.10.2024, 10:30
@Lwookie3000

Naja, die Sonderregeln sind dann gesetzliche Vorgaben - und somit der zentrale Unterschied zwischen dem externen Rechnungswesen, also der Buchführung, die ja gesetzlichen Regeln unterliegt, und dem internen Rechnungswesen, wo jedes Unternehmen sein Ding machen kann, wie es lustig ist. Natürlich gibt's aber auch dafür bestimmte, bewährte Konzepte, weil das ja schon wichtig für das Unternehmen ist, um zum Beispiel Preise zu kalkulieren und im Blick zu behalten, ob sich die Kiste lohnt oder nicht :). Und diese Konzepte sind es, die du in der Ausbildung lernst.

Ist dir diese Unterscheidung bewussst? Ist nämlich auch so ein Punkt, der oft zu Verständnisproblemen führt, wenn er den Auszubildenden nicht klar ist :).

Ebenfalls wäre der Ansatzpunkt dann noch der, wie du von den Bestands- und Erfolgskonten zurück zur Bilanz kommst. Also Saldenbildung, Abschlussbuchungen und so. Dieser Weg zurück ist wiederum wichtig dafür, um zu verstehen, wieso man in diesen "Sonderfällen" so bucht, wie man es tut - weil dann am Ende die entsprechenden Zahlungsflüsse auch wieder dort landen, wo sie hingehören und wo am Ende das Finanzamt weiß, wie viel Gewinn das Unternehmen gemacht hat und wie viele Steuern es somit bezahlen muss ;).

Lwookie3000 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 10:34
@HappyMe1984

War mir tatsächlich noch nicht so bewusst, werde ich mich aufjedenfall mal weiter mit auseinander setzen :)

Aufjedenfall danke für die Tipps ^^

HappyMe1984  30.10.2024, 10:40
@Lwookie3000

Du hast ja noch etwas Zeit bis zur Prüfung, da ist das schon noch machbar :).

Der Schlüssel ist eben, zu verstehen, was genau man dort rechnet, mit welchem Sinn und Ziel, im Großen wie im Kleinen. Dann wird auch das Wie sehr viel leichter verständlich. Und mit Verständnis wiederum ist auch nahezu jede Prüfungsaufgabe dann zumindest soweit lösbar, dass es zum Bestehen locker reichen sollte :).

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann