Ich möchte kein Ärger mit der Polizei?

2 Antworten

Ende Februar 2025 endet die diesjährige Versicherungslaufzeit für zulassungsfreie Kleinkrafträder. Ab 1. März bräuchtest Du damit ohnehin eine neue Versicherungsplakette, bzw. ein neues Versi-Kennzeichen.

Sofern möglich, daher das Fahrzeug vor Ende Februar 2025 kaufen um dann restversichert wenigstens noch vor Handelsabschluss eine ausgiebige Probewiege drehen zu können.

Danach behält der Verkäufer sein Versi-Kennzeichen und Du kaufst Dir ab März 2025 selbst (D)ein Versi-Jahreskennzeichen für das FZG auf düDeinen eigenen Namen; bzw. über Deine Eltern für Dich.

Versi-Kennzeichen und Plaketten gehen immer nur max. von 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.

Bzgl. der scheinbaren Geschwindigkeit laut Fahrzeugtacho alleine sage ich jetzt erst mal nichts, denn an MoFas eilen die Tachos durchaus auch mal deutlich vor.

Hauptsache das Fahrzeug ist wirklich nicht technisch manipiliert und würde real bzw. auf einem geeichten Rollenprüfstand tatsächlich nicht mehr als etwa 27 bis 28 KM/h bringen. Ansonsten könnte Dir bei einer ganz strengen Fahrzeugkontrolle mit Rollenstandmessung durchaus eine Mängelkarte samt Nachbesserungsaufforderung binnen 1-2 Wochen drohen.

Muss ich extra auf mich versichern oder nur die Versicherung kontaktieren für eine Ummeldung?

Ja, den Versicherer anschreiben. Durch den Kauf übernimmst du automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag.

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__95.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

XoRty 
Beitragsersteller
 15.01.2025, 17:59

Und wegen der Geschwindigkeit?

wattdennnu2  15.01.2025, 18:02
@XoRty

...da würde ich mir persönlich nicht in die Hose machen, wenn die eingebaute Drosselung auch für das Moped zugelassen ist.