Ich habe einen Tag (ungefähr 11 stunden) zur Probe gearbeitet, nur wurde ich danach nie mehr kontaktiert?

6 Antworten

Das können wir dir auch nicht sagen, wir wissen doch nicht was vereinbart wurde. 

Es kann aber duchaus sein, das der Probetag unentgeldlich war

hallo,

erst einmal würde ich nachfragen ob du den job bekommst. wenn nein, dann verlange die bezahlung. 

zahlt er nicht sende einen brief.

anrede  

am DATUM war ich für die Dauer von 11 Stunden für das Unternehmen/Name tätig. 

Sicherlich handelt es sich um ein Versehen, dass Sie bislang noch nicht die Zahlung für die von mir erbrachte Tätigkeit geleistet haben. Ich bitte Sie daher freundlichst die Zahlung von 11 x 8,84 Euro, gesamt also 97,24 auf folgendes Bankkonto zu überweisen. BANKVERBINDUNG 

Bei dem Stundenlohn handelt es sich um den vom Gesetzgeber festgesetzen Mindeslohn. 

Als Zahlungseingang habe ich den DATUM vorgemerkt. 

Bitte leiten Sie die Zahlung bis zu dem genannten Termin da ich ansonsten den Vorgang zur Beitreibung an den Rechtsbeistand meiner Eltern weiterleiten werde. Auch wenn ich nach dem Gesetz das Recht auf eine kostenlose Rechtsberatung besitze werden die Kosten für natürlich der unterlegenen Partei auferlegt. 

Es wäre doch bedauerlich, wenn aus dieser kleinen Forderung letztendlich eine sehr große Schuld für das Unternehmen NAME erwachsen würde. 

Ich bedauere, dass das angestrebte dauerhafte Arbeitsverhältnis nicht zum tragen kam und verbleibe 

mit freundlichem Gruß

DU NAME UNTERSCHRIFT

Du kannst für diese Probearbeit selbstverständlich eine Vergütung beanspruchen. Erkundige dich nach dem ortsüblichen Stundenlohn und teile dem betr. "Arbeitgeber" deinen Anspruch samt Kontonummer mit (+ Zahlungsfrist).

Rührt er sich bis dahin nicht, wende dich an ein Inkasso-Unternehmen. Die schicken dem "Arbeitgeber" eine Zahlungsaufforderung im gelben Umschlag. Schmeißt er den Umschlag (samt Schreiben) weg, muss er hohe Gebühren an das Inkassounternehmen zahlen, denn man muss (gegen den gelben Zettel) Widerspruch einlegen.

Bei Widerspruch oder sonst bei anhaltender Zahlungsweigerung musst du den Rechtsweg beschreiten, wo dann dem genannten Arbeitgeber hohe Gerichtsgebühren drohen (du kannst dich hier an einen Rechtspfleger oder einen Anwalt wenden, der seine Anwaltsgebühren ebenfalls geltend macht, aber nicht bei dir, denn du hast ja einen Anspruch.

Dass du bei der Firma gearbeitet hast, musst du natürlich beweisen. Nenne eventuell die Angestellte, die dich bei der Probearbeit betreut hat, bzw. noch andere, mit denen du zusammengearbeitet hast.

Wahrscheinlich wird der "Arbeitgeber" aber sofort zahlen.


Ich habe in meinem Leben ein einziges mal Probegearbeitet, für 2 Stunden, danach kam die zusage. Ich denke , entweder hast du dich nicht richtig " Verkauft " oder du wurdest als billige aushilfe angesehen ! Und, nein dafür bekommst du keinen Lohn, PROBEARBEITEN !

Ich fürchte auch, dass du als kostenlose Arbeitskraft benutzt wurdest. Leider.
Man lernt ja daraus. Ich würde beim nächsten Mal vorher dataillierte Absprachen treffen und schriftlich festlegen.