Ich habe den Zahnarzt gewechselt, darf man das so machen?
Also ich war bei einem Zahnarzt und der wollte für alles Geld haben, deswegen habe ich den Zahnarzt gewechselt. Muss ich den der Praxis bescheid sagen, dass ich nicht mehr deren Patient sein möchte?
Weil der Arzt von der Praxis hat für mich eine Beißschiene anfertigen lassen, aber ich bin aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Termin erschienen und habe direkt den Zahnarzt gewechselt.
4 Antworten
Nein, du musst nicht Bescheid sagen. Eine Rechnung werden sie dir trotzdem schicken.
Für die Beißschiene. Zumindest den Eigenanteil wirst du ja zahlen müssen.
Ein Termin muss abgesagt werden, sonst können Ausfallkosten anfallen. Das wären 50€ in der Regel.
Für alles Geld haben? Für die Leistungen kommt die Krankenkasse auf. Für etwaige Eigenanteile hast du selbst zu zahlen. Das wird bei keinem Arzt anders sein.
Jeder hat freie Ärztewahl. Mir wäre nicht bekannt, dass man darüber die Praxis in Kenntnis setzten muss, aber es wäre "nett".
Ich war bei einem Zahnarzt und mit seiner Arbeit unzufrieden, dann meinte er etwas ärgerlich, dann soll ich zu einem Kollegen gehen. Er hat die Arbeit mit der Krankenkasse wohl abgerechnet und ich hatte keine Probleme. Habe dann später einen Super Zahnarzt gefunden, bin jetzt hochzufrieden und ganz in meiner Nähe.
Ja aber die haben halt seit paar Monaten noch meine Beißschiene. Weil die wurde ja angefertigt. Sollte ich die trozdem abholen? Auch wenn soviel Zeit vergangen ist?
Weil der Arzt von der Praxis hat für mich eine Beißschiene anfertigen lassen,
dann wird wohl die Rechnung ( Eigenanteil ) nicht lange auf sich warten lassen.
Ich bin aber gesetzlich versichert, wieso muss ich dann meinen eigenanteil bezahlen
Und eine Aufbissschiene gehört regelmäßig nicht zur Grundversorgung - beim Zahnersatz muss man i.d.R. auch einen erheblichen Eigenanteil leisten - selbst bei Medikamenten fällt ein Eigenanteil in der Apotheke an.
Und wenn ich die z. B in den nächsten Tagen abhole, fallen dann Kosten an?
Ich habe keine Rechnung bekommen und das ist schon paar Monate her.
Warte es ab - irgendwann fällt es in der Praxis auf, dass die Aufbissschiene icht abgeholt wurde.
Ja, darf man machen, man hat freie Arztwahl.
Die Schiene wirst du dennoch bezahlen müssen, da sie ja schon für dich mit deinem Einverständnis (vermute ich mal) angefertigt wurde.
Ja aber wenn die angefertigt ist, können sie ja die Schiene, zum neuen Zahnarzt zuschicken, oder?
Das musst du bei der Praxis nachfragen. Theoretisch können die das bestimmt. Aber ob die das auch machen wollen / werden, ist eine andere Frage.
Wofür den eine Rechnung?