ICE-Zuschlag bei Freifahrt mit Behindertenausweis?
Ich habe einen Behindertenausweis, der mich - nach Zahlung von 80€ jährlich - berechtigt, alle Angebote des öffentlichen Nahverkehrs wahrzunehmen. Ich möchte aber auch Fernzüge , einen ICE z.B., benutzen. Der fällige Zuschlag wäre kein Problem. Darf ich , kann icheinfach in einen Zug einsteigen und den Zuschlag beim Schaffner nachlösen, ggfs mit welchen Aufgeld?
4 Antworten
Du selbst bekommst bei IC und ICE Zügen keine Vorteile, außer eine kostenlose Reservierung, musst also den normalen Fahrpreis bezahlen. Nur Nahverkehrszüge (IR, RB und RE) sind mit Schwerbehindertenausweiss mit dem Kennzeichen „G“, „aG“, „Bl“ und „H“ kostenlos (wenn du die Wertkarte für 80 / oder jetzt 91 Euro) dabei hast. Mit den zusätzlichen Merkmal“B“ wird dann auch eine Begleitperson kostenlos befördert.
Der alte ICE-Zuschlag existiert in der Form nicht mehr, du musst deine Fahrt also komplett selbst bezahlen.
Die Fahrkarte kannst du dir im Fernverkehr tatsächlich im Zug selbst kaufen, du müsstest aber wie gesagt den vollen Flexpreis zahlen. Dazu kommt dann noch der Bordzuschlag.
ICE musst du voll bezahlen. Da zählt der Ausweis nicht.
Falls du aber ein B hast, hat deine Begleitung frei.Also auch ICE.
Der Zuschlag besteht in diesem Fall im normalen Fahrpreis (Flexpreis) zzgl. 17 Euro Aufpreis für den Verkauf im Zug.
Kauf dir das Ticket besser vorher - vielleicht sogar zum Sparpreis - ist billiger.