Ich bin 16 jähre alt und möchte gerne arbeiten ohne Ausbildung darf ich das oder bekomm ich ärger mit dem jobcenter?

8 Antworten

neben der Schule jobben wird niemand kritisieren. Allerdings bist du mit 16 noch schulpflichtig und dann bekommst du Ärger mit dem Schulamt, dem Jobcenter ist das tatsächlich egal.


Max123214 
Beitragsersteller
 25.02.2020, 18:34

Ich bin auf keiner schule ich hatte eine Ausbildung die ich abgebrochen habe und möchte jetzt Vollzeit arbeiten

Sanja2  25.02.2020, 19:33
@Max123214

solange du in der Ausbildung warst hattest du eine Schule, nämlich die Berufsschule. Und berufsschulpflichtig bist du eben jetzt auch noch. Du musst dich also auf einer anmelden. Daneben kannst du auch arbeiten.

DerHans  25.02.2020, 20:04
@Max123214

Dann musst du weiter in die Berufsschule. wahrscheinlich in eine extra Klasse mit anderen Abbrechern zusammen.

Max123214 
Beitragsersteller
 25.02.2020, 20:31
@Sanja2

Ich habe mich in einer schule angemeldet aber die beginnt erst am September ich möchte solange einfach arbeiten

Sanja2  25.02.2020, 21:18
@Max123214

ohne Schule gehst du das Risiko ein, das du bald einen Bugeldbescheid bekommst.

Du kannst jederzeit mit 16 nebenher Jobben und Deinen Schulabschluß machen.

Keine Ausbildung zu machen ist echt dämlich, denn dann wirst Du ein Leben lang als ungelernte Arbeitskraft eingestuft und bekommt ein niedriges Gehalt, das macht Dich auf Dauer nicht glücklich, wenn Du merkst daß Kollegen die die gleiche Arbeit machen viel mehr verdienen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bedenke allgemein , daß Du mit Vollendung Deines 16. Lebensjahres zwar mitunter von der Vollzeit - Schulpflicht ( je nach Vorgeschichte ) befreit sein kannst , aber dann besteht bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres ggf. immer noch eine Teilzeit - Schulpflicht . Siehe dazu hier :

https://www.jugendinfo.be/bildung/schulpflicht.php

Erfüllst Du diese Pflichten nicht , bzw. sorgen Deine Eltern nicht für die entsprechende Erfüllung , so können sie u.U. dafür von staatlicher Seite in Verantwortung gezogen werden.

Gegenüber dem Jobcenter müßtest Du bei Aufnahme einer Nebentätigkeit und / oder Bezug von anderen , staatlichen Ersatzgeldleistungen ( wenn Du keine Berufsausbildung mit betrieblicher Ausbildungsvergütung anfängst ) umgehend diese Einkünfte melden , damit es die Regelleistungen dahingehend für Eure Bedarfsgemeinschaft neu berechnen kann.

Je nachdem, ob es ein Teilzeitjob ist oder win Vollzeitjob musst du entweder eine Berufsausbildung machen oder nicht.

Du bist wahrscheinlich noch schulpflichtig, somit musst Du noch eine Schule besuchen.

Du kannst natürlich arbeiten. Was sollte das Jobcenter dagegen haben? Lebt Ihr vom Jobcenter?