Ich dachte Frau / Mann darf das?
Wie ist den jetzt die Gesetze Lage?
Sonneberg. Eine Frau hat in Südthüringen durch ihren freizügigen Ausflug die Polizei auf den Plan gerufen. Für ihr Verhalten hatte sie einen eindeutigen Beweggrund.
Nur mit einem Helm bekleidet schlenderte eine nackte 56-Jährige am Dienstagvormittag durch den Sonneberger Stadtteil Hönbach und zog so die Blicke der Passanten auf sich. Es folgte ein Anruf bei der Polizei.
Polizisten entdeckten die Frau kurze Zeit später in der Nähe einer Bundesstraße. Der Beweggrund ihrer Freizügigkeit sei eindeutig gewesen: Sie gab an, die Natur genießen zu wollen. Die Polizisten machten ihr jedoch einen Strich durch die Rechnung, indem sie die Dame aufforderten, sich bedeckt nach Hause zu begeben
Quelle: opera news
3 Antworten
Die Gesetzeslage ist, dass das gegen die guten Sitten (BGB) verstößt - was eine Ordnungswidrigkeit darstellt - und somit ein Bußgeld oder eben auch einen Platzverweis nach sich ziehen kann.
Da hier einige das "Erregung öffentliches Ärgernisses" nennen, das ist FALSCH. Das wäre StGB 183 und 183a - aber das beinhaltet immer eine sexuelle Komponente, die es hier ja nicht gibt.
Was hier also der korrekte Paragraph ist:
Ordnungswidrikeitengesetze (OWiG) 118
https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Ist leider Gesetz, ja, aber ich find schade dass das verboten ist, sie hat ja niemanden bedrängt.
Nö, es ist nur nicht strafbar. Eine Ordnungswidrigkeit kann‘s recht unproblematisch sein.