Ich habe meine 2 Jobs wechseln dem Arbeitsamt nicht gemeldet. Und leider stehe ich vor Arbeitslosigkeit. Ich habe bei der Post aufgehört was passiert nun!?

5 Antworten

Hast du denn irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt bezogen? Wenn nicht, dann kannst du deinen Job sooft wechseln, wie es dir gefällt. Dann must du gar nichts melden. Wenn du ALG1 beantragen möchtest (natürlich musst du das selber machen) dann musst du aber nachweisen, das du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Und zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes musst du Einkommensnachweise bzw. Arbeitsnachweis des AG vorlegen.


Kevin715 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:53

Nein. Aber ich werde es jetzt machen müssen, weil ich Arbeitslos bin. Und Arbeitslosengeld brauche. Weil ich bei der Post aufhören tue.

jofischi  12.09.2024, 18:58
@Kevin715

wenn du jetzt schon arbeitslos bist, dann kommt deine Meldung beim AA schon zu spät.

AliHamid  12.09.2024, 18:59
@jofischi

nicht jeder weiß dass man sich melden muss mein cousin ali baba kann zb kein deutsche

Kevin715 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 19:03
@jofischi

Ich habe heute Probezeit beendet von selber. Erstmal morgen zum Arbeitsamt direkt gehen. Die hatten ja heute zu.

Wenn du keine Sozialleistungen beziehst (ganz oder aufstockend) musst du rein gar nichts melden. Und ja Antrag auf ALG1 läuft schriftlich (kannst du natürlich auch vor Ort bei einem Termin machen)

Hier geht es um ALG - 1 von der Agentur für Arbeit als Versicherungsleistung, da muss man keinen Jobwechsel melden.

Würde es um Bürgergeld als Sozialleistung vom Jobcenter gehen, hätte es das Jobcenter von selber mitbekommen, weil Du im Leistungsbezug als Aufstocker eine Mitwirkungspflicht hättest, also entsprechende Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen unaufgefordert hättest melden und nachweisen müssen.

Hast Du keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, muss auch hier nichts gemeldet werden.

Wenn Du deinen Job ohne wichtigen Grund selber gekündigt hast, kann es nach Paragraf 159 SGB - lll eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen geben.

Meldest Du dich nach Erhalt der Kündigung oder Eigenkündigung nicht innerhalb von 3 Tagen als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit, kann noch eine weitere Sperrzeit von 1 Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung dazu kommen.

Einen Antrag musst Du natürlich selber stellen, von selber geht da nichts und Leistungen kann es dann frühstens ab Antragstellung geben, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt wurde, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden.


Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 10:34

Ich war heute beim Arbeitsamt da war leider zu. Und ich werde Sperrfrist bekommen, weil ich natürlich vor meiner Kündigung nicht beim Hausarzt war, ich hatte das nicht gewusst. Nach Bürgergeld bekomme ich Arbeitslosengeld oder ? 60% vom letzten Gehalt oder ?

isomatte  13.09.2024, 14:33
@Kevin715

Man muss beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit als Versicherungsleistung bei den Sperrzeiten nach Paragraf 159 SGB - lll einen Unterschied machen.

Wenn Du dich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hast, dass geht auch telefonisch oder online, droht dir im Regelfall schon einmal eine Sperrzeit von 1 Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung.

Hast Du ohne wichtigen Grund selber gekündigt oder wartest für deine Kündigung vom Arbeitgeber selber verantwortlich, kann es noch eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen dazu geben.

In dieser Zeit würden aber ab der Antragstellung und erfüllen der Anwartschaftszeit keine Leistungen gezahlt, aber dein Beitrag an die Krankenkasse schon.

Erfüllt hat man die Anwartschaftszeit im Regelfall dann, wenn man innerhalb von 30 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Im Regelfall wird ein Anspruch nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet, man kann aber auch das durchschnittliche Nettoeinkommen nehmen, davon dann um die 60 % als Single oder wenn min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld berücksichtigt werden müsste, dann wären es etwa 67 % an ALG - 1.

Der max. Anspruch unter 50 Jahren liegt bei 12 Monaten und die möglichen Sperrzeiten würden davon abgezogen und wären weg.

In der Zeit einer Sperrzeit des ALG - 1 könntest Du dann Bürgergeld beim Jobcenter beantragen und bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch bekommen.

Die Leistung würde aber auch hier dann entsprechend sanktioniert, davon ist aber nur der Regelbedarf für den Lebensunterhalt und nicht die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom betroffen.

Der Regelbedarf bei einem Single liegt derzeit bei 563 Euro pro Monat, dieser könnte zunächst für max. 30 % über 3 Monate sanktioniert werden.

Es würden dann also max.erst einmal 168,90 Euro abgezogen und dazu würde dann min.noch die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt.

Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:09
@isomatte

Ich war natürlich heute beim Arbeitsamt, es war keiner da vor Ort. Und ich werde am Montag direkt hingehen wurde mir am Telefon gesagt. Und dann am Montag kommt auch Freischaltcode für Arbeitslosgeld beantragen. Und natürlich hatte ich 6 Jahre davor gearbeitet. Und Eigenkündigung gemacht bei der Post. Und es wurde mir gefragt ob ich vor der Kündigung beim Arzt war, und ich sagte nein. Dann wurde mir gesagt, ich bekomme anscheinend Bürgergeld sowie natürlich dann auch 3 Monate Fristsperre. Und danach Arbeitslosengeld oder ?

isomatte  13.09.2024, 15:28
@Kevin715

Ob Du vorher beim Arzt warst spielt bei einer möglichen Sperrzeit keine Rolle, würde es nur dann, wenn der Arzt dir aus gesundheitlichen Gründen zur Kündigung geraden hätte und die das auch schriftlich bestätigt.

Dann könnte man eine mögliche Sperrzeit wegen Eigenkündigung von bis zu 12 Wochen abwenden, denn das wäre dann ja ein möglicher wichtiger Grund.

Aber auch dann würde eine Sperrzeit von 1 Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung drohen, die hättest Du telefonisch machen können.

Nach deinen Angaben hast Du die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 erfüllt, hast ja innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Unter 50 Jahren hättest Du einen Anspruch auf 12 Monate, mögliche Sperrzeiten werden davon angezogen und sind verloren.

Wie erklärt kannst Du bei einer Sperrzeit des ALG - 1 einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, da würdest Du bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen min.deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bekommen, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden und dazu min.noch der geminderten Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro.

Von den 563 Euro würde das Jobcenter bis 3 Monate um 30 % mindern, also sanktionieren, danach stünde dir bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen dein ALG - 1 Restanspruch von der Agentur für Arbeit zu.

Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:36
@isomatte

Also bekomme ich erst Bürgergeld und dann Arbeitslosengeld oder wie ? Die meinten ich soll es am Montag beantragen das Arbeitslosengeld weil ich es am Montag bekommen tue den Zettel für Online. Und ich am Montag zum Arbeitsamt gehen werde, weil die heute zu hatten. Und ich wohne ja bei meiner Mutter. Das heißt, wie viel Geld bekomme ich für das leben und so ?

isomatte  13.09.2024, 17:36
@Kevin715

Ein ALG - 1 Anspruch ist vorrangig zu prüfen, also Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, denn erst ab der Antragstellung könnte dann auch ein Anspruch bestehen.

Da sicher eine Sperrzeit wegen der Eigenkündigung und der verspäteten Arbeitssuchendmeldung geprüft wird, solltest Du auch noch in diesem Monat einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.

Musst Du natürlich im Antrag angeben das Du ALG - 1 bei der Agentur für Arbeit beantragt hast, wird im Antrag danach gefragt.

Ich gehe einmal davon aus das Du bereits min. 25 Jahre alt bist und im Haushalt deiner Mutter deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest und unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Mutter bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld hättest.

Unter 25 Jahren würdest Du nämlich im Haushalt deiner Mutter mit ihr eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Dann könntest Du nur gemeinsam mit deiner Mutter einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn deine Mutter euren Gesamtbedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnte.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres stünde dir derzeit min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Würde also wegen der Eigenkündigung ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit verhängt, dann würde das Jobcenter auch deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt mindern, also eine Sanktion verhängen.

Dürfte dann erst einmal max.um 30 % gemindert werden und das über zunächst max. 3 Monate.

Dann würdest Du bei max. 30 % Minderung des Regelbedarfs 168,90 Euro weniger bekommen, dann statt 563 Euro nur noch 394,10 Euro und dazu deinen Kopfanteil der Warmmiete.

Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.

Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 17:41
@isomatte

Was kann ich dafür wenn die heute zu gehabt haben wegen Arbeitssuchend zu melden ? Der meinte am Telefon dann soll ich am Montag hingehen. Kann ja nichts dafür. Bin am überlegen mir das leben zu nehmen. Ich bin 26 Jahre alt.

isomatte  13.09.2024, 17:51
@Kevin715

Ist doch Unsinn, dafür gibt es doch gar keinen Grund.

Ich habe dir doch erklärt, dass die Arbeitssuchendmeldung telefonisch oder online gemacht hätte werden können, eben nur rechtzeitig und nicht erst wenn Du schon gekündigt hast Du arbeitslos bist.

Wenn Du schon min. 25 bist, kannst Du ja nachlesen was dir dann bei einer Sperrzeit des ALG - 1 an Bürgergeld vom Jobcenter zustehen würde, musst es nur beantragen und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 18:18
@isomatte

Der Typ meinte, ich soll am Montag hingehen wenn es bei mir nicht online geht, ging auch nicht. Da mein Ausweis nicht Online funktion hat. Was kann ich dafür jetzt ? Wenn es zu hatte und ich dort hin soll ?!

isomatte  14.09.2024, 01:34
@Kevin715

Was gibt es denn an telefonisch nicht zu verstehen ?

Es geht ja erst einmal nur um die Arbeitssuchendmeldung und um die 1 Woche Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung.

Du hättest dich nach Erhalt der Kündigung oder nachdem Du von der Kündigung wusstest hättest arbeitssuchend melden müssen und das innerhalb von 3 Tagen, dass hättest Du auch telefonisch machen können.

Wenn Du den Antrag auf ALG - 1 nicht online stellen kannst, dann musst Du halt persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen und wenn das ohne Termin nicht geht, muss man vorher telefonisch einen vereinbaren.

Ob es wegen der Eigenkündigung zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kommt wird man im Nachhinein klären müssen.

Deshalb sollst Du ja zusätzlich beim Jobcenter noch einen Antrag auf Bürgergeld stellen, damit Du dann eine finanzielle Unterstützung bekommst, sollte es doch zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kommen.

Ich habe in den letzten Jahrzehnten keinen einzigen Jobwechsel der Arbeitsangetur gemeldet. Wieso sollte man das?


Kevin715 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:47

Ok. Ich habe wegen voreilig mein alten Arbeitsvertag vor der Post weg geworfen war so voreilig. Was kann mir passieren ?

NaIchHalt09  12.09.2024, 18:51
@Kevin715

Such dir mal deinen Therapeuten. Man erkennt dich echt an deinen Fragen.

NaIchHalt09  12.09.2024, 18:53
@Kevin715

Habe ich doch. Es ist nicht notwendig, einen Jobwechsel der Arbeitsagentur mitzuteilen.

Kevin715 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:55
@NaIchHalt09

Er meinte ich brauche Arbeitsbescheinigung wegen Arbeitslosengeld. Und er meinte ich hatte nie den Jobwechseln mitgeteilt damals. Ich bin nervös, was morgen mich erwarten tut und so. Wenn ich Antrag stellen tue auf Arbeitslosengeld dann brauche ich auch Arbeitsbescheininung.

NaIchHalt09  12.09.2024, 18:56
@Kevin715

Die Arbeitsbescheinigung muss dir dein Ex-Arbeitgeber ausstellen. Da musst du dich selber kümmern.

Kevin715 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 19:00
@NaIchHalt09

Er meinte ich brauche zwei Arbeitsbescheininung, weil ich den Jobwechsel nie gemeldet hatte. Das ist jetzt das Problem aktuell.

NaIchHalt09  12.09.2024, 19:03
@Kevin715

Nein. Du brauchst m.W. die Arbeitsbescheinigungen der AG aus den letzten 12 Monaten. Das hat NICHTS damit zu tun, dass du eine angebliche Meldepflicht bei der AA vermutest.

Kevin715 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 20:30
@NaIchHalt09

Bekomme ich bei Eigenkündigung das Geld trotzdem ?

NaIchHalt09  13.09.2024, 15:13
@Kevin715

Das hättest du dir früher überlegen sollen. Die Sperrfrist gibt es schon seit JAHRZEHNTEN und gehört zum guten Allgemeinwissen eines deutschen Bürgers.

NaIchHalt09  13.09.2024, 15:19
@Kevin715

Du musst gar nichts. Du kannst auch drei Monate lang von deinem Ersparten leben und die Krankenversicheurng selber zahlen.

Solange Du kein Geld vom Arbeitsamt bekamst, mußtest Du nichts melden.

Arbeitslos melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 10:41

Leider hatte ich vor der Post vor der Kündigung nicht beim Arzt gewesen wegen Eigenkündigung, nun droht mir Bürgergeld für 3 Monate. Nach der Sperrfrist dann 60% vom letzten Gehalt oder ?

DasOrakel  13.09.2024, 10:44
@Kevin715

Wenn Du Deinen letzten Job selbst gekündigt hast, kann eine Sperrzeit verhängt werden.

Ggf. kannst Du (aufstockendes) Bürgergeld beantragen.

Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 10:49
@DasOrakel

Und wie und wo kann ich es beantragen ?

DasOrakel  13.09.2024, 11:03
@Kevin715

Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit und Bürgergeld beim Jobcenter.

Kevin715 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 11:11
@DasOrakel

Und nach 3 Monate Sperrfrist bekomme ich Arbeitslosengeld ? Weil ich bekomme leider Bürgergeld Sperrfrist. Weil ich vor der Kündigung von Post nicht beim Arzt war, hatte Eigenkündigung gemacht.

DasOrakel  13.09.2024, 11:42
@Kevin715

Beim Bürgergeld gibt es keine "Sperrfrist"; schlimmstenfalls eine Leistungsminderung, während Du nach Ablauf einer Sperrzeit Arbeitslosengeld bekommen solltest, sofern (noch) ausreichender Anspruch darauf besteht.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte bzw. hat Vorrang vor Bürgergeld.

Alles Weitere kläre bitte vor Ort. Wende Dich ggf. an eine Arbeitsloseninitiative.

Damit bin ich raus.