Ich werde beim Mini Job “ausgenutzt”?
Hallo, ich habe vor zwei Wochen einen Mini-Job angefangen und bisher ist alles gut. Allerdings merke ich jetzt, dass es langsam zu viel wird. Ist es normal, bei einem Mini-Job viermal pro Woche zu arbeiten, jeweils fünf Stunden am Tag? Ich hatte eigentlich erwartet, dass ich nur zwei Mal die Woche arbeiten müsste, um es mit der Schule zu vereinbaren. Ist das üblich? Es ist ja ein Mini Job kein Teilzeit. Die dürfen mir ja auch nicht mehr als 530€ geben aber ich arbeite ja viel mehr :( kennt sich da jemand aus ? Danke schon mal!
6 Antworten
Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:
wie z.B.: Alles Wissenswerte zur Arbeitszeit im MinijobAusschlaggebend dafür, wie viele Stunden ein Minijobber im Monat arbeiten kann, ist der Stundenlohn. Dieser beträgt entsprechend dem Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 mindestens 12,82 Euro. Zahlt ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin genau diesen vorgeschriebenen Stundenlohn, kann ein Minijobber 43,37 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 556 Euro zu überschreiten. Erfahren Sie mehr über die Regelungen zur Arbeitszeit im Minijob.
oder hier deine evtl. vereinbarte Überstunden:
So wirkt sich der Minijob auf dein Zeitguthaben aus:
Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, dürfen maximal 50 % mehr arbeiten, als vereinbart. Das sind bei beispielsweise 43 Arbeitsstunden pro Monat 21,5 Überstunden. Diese werden als Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Die Überstunden müssen innerhalb von 12 Monaten durch bezahlten Freizeitausgleich abgegolten oder in Höhe des Mindestlohns vergütet werden. Überstunden, die die zulässigen 50 % übersteigen, müssen im selben Monat bezahlt werden, in dem sie entstanden sind.
Verdient ein Minijobber mehr als den Mindestlohn, können die vereinbarten Arbeitsstunden monatlich auch um mehr als 50 % überschritten werden. Für den Verdienst, der den Mindestlohn übersteigt, können dann entsprechend zusätzliche Arbeitsstunden auf das Arbeitszeitkonto geschrieben werden. Dabei spricht man vom sogenannten mindestlohnrelevanten Gegenwert.
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55
Mit 17 Jahren hast du leider noch keinen Anspruch auf den Mindestlohn und mußt evtl. mehr als 10 Stdn. pro Woche arbeiten - je nach vereinbartem Stdn.-Lohn!
Bei diesen Personen und Tätigkeiten sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen nicht daran gebunden, den Mindestlohn zu zahlen:
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Schüler und Schülerinnen)
- Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung)
- Pflichtpraktikanten und -praktikantinnen
- Freiwillige Praktikanten und Praktikantinnen bei einem Praktikum bis zu drei Monaten
- Ehrenamtlich Tätige
In bestimmten Branchen gibt es einen höheren Mindestlohn als die flächendeckend festgelegte Untergrenze. Hierzu zählt zum Beispiel das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk oder die Gebäudereinigung. Alle Ausnahmen und Informationen erhalten Sie in der Übersicht der Branchenmindestlöhne.
PS: Sprich diesen Mißstand doch mal beim Lohnbüro an und verlange eine gesetzlich vorgeschriebene Abwicklung bei deiner Arbeitszeit und Entlohnung!
Hallo man kann es doch leicht ausrechnen einmal Stunden plus Stundenlohn und dann bekommst du das Ergebnis und kannst du ja gucken ob es über 530 Euro ist
Was hast du denn abgemacht bzw. steht im Arbeitsvertrag?
er wird ja mindestens den Mindestlohn zahlen müssen und daraus ergäbe sich dann schon mal eine maximale stundenzahl.
sprich das Thema ruhig mal an und poche auf eure Abmachungen. Sollte der Chef sich nicht bewegen dann würde ich auch eine Kündigung in Betracht ziehen da solche Leute es wohl nur lernen wenn die den Laden mangels personal am Ende schließen müssen.
Siehe auch hier eine evtl. vereinbarte Überstundenregelung:
wie z.B.: So wirkt sich der Mindestlohn auf Zeitguthaben aus
Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, dürfen maximal 50 % mehr arbeiten, als vereinbart. Das sind bei beispielsweise 43 Arbeitsstunden pro Monat 21,5 Überstunden. Diese werden als Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Die Überstunden müssen innerhalb von 12 Monaten durch bezahlten Freizeitausgleich abgegolten oder in Höhe des Mindestlohns vergütet werden. Überstunden, die die zulässigen 50 % übersteigen, müssen im selben Monat bezahlt werden, in dem sie entstanden sind.
Verdient ein Minijobber mehr als den Mindestlohn, können die vereinbarten Arbeitsstunden monatlich auch um mehr als 50 % überschritten werden. Für den Verdienst, der den Mindestlohn übersteigt, können dann entsprechend zusätzliche Arbeitsstunden auf das Arbeitszeitkonto geschrieben werden. Dabei spricht man vom sogenannten mindestlohnrelevanten Gegenwert.
Vielen Dank für deine Nachricht. Also eigentlich war 2x die Woche abgemacht. Und die dürfen mir ja nicht mehr auszahlen. Ich Trau mich aber nicht zu fragen. Dies ist mein erster Mini Job und ich möchte keine Probleme 🙈
Das Problem hast du doch bereits.
du hast was abgemacht und das wird jetzt ignoriert. Du arbeitest weit mehr als abgesprochen und wenn ich das richtig deute auch mehr als Du verdienen darfst was bedeutet er zahlt nicht den vollen dir zustehenden Lohn weil du sonst über die Minijobgrenze kommst. Das ist nicht nur mies dir gegenüber es ist verboten was er da macht.
du wirst in deinem späteren Leben immer mal wieder für deine Rechte eintreten müssen auch auf der Arbeit also siehe das doch als Chance etwas zu lernen. Im schlimmsten Fall bist du den Job los aber mal ehrlich das wäre dann eigentlich noch ein Gewinn für dich.
lass dich auf jeden Fall nicht weiter abzocken. Am Ende dankt dir das keiner wenn du immer ja und ahmen gesagt hast
Solltest du das am Ende doch nicht machen weil dir der Schmalz dazu fehlt und dein Chef nutzt dich weiter nur aus dann rate ich dir alles so genau wie möglich zu Papier zu bringen und alles was du bekommen kannst was halbwegs belegt was du an std gemacht hast aufzubewahren du könntest es irgendwann mal brauchen
Beim aktuellen Mindestlohn von 12,82€ sind das ca. 41,34h im Monat bei 530€ Gehalt.
Wenn du wirklich jede Woche 20h arbeitest, dann wären das 80h im Monat und deutlich unter dem Mindestlohn.
Der Minijoblohn wurde doch seit dem 1.1.2025 auf max. 556€ erhöht laut der minijob-zentrale.de:
wie z.B.: Alles Wissenswerte zur Arbeitszeit im Minijob
Ausschlaggebend dafür, wie viele Stunden ein Minijobber im Monat arbeiten kann, ist der Stundenlohn. Dieser beträgt entsprechend dem Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 mindestens 12,82 Euro. Zahlt ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin genau diesen vorgeschriebenen Stundenlohn, kann ein Minijobber 43,37 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 556 Euro zu überschreiten. Erfahren Sie mehr über die Regelungen zur Arbeitszeit im Minijob.
Sprich das doch an
Hey super nett das du mir helfen willst aber das war nicht meine Frage :)
Vielen Dank 🙏