Ich möchte mit Fachabi studieren aber ohne Praktikum geht nicht?

2 Antworten

Also momentan habe ich ein Problem. Leider ist noch so gelaufen wie ich wollte und habe ich das Abitur nicht bestanden und werde ich die Schule mit FHR (Fachhochschulreife) verlassen.

Falsch.

Du wirst die Schule mit dem schulischen Teil der FHR verlassen. Der schulische Teil der FHR ist aber nur die "halbe" FHR. Für die volle FHR benötigst Du eine Berufsausbildung, eine längere berufliche Tätigkeit oder eben ein mind. 1-jähriges, gelenktes Praktikum.

ich habe nur gehört durch Praktikum kann man Fachabi bekommen aber wenn man die schon hat ?

Das hast Du sicherlich nicht... Denn es handelt sich nicht um ein normales (Schul-)Praktikum, sonden eines, dass nach bestimmten Vorgaben durchgeführt wird unnd das auch entsprehend vom Praktikumsbetrieb bescheinigt werden muss. Es soll Dich auf Dein kommendes Studium vorbereiten.

Hierzu auch folgende Links:

Ich habe mich schon aber für ein Duales-Studium beworben habe ich sogar ein Praxispartner in März schon gefunden und jetzt würde mir gesagt, dass ich ohne 1 Jahr Praktikum nicht studieren kann.

Korrekt.

Du hast Dich auf eine Ausschreibung beworben, die ein Studium beinhaltet. Noch bist allerdings nicht berechtigt, zu studieren. Damit wird Deine Bewerbung hinfällig sein. Das hätte Dir vor der Bewerbung bewusst sein müssen.

Habe ich auch andere Möglichkeiten muss ich dieses ein Jahr Praktikum machen kann ich irgendwie das übersprungen aber die wichtigste Frage ist, warum muss ich das machen wenn ich die Fachabi habe ?

Da gibt es nur eine Möglichkeit: Such Dir eine Ausbildungsstelle oder ein gelenktes Praktikum - möglichst in dem Fachbereich, in dem Du auch studieren möchtest.

Vielleicht kann Dir der Betrieb, bei dem Du Dich schon beworben hast, ja auch helfen - beispielsweise, indem er Dir erst ein einjähriges Praktikum anbietet und anschließend im kommenden Jahr das duale Studium ermöglicht. Einfach mal fragen...


Mimka2002 
Beitragsersteller
 13.06.2023, 23:14

Danke schön für die Antwort nur kurze Frage. Ich arbeite seit September 2022 in einem Betrieb. Das war immer nach der Schule oder am Wochenenden. Zählt das auch als eine berufliche Tätigkeit die mich irgendwie retten kann und auch irgendwie zählt ?

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26Sammy112  14.06.2023, 14:03
@Mimka2002

Das wird wahrscheinlich eher auch nicht anerkannt werden.

Aus der oben verlinkten Website zitiere ich mal:

Erforderlich für die nach der Jahrgangsstufe 12 (G9) bzw. dem ersten Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums (G8) oder einer Gesamtschule des Berufskollegs (z. B. berufliches Gymnasium) bescheinigte Fachhochschulreife (schulischer Teil) ist entweder
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht,
- ein einjähriges gelenktes Praktikum in Vollzeit (bei Teilzeit entsprechend länger)
- eine mindestens vierjährige berufliche (Vollzeit-)Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes bzw. für Abschlüsse ab 2015 eine mindestens zweijährige berufliche (Vollzeit-)Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes

Das gilt zwar explizit für NRW - aber in den anderen Bundesländer sieht das meist genauso aus.

Demnach übst Du Deine Tätigkeit noch nicht lange genug aus (nicht einmal ein Jahr) - und auch nicht in Vollzeit, wodurch ja eine noch längere Tätigkeit gefordert ist. Ob diese Tätigkeit dann auch noch das von Dir im Studium angestrebte Berufsfeld abdeckt, dass kann ich Dir natürlich nicht sagen.

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Die Fachhochschulreife(Fachabi) ist nur in Verbindung des schulischen mit dem praktischen Teil gültig. Nur der schulische Teil bringt dir nichts.

Also nein, zurzeit hast du das Fachabi noch nicht.


Mimka2002 
Beitragsersteller
 13.06.2023, 19:13

Kann man die Praktikum mindestens verkürzen?

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HelmeSchmitt  13.06.2023, 19:15
@Mimka2002

Soweit ich weiß nicht. Du benötigst entweder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Ausbildung für die Anerkennung der vollen FHR.

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