Ich bin schwanger, im 1. Ausbildungsjahr zur Krankenschwester, kann mich meine Ausbildungsstelle kündigen deshalb?
Ich bin schwanger und bin grad im 1. Ausbildungsjahr. Ich weiß nicht was passiert wenn ich es meine Schule erzähle, ob die mich dann raus werfen. Ich würde auch gern wissen ob ich das erste Ausbildungsjahr beenden könnte, das ist am 31. August zu Ende weil mir gesagt wurde du kannst nicht weiter machen, wegen Mutterschutz.
8 Antworten
Als Schwangere genießt du Kündigungsschutz, auch als Azubi und auch in der Probezeit.
Aufgrund der aktuellen Situation würdest du aller Wahrscheinlichkeit nach von deinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommen. Das bedeutet, du darfst zuhause bleiben und beziehst dein normales Gehalt. Dir dürfen während der Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen.
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hast du Mutterschutz. Du erhälst für diesen Zeitraum Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse in Höhe von max. 13 € pro Tag. Den Rest stockt dein Arbeitgeber auf, sodass du auch hier keine finanziellen Nachteile hast.
Du hast Anspruch auch Elternzeit. Diese muss nicht beantragt oder genehmigt werden, du teilst deinem AG lediglich 7 Wochen vor Beginn - das ist eine Woche nach der Geburt deines Babys - schriftlich mit, wie lange du Elternzeit nehmen möchtest.
Anschließend kannst du deine Ausbildung weiter fortsetzen. In der Regel machst du dann in etwa da weiter, wo du aufgehört hast. Das genaue Vorgehen bespricht du am besten mit deinen Ausbildern.
Auch in einer Berufsausbildung kannst Du in Mutterschutz ( regulär insges. 14 Wochen ) gehen . Da mußt Du auch nicht zwingend kündigen , sondern kannst bei dadurch bedingten Fehlzeiten auch eine Ausbildungsverlängerung beantragen .
Du mußt Dir die festgestellte SS nur formal von Deinem Arzt bescheinigen lassen und dieses dann umgehend Deinem Ausbildungsbetrieb und der Berufschule melden . Ab da genießt Du genau wie einem regulären Arbeitsverhältnis nochmals besonders strengen Kündigungsschutz für werdende Mütter .
Der Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb an sich darf Dir nicht vorschreiben , wann Du genau in MS zu gehen hast ( bezogen auf die regulären 6 Wochen vor der erwarteten Entbindung und 8 Wochen danach )
Wenn Dein behandelnder Arzt aufgrund von Komplikationen hingegen vorzeitigen Eintritt in den MS , bzw. Beschäftigungsverbot dringlich anzeigt , hat das auch keine Auswirkungen für Dich und Dein Ausbildungsverhältnis .
Wie ich bereits schrieb , kannst Du in solchen Fällen dann rechtmäßig eine Ausbildungsverlängerung beantragen mit entsprechendem Erfüllungsanspruch .
Man kann dich nicht kündigen. Das Mutterschutzgesetz ist hier sehr eindeutig. Wie deine Ausbildung - und mit welchen Unterbrechungen - sie fortgeführt werden kann, erörterst du am allerbesten im Gespräch mit deiner Ausbildungsleitung.
Ich nehme mal an, dass du nicht die erste Auszubildende bist, die schwanger wird. Das ist auch für den Arbeitgeber durchaus zu managen. Vielleicht kannst du die schulischen Teile deiner Ausbildung durchaus fortsetzen, während für den praktischen Teil ein sofortiges Beschäftigungsverbot wahrscheinlich ist.
Lass dich nicht entmutigen und gehe auf deine Ausbildungsstelle zu! Denn an deinem Berufsziel dürfte sich ja nichts geändert haben.
Der Betrieb darf dich wegen Schwangerschaft nicht kündigen. Wie du die Schule weiter machst und beendigst, musst du dir überlegen und mit dem Betrieb absprechen.
Für das Kind muss eine passende Betreuung gefunden werden, damit du weitermachen kannst.
Du darfst nicht wegen Schwangerschaft gekündigt werden. Bei Praxiseinsätzen muss aber erst geprüft werden ob der Einsatzort ein Risiko für die Schwangerschaft ist
Aber mir wurde gesagt ich hab keine Wahl ich muss direkt in den Mutterschutz nicht erst 6 Wochen vor ET.