BKF95 Eintrag auch für noch nicht vorhandene Klassen?
Hallo, ich mache eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer Fachrichtung Personenverkehr und habe auch schon den Bus Führerschein. Ich habe nun im Internet auf der Webseite von Balm in den Hinweisen Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrer Qualifikationsrecht gelesen dass man durch die Berufskraftfahrer Ausbildung die Schlüssel Nummer 95 für Klasse CE & DE bekommt ich jedoch stelle ich mir die Frage bekomme ich auch bei Klasse C & CE die 95 eingetragen in Der Qualifikationskarte obwohl ich diese Beiden Klassen nicht besitze?
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Schnellservice/Rechtsvorschriften/Berufskraftfahrer_Qualifikations_Gesetz/Anwendungshinweise_BKrFQG.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Seite 21 Punkt 1.3)
2 Antworten
Du bekommst die Quali für CE dann nachgetragen sobald du die entsprechenden FS-Klassen hast. Die Ausbildung gilt für Bus und LKW
Nein, weil du dafür eine gesonderte Qualifikation brauchst und weil du nichts damit anfangen kannst, wenn du nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse bist.
Das bezieht sich nicht auf die beschleunigte Grundqualifikation, sondern auf die komplette Ausbildung.
Ich habe oben auch in der Ursprungsfrage geschrieben das ich die komplette Berufsausbildung machen und dort schon den Bus Führerschein habe meine Frage ist jetzt nur wenn ich die Ausbildung abgeschlossen habe und ich das Bestätigung von IHK für die 95 bekomme und das dann beim Strassenverkehrsamt abgeben ob ich dann direkt beides in die Fahrer Qualifikationskarte eingetragen bekomme (also auch Klasse C?) Oder ob ich erst Klasse C machen muss damit das eingetragen wird
Ja, hast Recht, habe ich überlesen, sorry. Es kommt nicht mehr so oft vor, dass jemand die gesamte Ausbildung durchzieht.
Ja, dann gilt es für alle Klassen, die du aber erst erwerben musst, weil es sonst logisch keinen Sinn machst, eine zusätzliche Erlaubnis für etwas zu bekommen, was du aber generell noch nicht darfst. Also erst Führerschein, dann die Karte.
Aber wieso steht dann hier drin dass die Qualifikation für beides anerkannt wird :
2.3 Durch den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, kann ebenfalls die Grundqualifikation erworben werden. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist gleichzeitig als Grundqualifikation für den Güter- und Personenkraftverkehr anzuerkennen. Quelle das oben Verlinkte Balm Dokument