Hundekauf ohne Vertag?
Ich habe Ende April 2010 von Privat auf Treu und Glauben für 450,00 Euro einen 1jährigen Hund gekauft. Ich hatte den Hund der Verkäuferin für November diesen Jahres zur Jagd ausgeliehen. Jetzt will sie den Hund nicht zurückgeben. Die Papiere des Hundes hätte sie wohlweislich behalten und somit könnte sie über den Hund verfügen und will ihn nicht zurückgeben,es sei denn, ich unterschreibe einen Vertrag, der ihr eine Teilverfügungsgewalt über den Hund zusichert?
6 Antworten
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Ist der Hund auf Deinen Namen angemeldet und versichert? Das sollte eigentlich ausreichen, um glaubhaft zu vermitteln, dass der Hund zu Dir gehört.
Für die Zukunft solltest Du jedenfalls nur noch mit Vertrag und Übergabe sämtlicher Unterlagen ein Tier erwerben.
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Ohne Vertrag ist das immer blöd.
Aber ich versteh das nicht ganz. Du hast den Hund 2010 gekauft - da war er 1 Jahr alt. Das heisst der ist jetzt 12 Jahre alt ???? Und soll zur Jagd eingesetzt werden ? Was ist das denn für ein Unsinn ?
Wenn Du den Hund schon seit 11 Jahren hast - dann gibt es dafür jede Menge Zeugen. Und auch Kosten die Du bisher hattest waren ja dann nicht unerheblich.
Ich würde der guten Frau sagen dass Du ihr alle Kosten der letzten 11 Jahre in Rechnung stellen wirst. Wenn sie das bezahlt kann sie den Hund behalten.
Und diese Rechnung würde ich ihr mit Schreiben eines Anwalts übersenden....
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Du hast den Hund seit 2010, liste alle Kosten die zusammengekommen sind auf Tierarzt, Steuer Versicherung und Futter und sage der Dame du willst die Kosten von Ihr.
Mal schauen was dann für eine Reaktion kommt.
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Du hast doch den Hund angemeldet und versichert. Das ist doch Beweis genug, dass der Hund zu dir gehört.
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Wieso sollte man über 11 Jahre Hundesteuer, Versicherung und Tierarzt für ein Tier zahlen, das einem nicht gehört? Es ist schon ein ziemliches Indiz, dass der Hund in ihrem Besitz war.
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Besitz reicht nicht, um Eigentum nachzuweisen.
Ich kann auch ein Auto anmelden, es fahren und alle Kosten zahlen, ohne dass es je mein Eigentum ist.
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Für mich schon, ich bin da ziemlich pragmatisch veranlagt. Wenn ich den Hund bei der Stadt angemeldet habe und dort regelmäßig die Hundesteuer entrichte, sowie die Haftpflichtversicherung für die Hundehaltung bezahle, ist das Beweis genug, dass der Hund mir gehört.
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Du bist aber kein Richter. Eigentum und Besitz ist juristisch nicht das Gleiche.
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Da hast du Recht, aber hast du schon mal was von Hundeleasing gehört?
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Ich muß ein Auto nicht leasen um es zu besitzen, ohne Eigentümer zu sein. Mein Partner kauft es und ich fahre es und melde es an und zahle alle Kosten. Aber ich bin nicht der Eigentümer. Der Eigentümer ist, der, der im Kaufvertrag steht.
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Bestreite ich nicht.
Ich sage: das Zahlen von Steuern, Arzt, Futter und Co über ein Jahrzehnt sind ein Indiz für mehr als nur den Besitz des Hundes.
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Der Eigentümer ist der der Eigentümer ist. Abstraktionprinzip und so. Aber ja, ohne verbotene Eigenmacht wird das hier nix werden.
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Nein, Eigentümer ist wer Eigentümer ist. Das schuldrechtliche Geschäft, ändert nicht die dingliche Rechtslage.
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Hast du bar bezahlt?
Du hast einen Rechtsanspruch auf den Hund, aber dazu mußt du den Kauf glaubhaft machen.
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Damit hast du nix in der Hand, Zeugen gibts vermutlich auch keine. Red mal mit einem Anwalt, aber lass dich in nix reinquatschen, was am Ende noch teurer wird und aussichtslos ist.
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Dass der Hund seit ü10 Jahren auf die FS angemeldet ist und sie seit sem die entsprechenden Steuern zahlt dürfte doch Beweis genug sein oder nicht?
Hätte sie den Hund damals geklaut würde die Verkäuferin ja nicht 10 Jahre später auf der Matte stehen.
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Sorry.. habe jetzt erst die Kommentare gelesen in denen darauf eingegangen wurde
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Deshalb ja, red mit einem Anwalt. Möglicherwiese geht das Ganze über eine Anzeige wegen Nötigung. Heb alle Chats auf. Sag ihr, dass sie dir das schriftlich gegen soll. Dass sie den Hund nur zurückgibt, wenn du den Vertrag unterschreibst. Faktisch ist das eine Nötigung.
Das löst nicht das Eigentumsproblem.