Jobcenter Führerschein finanzieren?
Tag, ich bin seit 2 Monaten in der Ausbildung als Pflege Assistent im ambulanten Bereich und muss hin und her fahren und wenn ich 18 bin aktuell aber 16 und halb will ich meinen Führerschein machen wird Jobcenter mir mein Führerschein finanzieren wenn ich nach fragen würde weil ich habe vor während meiner 2 vll auch 3 jährige Ausbildung da zu arbeiten
8 Antworten
Eine chance es bezahlt zu bekommen hat man dann wenn alle dieser Punkte erfüllt sind:
- Wenn man ohne Auto nicht zur Arbeit kommen würde,
- Ein Auto zwingend notwendig ist,
- Es ein Vollzeitjob ist mit welchen die Hilfsbedürftigkeit überwunden wird,
- Man hilfsbedürftig ist.
Da du bereits 2 Monate ohne Auto zur Arbeit gekommen bist wird das nichts. Du kannst höchstens ein Darlehen oder einen Kredit aufnehmen.
Ich glaube nicht, daß Dir der Führerschein jetzt schon etwas bringt, da Du vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht ohne eingetragene Begleitperson fahren darfst.
Das stelle ich mir in einem Pflegeberuf schwierig vor.
Es ist aber nicht zu leugnen, daß Du nach der Ausbildung den FS brauchst um Deinen Beruf ausüben zu können.
Du kannst einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme für die Fahrerlaubnis stellen. Da Du aktuell noch minderjährig bist, müssen Deine Erziehungsberechtigten dem Antrag unterschriftlich zustimmen.
Das wäre höchstens auf Darlehensbasis möglich. Frag einfach mal.
Das gilt allerdings nur, wenn Ihr Geld vom Jobcenter bekommt.
Du bist auch ohne Führerschein vermittelbar, dann eben im stationären Bereich.
Das Jobcenter zahlt nur den Führerschein, wenn keine andere Chance besteht einen Arbeitsplatz zu bekommen und du nachweisen kannst, dass dich ein AG einstellt wenn du einen Führerschein hast und sie dich so aus dem Bezug bekommen.
In der Pflege gibt es aber keinen Mangel an Arbeitsplätzen.
Du bekommst doch eine Ausbildungsvergütung. Von dieser Vergütung kannst du auch sparen. Vom JC gibt es nichts. Als erstes wäre der AG dran und dann erst du und zuletzt das JC. Andere bezahlen den auch selber und bekommen weitaus weniger Geld.
Wenn ein Arbeitgeber auf den Führerschein besteht, kann er dem Azubi ja ein Arbeitgeberdarlehen gewähren.