BKF95 Eintrag auch für noch nicht vorhandene Klassen?

2 Antworten

Du bekommst die Quali für CE dann nachgetragen sobald du die entsprechenden FS-Klassen hast. Die Ausbildung gilt für Bus und LKW

Nein, weil du dafür eine gesonderte Qualifikation brauchst und weil du nichts damit anfangen kannst, wenn du nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Moinmoin1y 
Beitragsersteller
 12.06.2023, 21:49

Aber wieso steht dann hier drin dass die Qualifikation für beides anerkannt wird :

2.3 Durch den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, kann ebenfalls die Grundqualifikation erworben werden. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist gleichzeitig als Grundqualifikation für den Güter- und Personenkraftverkehr anzuerkennen.  Quelle das oben Verlinkte Balm Dokument

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Knochi1972  15.06.2023, 22:51
@Moinmoin1y

Das bezieht sich nicht auf die beschleunigte Grundqualifikation, sondern auf die komplette Ausbildung.

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Moinmoin1y 
Beitragsersteller
 16.06.2023, 07:23
@Knochi1972

Ich habe oben auch in der Ursprungsfrage geschrieben das ich die komplette Berufsausbildung machen und dort schon den Bus Führerschein habe meine Frage ist jetzt nur wenn ich die Ausbildung abgeschlossen habe und ich das Bestätigung von IHK für die 95 bekomme und das dann beim Strassenverkehrsamt abgeben ob ich dann direkt beides in die Fahrer Qualifikationskarte eingetragen bekomme (also auch Klasse C?) Oder ob ich erst Klasse C machen muss damit das eingetragen wird

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Knochi1972  16.06.2023, 21:08
@Moinmoin1y

Ja, hast Recht, habe ich überlesen, sorry. Es kommt nicht mehr so oft vor, dass jemand die gesamte Ausbildung durchzieht.

Ja, dann gilt es für alle Klassen, die du aber erst erwerben musst, weil es sonst logisch keinen Sinn machst, eine zusätzliche Erlaubnis für etwas zu bekommen, was du aber generell noch nicht darfst. Also erst Führerschein, dann die Karte.

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