HVV Bußgeld & Anzeige?
Ich wurde heute unglücklicherweise beim Bahnfahren mit einem ungültigen Ticket erwischt. Dass ich 60€ bezahlen muss ist mir klar, aber ich frage mich, ob ich auch eine Anzeige bekomme (da es nun zum ersten Mal passiert ist).
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Lässt sich schlecht sagen. Im HVV werden (anders als viele hier behaupten) auch beim ersten Mal schon oft Anzeigen erstattet. Je pünktlicher man zahlt und je kooperativer man ist, desto besser sind aber die Chancen, dass das nicht passiert.
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Das kommuniziert der HVV recht offen und mir persönlich bekannte Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen bestätigen das so.
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Größtenteils mit Aufklebern in den verschiedenen Verkehrsmitteln
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Hmm, also irgendwie habe ich das Gefühl, dass deine Aussage nicht stimmt. Sie lässt sich nicht verifizieren, im Gegenteil. Eine Seite schreibt:
Dass Schwarzfahren generell erst beim dritten Mal des Erwischtwerdens zur Anzeige gebracht wird, ist ein weit verbreiteter Irrtum, das können die Verkehrsbetriebe selbst festlegen. Viele große Verkehrsbetriebe in Deutschland wenden diese Regel allerdings zumindest grob an. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zeigen zum Beispiel an, wenn Fahrgäste dreimal innerhalb von zwei Jahren bei Kontrollen keinen Fahrschein haben. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zeigt ebenfalls beim dritten Mal an, auch beim Münchner Verkehrsverbund (MVV) wird diese Praxis angewendet. Bei Manipulation oder Fälschung von Fahrscheinen oder anderem negativen Verhalten kann es aber auch schon beim ersten Mal eine Anzeige geben.
Auch hier wird anderes geschrieben:
Wirklich ernst wird es erst beim dritten Mal: Fallen Sie wiederholt auf, gibt es eine Anzeige durch den HVV. Bei Manipulation oder Fälschung von Fahrscheinen kann es auch schon beim ersten Mal eine Anzeige geben.
Es ist auch absolut dämlich, erstmaliges Schwarzfahren anzuzeigen, wird eh in dein meisten Fällen nicht verfolgt, gibt ja wichtigeres. Das belastet nur unnötig die Justiz und die Verwaltungen des HVVs.
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Was auf solchen Seiten steht, ist mir relativ egal. Ich kenne die Situation und bekomme meine Infos aus erster Hand.
Zwar wird nicht immer direkt beim ersten Fall Anzeige erstattet, aber die Aussage, dass bis zum dritten Fall grundsätzlich nichts besondere passieren würde, ist schlichtweg falsch.
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In den Artikeln wurde nicht geschrieben und ich habe auch nicht behauptet, dass bis zum dritten Fall grundsätzlich nichts passiert, sondern dass normalerweise erst beim 3. Mal Anzeige erstattet wird. Es kann ja durchaus sein, dass in Einzelfällen auch Mal beim ersten Schwarzfahren angezeigt wird, z.B. wenn der Schwarzfahrer nicht kooperativ war und randaliert hat, aber als allgemeine Vorgehensweise, so wie du es darstellt, halte ich das für völlig unrealistisch.
Was wäre das denn fürn gammliger und unsympathisch er Verkehrsverbund, wenn er die alte Oma Erna anzeigen würde, die halt eben vergesslich ist und deshalb einmal vergessen hat, ihr Ticket abzustempeln?
Der überwiegende Anteil der Strafanzeigen wegen Erschleichen von Leistungen im ÖPNV wird von der Staatsanwaltschaft eh nicht mehr weiter verfolgt, weil es einfach völlig irrelevant ist und die Justiz eh schon zu überlastet ist, als dass sie sich mit solchen Lappalie beschäftigen kann. Das wissen natürlich auch die Verkehrsverbünde und zeigen deshalb nur in Härtefällen an, d.h. bei widerhohltem Schwarzfahren oder wenn Begleitstraften wie Beleidigung oder Körperverletzung gegen das Prüfpersonal oder Betrug, also dass z.B. was an der Fahrkarte manipuliert ist, auftreten.
Zusätzlich muss man sagen, dass ein Verfahren wegen Erschleichen von Leistungen, wenn es denn verfolgt wird, beim ersten Mal eigentlich immer zu nichts führt, denn für eine Verurteilung müsste man einen Vorsatz nachweisen, denn Schwarzfahren ist keine Straftat, wenn es aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit passiert. Sobald der Schwarzfahrer angibt, er habe einfach vergessen, eine Fahrkarte zu kaufen und wollte sich keinen unerlaubten Vorteil verschaffen, ist das kein Erschleichen von Leistungen. Nachweisen könnte man ihm das erst, wenn sich das Schwarzfahren häuft, dann ist nicht mehr von Vergesslichkeit auszugehen, sondern von Vorsatz.
Für deine Behauptung, dass oft beim ersten Mal schon einzige erstattet wird, gibt es keine Belege, nur irgendwelche dubiose, nicht auffindbare "Aufkleber in den verschiedenen Verkehrsmitteln" und deine "Infos aus erster Hand", zudem sprechen Medienberichte dagegen und es ist völlig unpausibel.
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Vielen Dank für die ganzen Mühen! Tatsächlich heißt es auf Aufklebern in der Bahn: "...und müssen mit einer Anzeige rechnen.", was für mich aber nicht sonderlich aussagekräftig ist, wenn man nur damit rechnen kann. Ich weiß zwar nicht genau was die Kontrolleure notieren, aber möglicherweise schreiben diese auch die Art auf, also 'vergessen, ungültiges Ticket etc'.
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Natürlich, mit einer Anzeige muss man immer rechnen. Ist aber sehr unwahrscheinlich, wenn du das erste mal erwischt wurdest, kooperativ warst und das ehöhte Beförderungsentgelt fristgerecht bezahlst. Solche Aufkleber sind nur Drohungen, um Leute davon abzuhalten, schwarzufahren. Mach dir da keine Sorgen, rechtlich wird da überhaupt nix passieren, sofern du eben fristgerecht das EBE zahlst.
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Anzeigen werden grundsätzlich erst ab den 3. schwarzfahren gemacht. Gibt aber auch Verkehrsbetriebe die ab dem ersten mal schon Anzeigen oder Betriebe wie in Berlin die erst wirklich Anzeigen wenn du nur die Strafe nicht wirklich zahlst ( aus eigener Erfahrung ).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Valnar52/1598028049755_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1598028050000)
Theoretisch möglich, aber in der Praxis wird das wohl nicht passieren.
Wirklich? Das kann ich mir kaum vorstellen. So verprellt man optimal seine Kunden. Hast du dafür irgendwelche Belege?