Hundebetreuung will mich anzeigen?

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Hund soll also eine angebliche, sehr selektive Vorliebe für Türen haben und den übrigen Hausrat in Frieden gelassen haben. Bei dem alten Haus sehr verdächtig, da kommst du ihr ja gerade recht, um den alten Bau auf deine Kosten wieder etwas aufzumöbeln.

Bei privater Fremdhütung gilt: "Lässt sich die Schuld für einen Schaden auf den Fremdhalter zurückführen, haftet dieser. Meist kommt in einem solchen Fall die private Haftpflichtversicherung des Betroffenen für die Unkosten auf."

Heißt für mich, sie muss erst einmal nachweisen, dass dein Hund alle ihre Türen beschädigt hat, bevor sie dich rechtmäßig belangen kann. So interpretiere ich das jedenfalls, ich habe leider keine Erfahrung mit solchen Fällen und kann das nicht mit Sicherheit sagen.

Erstmal; Keine Haftpflicht zu haben ist dumm...kann ich nciht anders schreiben.
Wenn sie beweisen kann, dass dein Hund das war dann bekommst du Probleme...allerdings glaube ich kaum, dass der Hund ALLE Türen zerstört hat und wenn ja wäre die Frage, wie konnte es dazu kommen ?
Hätte sie ihren Teil des Vertrages eingehalten und sich um den Hund artgerecht gekümmert, hätte er nicht alle Türen zerstören können.

Es ließe sich sicherlich feststellen ob die Schäden wirklich von deinem Hind sind oder nicht.

Warum lässt du den Hund dann aber trotzdem da wenn sie ihn eh schon als Randalierer bezeichnet?

Vielleicht ist das gerade das Problem, dass ihr keinen Vertrag gemacht habt. Jetzt bist du als Besitzer des Hundes vielleicht für den Schaden verantwortlich.

In einen Vertrag könntest du schreiben, dass sie die Betreuung und somit Verantwortung für seine Taten übernimmt.

"sie zeige mich an weil ich keine Haftpflicht habe und für den Schaden nicht aufkommen kann."

Warum nicht? Eine Haftpflicht ist auch ohne Hund sinnvoll; mit Hund sowieso und eine Tierhalterhaftpflicht in manchen Bundesländern sogar vorgeschrieben:

https://www.verivox.de/tierhalterhaftpflicht/hundehaftpflicht/

Selbstverständlich haftest Du für Schäden, die Dein Hund verursacht.

Die Frage ist jetzt nur, ob die Schäden bei der Dame, die sie gerne bezahlt hätte, auch nachweislich von einem Hund stammen und konkret von DEINEM. Das muss sie erstmal nachweisen.


Anonyme923 
Beitragsersteller
 28.04.2023, 11:46

Sie haben auch eine hündin voher hatte sie mir gezeigt das sie den boden auch mal rausgerissen hat

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Stellwerk  28.04.2023, 11:47
@Anonyme923

Wie gesagt, sie ist in der Nachweispflicht, dass die Schäden durch DEINEN Hund entstanden sind.

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MoewinJona  28.04.2023, 12:13
@Anonyme923

Noch besser, sie hat selbst einen Hund, der es ebenso gewesen sein könnte. Nachzuweisen, dass es dein Hund war, halte ich hier für äußerst schwierig, dann noch das Totschlagargument Schwarzarbeit und die Frau gibt klein bei. Wenn sie nochmal droht, hau ihr beides um die Ohren.

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