Hund verletzt Hund, Tierarztkosten und Rechte...
hallo,
wenn ein hund ein anderer hund verletzt (kleiner biss, kratzer usw).... der herrchen mit den verletzten hund geht zum tierarzt und lässt sein hund untersuchen lassen wegen die verletzung... ist der andere herrchen dazu verpflichtet die tierarztkosten zu zahlen? beide hunde nicht an der leine und da haben sich beide etwas am fell. beide gleichgroß...
mfg
9 Antworten
Beide Hunde nicht angeleint - so muß jeder seine Tierarztkosten bezahlen. Es könnte sein - wenn einer stark und der andere gar nicht verletzt ist - das es 50:50 läuft.
Wenn nun ein Hund angeleint ist und einer nicht. Der angeleinte den unangeleinten beißt - Pech - dann muß der mit seinem verletzten Hund selbst zahlen. Immer der der unangeleint ist, ist schuld.
Habe vor 1 Jahre genau diese Erfahrung gemacht, Aussage Anwalt und Versicherung.
Wobei Versicherungen teilweise kulant sind und das zahlen. Müssen sie aber nicht.
ok danke hat sich erledigt. beide hunde nicht angeleint, da ist keiner verpflichtet irgendwas zu zahlen auch wenn einer davon verletzt wird. davon abgesehen waren wir in ein park wo hunde freilaufen dürfen. das ist die richtige aussage :-)
Kommt drauf an, ob es dafür Zeugen gibt, dafür, das beide abgeleint waren......
Auch kleine Ratscher, die anfangs im Fell kaum zu sehen sind, können sich bös entzünden. Das merkt man meist erst am nächsten Tag.
Wenn Dein Hund ebenfalls verletzt ist, solltest Du auch zum Tierarzt gehen. Dann könnt ihr Eure Rechnungen gegenrechnen ;-))
Da kann ich Dir genaue Auskunft geben. So einen Fall hatte ich persönlich nämlich mit meinem Hund. Meine war nicht angeleint. Ich hatte wegen dem Vorfall extra einen Anwalt konsultiert. Der hat gesagt :" ein Hund ist ein Gefahrengut und muss immer gesichert sein. Der Hund der nicht an der Leine ist der ist schuld."
Also wenn ich nun mit meinem angeleinten Hund auf Dich treffe. Dein Hund ist nicht an der Leine. Mein Hund der an der Leine ist beißt Deinen Hund der ja frei läuft dann bist Du schuld :-)) (sorry ) eben weil Dein Hund nicht an der Leine war. Dann wird gesagt :" ja ihr Hund hat nicht frei da rum zu laufen. Sind beide Hunde nicht an der Leine werden die Kosten geteilt. So die Info von meinem Anwalt.
der hundehalter, dessen hund gebissen hat, muss die tierarztkosten zahlen. für solche fälle gibt es die hundehaftpfilchtversicherung.
ich selbst habe das einmal in anspruch genommen, als meine barsoidame schwer gebissen wurde.
bei meinem vier monate alten welpen habe ich die tiefen löcher mit hilfe einer krankenschwester selbst behandelt.
man kann sich aber auch gütlich einigen und die kosten teilen. schließlich sind hunde ja auch in gewissem maße unberechenbar, und der halter des anderen hundes konnte vielleicht gar nichts dafür.
wenn er aber damit rechnen musste, und das risiko in kauf genommen hat, dann soll er dafür auch ruhig zahlen.