Ich hatte vorhin mein Knoten von Sicherheitsschuh mit Schlüssel aufgemacht. Hat leicht geblutet am Finger. Muss ich es auch in Verbandsbuch eintragen?

7 Antworten

immer alles eintragen was auf der Arbeit passiert

Ich hatte es nicht eingetragen, da es kein Arbeitsunfall war. Ich war nämlich selber schuld.

Das war sicherlich ein Arbeitsunfall, auch wenn Du selbst schuld warst.

Muss man so Kleinigkeiten auch eintragen?

Ja, muss man. Wenn sich so eine "kleine Verletzung" z.B. entzündet, kann das evtl. zu etwas "Größerem" und damit zu einem Fall für die BG werden.

Prinzipiell lautet die Antwort ja. Stell dir vor aufgrund des oben genannten Unfalls würde es jetzt zu einer schleichenden Blutvergiftung kommen.

Es wäre natürlich relativ weltfremd jede Verletzung ins Verbandsbuch einzutragen, also manchmal kann man die Kirche auch im Dorf lassen.

Prinzipiell gilt immer JEDE Verletzung die du dir bei der Arbeit oder auf den Weg zur Arbeit erleidest, wird im Verbandsbuch eingetragen.

Schon eine kleine Schnittverletzung kann zu einer Sepsis führen.
Es gab den Fall der bis vors oberste Gericht ging, eine Büromitarbeiterin hat sich in den Fingergetackert, die Nadel entfernt und, weil die Wunde ja so klein und unbedeutend war NICHT ins Verbandbuch eingetragen.
Am nächsten Tag fuhr sie in den Urlaub und die Wunde entzündete sich mit üblen Spätfolgen. Der AG sah sich nicht in der Pflicht, weil der Eintrag im Buch fehlte. So ging es vor Gericht.

Ich verstehe auch deinen Nachtrag nicht, du hast ja selber schuld.
Selbst wenn du dich nur an Papier schneidest beim drucken, bist du zwar Schuld, es ist aber ein Arbeitsunfall.
Also, trag es ein!
Schreib, beim Schuhebinden abgerutscht und rechten Finger der Hand verletzt (blutet).
Nur so bist du auf der sicheren Seite.

Rein Formal muss jede Erste-Hilfe-Leistung eingetragen werden. Also auch, wenn nur ein Pflaster geklebt wurde.

Es macht in der Praxis aber auch Sinn kleine Unfälle ohne Erste-Hife-Leistung einzutragen. Z. B. Sturzunfälle.