Hundenamen im EU-Pass ändern?
Hallo, Hundefreunde!
Ich habe am Wochenende einen kleinen Welpen aus dem Tierschutz adoptiert, der einen (meines Erachtens nach) sehr komischen Namen hatte. Wir haben ihn kurzerhand geändert und der Kleine hört auch schon wunderbar auf den neuen Namen. Hundehaftschutz hat er auch schon (auf den neuen Namen) und soll jetzt auch ordnungsgemäß bei der Stadt gemeldet werden. Aber ... dafür muss doch sicherlich der neue Name im EU-Pass stehen, oder?
Kann ich den neuen Namen dort einfach ergänzen? Oder den alten durchstreichen? Oder Tippex benutzen? Ich möchte den Pass ungern ungültig machen, aber mir wurde bereits von der Organisation gesagt, dass ich ihn dort ... eintragen kann. Ich weiß´nur halt nie wie.
Danke im Voraus :) (und bitte keine Antworten wie 'Google doch einfach - das hab ich schon ohne nennenswertes Ergebnis)
5 Antworten
Hallo Renly,
der Name der im EU-Pass steht ist der "Geburtsname". Das kann ein völlig anderer sein als der spätere Rufname.
Jeder Züchter muss bestimmte Anfangsbuchstaben für die Namen der Welpen benutzen. Diese richten sich nach dem vergebenen Zwingernamen und der Anzahl der Würfe. Beispielsweise kann der "Geburtsname"
also "Franz von Zwinger Xy" wenn mit der Mutterhündin bisher 6 Würfe realisiert wurden. Aber der Rufname kann zum Beispiel "Rufus" sein, wenn der dem neuen Besitzer besser gefällt.
Bei meinem Hund ist auch der Name der im EU-Pass steht ein völlig anderer als sein realer Rufname. Ich hab den realen Rufnamen einfach auf der Rückseite eingetragen und sage ja sowieso überall wie z.B. beim Tierarzt wie der Hund gerufen wird. Das wird dort dann auch so eingetragen.
Das ist nicht weiter schlimm.
Viele Grüße und ganz ganz ganz viel Spaß mit Deinem Kleinen.
Jesska
Bei unserer kleinen wurde der Name einfach durchgestrichen und der neue Name drunter geschrieben, ist überhaupt kein Problem.
Der Name ist eigentlich überall unwichtig. Zur eindeutigen Identifikation gibt es ja den Chip. Auf der Gemeinde wurde uns damals gesagt: Eigentlich brauchen wir keinen Namen angegeben, der macht es nur manchmal einfacher. (Unsere Hündin heißt Biborka -auch so ein Tierschutzname-, wird aber Bibi gerufen) Bei meinem Hund steht z.B. Zeno (komischer Tierschutzname) im Heimtierausweis und in Klammer hab ich einfach Murphy (Rufname) geschrieben.
Welcher Name im EU-Ausweis steht interessiert überhaupt niemanden.
Wichtig ist immer nur, dass die eingetragene Chipnummer zum Hund passt, also identischer mit seiner Chipnummer ist.
Ob da dann steht, dass der Hund "Dicker" oder "Schätzchen" oder "Hund" heißt, ist völlig nebensächlich.
Auch bei der Anmeldung zur Hundesteuer interessiert der Name niemanden, nur die Chipnummer ist wichtig.
Das gleiche gilt, wenn du den Hund z.B. bei Tasso registrieren lässt - auch da zählt nur die Chipnummer.
Ob du den Namen im Ausweis nun änderst oder auch nicht, ist deshalb ebenfalls völlig egal - denn es ist ja kein "Personaldokument", wie z.B. dein Personalausweis.
Der offizielle Name muss mit der Chipnummer überein stimmen. Welchen Rufnamen du deinem Hund gibst ist egal, den kann der Tierarzt dazu eintragen.
Alle Welpen eines Wurfes müssen den gleichen Anfangsbuchstaben haben.
Welcher Buchstabe das ist, ist völlig egal.
Viele Züchter benutzen die Reihenfolge des Alphabets weil es einfacher ist die Würfe auseinander zu halten und einer Hündin zuzuordnen.
Die Reihenfolge richtet sich nicht nach der Anzahl Würfe einer einzelnen Hündin, sondern nach allen Würfen aller Hündinnen des Züchters.
Einem Züchter steht es aber frei für seine Würfe beliebig oft den gleichen Anfangsbuchstaben zu wählen.
Nach Zuchtregelement darf eine Hündin bis zum 8. Altersjahr höchstens 5 Würfe haben.