Ich bin die Hauptmieterin, meine Mitbewohnerin untermietet das Zimmer für 6 Monaten, wie sollte man einen Mietvertrag abschließen?
Ich bin de Haupmieterin, meine Mitbewohnerin ist für 6 Monate wegen einer Projekt in einer anderen Stadt. Wenn sie das Zimmer für diese Zeit an einem Student untermieten will, wie sollte man einen Mietvertrag abschließen? Was ich als Hauptmeiterin achten muss. Wenn der Student anmelden möchte, muss mein Vermieter die Wohngeber Bestätigung erstellen?
vielen Dank für Ihre Unterstützung
Cherry
1 Antwort
Deine "Mitbewohnerin" ist rechtlich deine Untermieterin. Sie hat ein berechtigtes Interesse befristet selbst unterzuvermieten. Daher muss sie mit dem Interessenten einen Zeitmietvertrag abschließen und nach § 575 (1) BGB den entsprechenden Grund der Befristung nennen. Sie ist auch die Wohnungsgeberin. Aber eine Anmeldung unter dieser Adresse ist nicht notwendig, weil nach § 27 Meldegesetz die Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch zählt.
Sie hat doch dir die Erlaubnis zur untervermietung bereits erteilt. Wurde denn der dein Untermieter in dieser Erlaubnis namentlich genannt?
Danke Gerhart für die Antwort. Ja, das hat sie. Ich habe die Untermieterin auch namentlich genannt, als ich nach der Erlaubnis gefragt habe. Muss ich auch die Erlaubnis von ihr bekommen, wenn mein Untermieterin ihr Zimmer unter untermietet? Wenn es nicht nötig wäre, in welcher Paragraf von BGB findet es?
noch eine Frage: Ich habe meiner Vermieterin auch informiert und sie hat gesagt, dass sie bei dieser Angelegenheit auch mitwirken wird, weil sie die Wohnung an mich teilmöbliert vermietet. Sie wollte ihren Anwalt fragen wegen der Formalität, bevor der Student einzieht. Hat sie Recht? Muss ich die Erlaubnis von ihr bekommen, bevor meine Untermieterin ihr Zimmer an dem Student untermietet?