Ich wurde von meinem Lehrer sexuell belästigt, was soll ich tun?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest zu einem Anwalt gehen und dich dort im Gespräch beraten lassen, wenn du eine verbindliche und rechtssichere Auskunft erhalten möchtest. Die GF User faseln hier zu 90% jede Menge Unfug, obwohl sie nicht einmal im Ansatz Ahnung von der Thematik besitzen, über die sie schreiben. Das ist zwar traurig, aber leider Realität.  

Hätten sie den Ansatz einer Ahnung, wäre ihre erste Frage: "In welchem Land soll denn das passiert sein?" Denn es geht da nicht nur um unterschiedliche Verjährungsfristen, sondern in vielen Ländern gibt es gar keinen Straftatbestand, der "Belästigung" heißt! 

In Bezug auf Deutschland wäre dann die nächste Frage: "War es ein Missbrauch (StGB §174b, §174c oder §176 kämen in Betracht), oder war es eher eine sexuelle Nötigung (StGB §177), war es lediglich der Versuch zu einem dieser 5 verschiedenen Straftatbestände oder war es eine Beleidigung auf sexueller Grundlage (StGB §185)?"

Du ahnst es vielleicht schon...alle haben unterschiedliche Verjährungsfristen.


noirfleur 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 17:13

Okay das stimmt, hört sich alles einfach so mega kompliziert an. Vielleicht war das auch ein Grund, wieso ich nicht früher auf die Idee gekommen bin mir Hilfe zu nehmen.

Ich weiß auch einfach nicht, ob ich das Gespräch morgen mit meiner Lehrerin wahrnehmen soll.

Vielen Dank für deine Antwort!!

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Beim sexuellen Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahre) ist zu unterscheiden:

Handelt es sich beim Missbrauch um sexuelle Handlungen die der Täter an dem Kind (mit Körperkontakt aber ohne Eindringen in den Körper des Kindes) vornimmt oder von dem Kind an sich (bzw. Dritten) vornehmen lässt beträgt die

Verjährungsfrist 10 Jahre.

Nimmt der Täter lediglich sexuelle Handlungen an sich aber nicht an dem Kind vor (ohne Körperberührung des Kindes), so beträgt die

Verjährungsfrist 5 Jahre.

Handelt es sich beim sexuellen Missbrauch um einen schweren Fall im Sinne des § 176a StGB, weil

-       der Täter entweder bereits in den letzten 5 Jahren wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist,

-       der über 18 Jahre alte Täter den Beischlaf mit dem Kind vollzieht oder sonst Handlungen vollzieht die mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden sind

-       der Täter das Kind in die Gefahr einer schweren seelischen oder körperlichen Gesundheitsschädigung oder Entwicklung bringt

beträgt die

Verjährungsfrist 20 Jahre

In allen drei Fällen gilt aber auch hier, dass die Verjährung frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt.

Quelle: Anwalt.de

Demnach kannst du auch jetzt noch Anzeige gegen diesen Lehrer erstatten. Problematisch wird es hierbei nur, die Beweise zu erbringen. 

Da es, denke ich mal, keine Zeugen gab und ich bezweifel, dass der Lehrer es gestehen würde, könnte es sein, dass du nichts erreichen kannst. 

Ich würde es dennoch versuchen. 

Viel Erfolg dabei. 

JustAnon


noirfleur 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 15:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Leider war es damals nicht so ganz harmlos, sodass die 10 Jahre Verjährungsfrist eintreten würden, wenn ich das so beurteile.

Ich werde mich mal Gedanken darüber machen.

Ich muss auch schauen ob ich dann morgen zu meiner Lehrerin gehe.

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Bringe es zur Anzeige. Wird zwar nichts bringen, da Verjährt. Doch im Widerholungsfall ist etwas Aktenkundig, und er gilt als Widerholungstäter. WARUM HAST DU GESCHWIEGEN? Scham? Das ist der Fehler bei sowas. Du warst Opfer, NICHT Täter!


Fraganti  21.01.2016, 16:34

Ich kann auch behaupten, dass du mich vor 10 belästigt oder dass du mir vor 20 Jahren etwas geklaut hättest. 

Nur weil ich etwas behaupte, das dich ins schlechte Licht rückt und das ich nicht beweisen kann (Rufmordkampagne) wird bei dir rein gar nichts aktenkundig. Du könntest sogar juristisch gegen mich vorgehen, wenn ich so etwas mache.

"Wiederholungstäter" setzt vorangegangene Verurteilungen voraus!

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noirfleur 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 16:22

Ich habe mich so geschämt und tue es immer noch! Ich weiß, das ist einfach gesagt, aber jeder trägt die Schuld auch selbst, ich war damals einfach sehr jung und naiv.
Vielen Dank für deine Antwort :)

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