Hund hat Radfahrer gebissen

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hi harry,das wirst du jetzt nicht gerne hören,aber einen wesenstest,kann dein ordnungsamt,leider,schon anweisen,gerade nach so einem "vorfall",wir haben hier eine irre mopstussi,wenn der ein unangeleinter hund zu nahe kommt,zeigt die dich direkt an,und da unsere o.a. frau keine bunde mag,nimmt die dies gerne an und zwingt die halter zu wesenstests,gott sei dank(ich kenne 2 solcher fälle hier)haben die hunde jedes mal den test bestanden,aber welche ungerechtigkeit wäre es,wenn diesen test mal ein hund nicht bestehen würde,obwohl er absolut sozialisiert und in ordnung ist! die anzeige steht im raum,das o.a. hat dich im visier,geh schnell zur hundeschule und lass dich auf den test vorbereiten,der ist nicht schwer und die meisten veterinäre sind absolut tierlieb...viel glück!

Wenn Du über eine Hndehaftpflicht verfügst, solltest Du den Fall dort melden und aus Deiner Sicht schildern. Die Hundehaftpflicht prüft den Anspruch des Geschädigten. Stellt sich dieser als unberechtigt heraus, hat das für Dich und die Hundehaltung Folgen im positiven Sinne. Wenn ein Hundebiss nicht nachgewiesen werden kann, dürften die Maßnahmen der Ordnungsbehörde vielleicht heruntergeschraubt werden. Allerdings ist auch das Anspringen des Radfahrers (auch ohne nachweisbare Folgen) nicht ganz unkritisch zu betrachten.

An deiner Stelle würde ich versuchen rauszufinden, ob der Hund wirklich gebissen hat. Das muss der Radfahrer belegen können beispielsweise mit einem ärztlichen Atest oder sowas. Das Amt macht natürlich gleich wieder die Backen auf ohne einen Funken Ahnung. War doch klar und wundert mich nicht. Am lautesten krähen eben die, die die wenigste Ahnung haben. Ich könnte mir denken, dass der vermeintlich Geschädigte zum Anwalt gehen wird und einen auf Schmerzensgeld macht. Aber wie gesagt, das muss er auch beweisen können. Was sagt denn die Versicherung dazu? Ruf die doch mal an und schildere den Fall. Am Ende müssen die ja zahlen und es ist auch in deren Interesse, dass das nicht künstlich aufgepustet wird.


DabbelJuh  17.09.2012, 13:34

Bitteschön. Es geht nicht darum ob der Hund gebissen hat oder nicht. Er hat zweifelsfrei einen Radfahrer angefallen. Er ist undiszipliniert ausgebüchst.
Der Hund ist also zweifelsfrei eine Gefahr. Hätte es auch ein Kind sein können, das umgeworfen wird und unter ein Auto gerät? Egal oder wie? Der Hund ja nicht gebissen.!!! Du wirst zugeben, dass du eine sehr seltsame Auffassung von Schuld oder Unschuld hast.

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harri2377 
Beitragsersteller
 17.09.2012, 14:01
@DabbelJuh

Das der Hund undiszipliniert ausgebüchst ist und das wir demzufolge hierfür auch die Schuld übernehmen ist unstrittig. Wir gehen zur Hundeschule und haben unseren Zaun gesichert.

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asmodii  17.09.2012, 14:46
@DabbelJuh

Was soll ich denn da zugeben? Der Hund hat zunächst mal den Fahrradfahrer umgeworfen und sonst nichts. Das kann auch aus Freude passiert sein. Keine ungewöhnliche Handlung von Hunden auch wenn sie nicht schön ist. Und es ist sehr wohl wichtig, ob der Hund agressiv/bissig ist oder nur den Radfahrer umgeworfen hat.

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Izusa  17.09.2012, 16:11
@asmodii

DH asmodii, nun bleib aber mal auf dem Teppich DabbelJuh, diese mediengerechte Aufmachung immer wieder Kinder in`s Spiel zu bringen ist lächerlich. Man merkt auch so sofort das Du "Hundeliebhaber" bist.

Der Hund ist also zweifelsfrei eine Gefahr.

Darunter verstehe ich etwas anderes.....

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DabbelJuh  17.09.2012, 17:52
@Izusa

Ui. Eine Glaskugelleserin hat einen Kommentar geschrieben. Tatsächlich ist es so, dass gerade Kinder überproportional oft von Hunden angefallen werden. Es spielt auch keine Rolle ob das ein Erwachsener oder ein Kind war der angefallen wurde. Der Hund war undiszipliniert und ist ausgebüchst. Also ist er eine Gefahr. Auch ein Auto, das wegen ihm eine Notbremsung machen muss ist doch durch so eine Hund gefährdet.

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DabbelJuh  17.09.2012, 18:00
@asmodii

.....den Fahradfahrer umgeworfen und sonst nichts.... Bitte, in welcher Welt leben wir denn? Was soll diese Verniedlichung eines Hundeangriffs auf einen Menschen? Es ist absolut egal aus welchem Grund ein Hund Fahrradfahrer umwirft. Viel absurder kann man doch nicht argumentieren. Ein Hund kriecht vor lauter Freude unter einem defekten Zaun durch um den total fremden Radfahren zu begrüßen. Das ist doch bestenfalls noch für Rosaminde Pilcher tauglich. Mit Realität hat das nichts zu tun. Es wurden berechtigte Sanktionen verhängt. Das ist richtig und gut so. Also bitte nie eine Hund vermenschlichen. Das hat ein Hund nicht verdient.

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asmodii  18.09.2012, 12:16
@DabbelJuh

Ich glaub du hast ein echtes Problem oder? Hundeangriff :-D klar doch.

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Mogli84  19.09.2012, 01:15
@asmodii

och dabbeljuh,dort wo ich mit meinem hund gassi gehe,sind es die fahrradfahrer die keine vernunft aufbringen,die rasen hier in einem leinenbefreiten gebiet rum,wo auch noch 2 spielplätze sind und sehr viele kinder rum laufen und nehmen keine rücksicht auf niemanden,wenn von denen jetzt mal einer stürzen sollte und sich evtl. ein bein bricht,sehe ich das als absolute eigenverschuldung an und würde mir einfach nur denken,selber schuld,also ich bremse diese leute regelmäßig hier aus!

in besagtem fall,war der hund schuld ,das der radfahrer gestürzt ist,aber hat er ihn auch gebissen?das ist hier die frage...es stellen sich mehrere fragen:um welche rasse handelt es sich,in welchem bundesland lebt der fragesteller und wie ist das ordnungsamt bei ihm drauf,also ich drücke dem hund mal alle daumen,das er wegen so einer lapalie keine maulkorb und leinenpflicht bekommt und kann dem halter nur raten ,schnell eine hundeschule zu besuchen die auf wesenstest vorbereiten! man sollte die kirche wircklich mal im dorf lassen,wenn hier der hund aggressiv auf den radfahrer gestürzt wäre,würde ich einen test,absolut befürworten aber es sieht doch so aus,dass der radfahrer einfach nur kohle haben will!

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harri2377 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 08:26
@Mogli84

Es ist interresant was aus den Fragen raus interpretiert wird. Der Radfahrer ist nicht gestürzt. Unser Hund ist an ihm hochgesprungen und hat danach wieder abgelassen. Ich habe eine Maulkorbtragepflicht auferlegt bekommen, welche nach bestandenem Wesentest und abgelegter Prüfung zur Haltung eines gefährlichen Hundes wieder aufgehoben werden kann. Wir wohnen in Sachsen-Anhalt, wo es so etwas wie eine Lister für gefährliche Hunde glaube ich nicht gibt, sondern sobald ein Hund auffällig geworden ist, wird er als gefährlich eingestuft. Bei unserem Hund handelt es sich übrigens um einen 16 Monate alten Australien Shepard Border Collie Mix. Eine Hundeschule besuchen wir bereits und bereiten uns auch auf den Wesentest vor. Bis jetzt macht der kleine gute Fortschritte. Was mich am meistens aber krämt ist, dass er jetzt auf Lebenszeit als gefährlich eingestuft wurde und wir so lange der Hund lebt das zehnfache an unsere Gemeinde abdrücken müssen. Aber eine Weggabe des Hundes kommt überhaupt nicht in Frage.

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Mogli84  20.09.2012, 21:43
@harri2377

das ist natürlich sehr schade für euch,ich drücke euch aber beide daumen,das er wenigstens nicht so einen ekeligen korb tragen muss!

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Da Du erste Hilfe geleistet hast, weist Du ja, wie die Wunde aussah. War es eine Bisswunde oder eine Schürfwunde? Neigt Dein Hund sonst auch zu Aggressionen? Waren die Radfahrer schwer verletzt? Hattest Du noch Kontakt zu ihnen, nach dem Unfall?

Deine Schilderungen wirken auf mich, als ob die Sache Dir sehr zu Herzen gegangen ist und Du die notwendigen Schlüsse daraus gezogen hast. Wenn Dein Hund sonst nie aggressiv war und die Radfahrer keine bleibenden Schäden davon getragen haben und die Auflagen des Ordnungsamts erfüllt worden sind, glaube ich nicht, dass es negative Folgen für Dich hat. Ein Hund ist, bei aller guten Erziehung, immer noch ein Tier, das häufig seinen Instinkten folgt, die für Menschen häufig nicht nachzuvollziehen sind.

Daher schreibe dem Ordnungsamt, wie es ist.


harri2377 
Beitragsersteller
 17.09.2012, 13:55

Glaub mir, ich stand so unter Schock, dass ich einen Verband draufgemacht habe und mir die Wunde nicht explizit angeschaut habe. Weiterhin hat die Frau des Radfahrers so auf mich eingeschimpft von wegen Verantwortungslos und so weiter, daß ich keinen klaren Gedanken fassen konnte. Klar geht mir die ganze Sache ans Herz, wir hatten auch später noch Kontakt, die hatten aber nur Sorgen, wie sie ihre Kosten ersetzt bekommen und das sie es melden werden.

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Ob es sich um eine Bißwunde handelt, kann ein Arzt feststellen.

Als Halter des Tieres bist Du aber in der Pflicht dafür zu sorgen, daß das Tier eben nicht ausbüchst und Passanten angreift. Denn genau das hat der Hund getan, wenn er unvermittelt einen Radfahrer außerhalb Eures Grundstückes anspringt. Dein Hund, Dein Loch in Deinem Zaun = Dein Problem.