ICE 4 auf 300 km/h „upgraden“?
Hallo zusammen,
der ICE 4 hatte ja ursprünglich eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h. Dies wurde ja mittlerweile per Software Update auf 265 km/h erhöht. Nun zu meiner Frage. Warum rüstet man ihn nicht gleich auf 300 km/h auf. Klar das Verfahren bis zur Zulassung wird langwierig sein, aber dann hat man nicht mehr dieses Problem im Fuhrpark mit dem Unterschied zwischen 265 und 300 km/h. Die Leistung müsste ja ausreichen mit 4950 kW im Vergleich zu 4800 kW beim ICE 2. Dieser schafftest problemlos 280 km/h. Wäre vorteilhaft, da man einen deutlich größeren Fuhrpark für Sprinter Züge hat und auf 300 km/h Trassen die Fahrzeit immer gleich ist.
4 Antworten
Weil die Fahrtechnik dafür nicht ausgelegt ist. Logisch, oder? Du kannst auch in eine Ente einen Ferrari-Motor einbauen, was meinst du was mit der Ente bei 300 km/h passiert?
Naja 265 km/h fährt er ja schon. Sprich für die Zulassung musste er 291 km/h mindestens fahren zwecks 10% höhere Geschwindigkeit und da gabs ja sichtbar keine Probleme. Und Fahrgestelle müssen eh in einem gewissen Zyklus ausgetauscht werden, da könnte man gleich die neuen einbauen
Man kann die Technik aber einfach wieder auf den Stand der 80er bringen, wo dies nicht nur möglich war, sondern auch praktiziert wurde. Die ersten ICEs fuhren streckenweise über 300 km/h. Daran erinnere ich mich sehr gut. Die Geschwindigkeit wurde damals für alle sichtbar angezeigt.
Weil es dafür keinen Bedarf gibt. In Deutschland kann fast nirgends so schnell gefahren werden und die Strecken wo es ginge sind so kurz, dass es sich nicht lohnt.
Die ersten ICEs fuhren streckenweise über 300 km/h. Das war in den 80ern. Ich erinnere mich daran noch sehr gut, da ich regelmäßig Zug fuhr. Die Geschwindigkeit wurde damals noch auf Displays für alle sichtbar angezeigt. Warum das heute nicht mehr so ist, weiß ich nicht.
Damals, in der guten alten Zeit, gab es auch noch die Deutsche Bundesbahn und die Züge waren pünktlich! Die Älteren unter uns werden sich erinnern.
Vielleicht kann man es aus Sicherheitsgründen nicht verantworten.