Ich bin die Hauptmieterin, meine Mitbewohnerin untermietet das Zimmer für 6 Monaten, wie sollte man einen Mietvertrag abschließen?

1 Antwort

Deine "Mitbewohnerin" ist rechtlich deine Untermieterin. Sie hat ein berechtigtes Interesse befristet selbst unterzuvermieten. Daher muss sie mit dem Interessenten einen Zeitmietvertrag abschließen und nach § 575 (1) BGB den entsprechenden Grund der Befristung nennen. Sie ist auch die Wohnungsgeberin. Aber eine Anmeldung unter dieser Adresse ist nicht notwendig, weil nach § 27 Meldegesetz die Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch zählt.


Cherry600 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 11:35

noch eine Frage: Ich habe meiner Vermieterin auch informiert und sie hat gesagt, dass sie bei dieser Angelegenheit auch mitwirken wird, weil sie die Wohnung an mich teilmöbliert vermietet. Sie wollte ihren Anwalt fragen wegen der Formalität, bevor der Student einzieht. Hat sie Recht? Muss ich die Erlaubnis von ihr bekommen, bevor meine Untermieterin ihr Zimmer an dem Student untermietet?

Gerhart  08.09.2024, 12:03
@Cherry600

Sie hat doch dir die Erlaubnis zur untervermietung bereits erteilt. Wurde denn der dein Untermieter in dieser Erlaubnis namentlich genannt?

Cherry600 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 21:54
@Gerhart

Danke Gerhart für die Antwort. Ja, das hat sie. Ich habe die Untermieterin auch namentlich genannt, als ich nach der Erlaubnis gefragt habe. Muss ich auch die Erlaubnis von ihr bekommen, wenn mein Untermieterin ihr Zimmer unter untermietet? Wenn es nicht nötig wäre, in welcher Paragraf von BGB findet es?

Cherry600 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 20:59

Danke für Deine Antwort.