Hund geschenkt bekommen aus Zeit Mangel muss ich sie wieder heraus geben?
Hallo zusammen.
Ich habe am Samstag von meiner Arbeitskollegin ihren Hund geschenkt bekommen. Ich war vor Ort habe den Hund abgeholt und mir wurden alle Sachen ausgehändigt.
Jetzt möchte meine Arbeitskollegin den Hund zurück haben. Sie hat den Hund seit ca 5 Monaten war nicht einmal mit ihr beim Tierarzt noch ist sie angemeldet gewesen.
Ich habe nach dem es fest stand den Hund zu mir zu nehmen sofort ein online Formular des Finanzamtes ausgefüllt und sie angemeldet. Muss ich den Hund wieder her geben?
Liebe Grüße
2 Antworten
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Ebenso wie ein Kauf begründet auch eine Schenkung einen Eigentumsanspruch an einer Sache.
Und ebenso wie einen Kauf kann man auch eine Schenkung nicht wieder rückgängig machen.
Demnach gehört der Hund jetzt dir - einer Rückforderung musst du nicht nachkommen.
ABER: Kannst du die Schenkung tatsächlich beweisen? Wenn die Arbeitskollegin nun behauptet, sie hätte dir den Hund nur für einige Tage zur Pflege überlassen - dann sieht die Rechtslage schon völlig anders aus.
Dann steht Aussage gegen Aussage ....
Deshalb ist es immer so schrecklich wichtig, auch über einen geschenkten Hund etwas Schriftliches zu verfassen.
Du musst nun überlegen, ob du Zeugen hast oder Whatap-Nachrichten oder sonst irgendetwas, das die Schenkung beweist.
Ansonsten ist der Hund ja jetzt bei dir - also bist du erst einmal im Vorteil. Denn nun muss die Arbeitskollegin sich einen Weg überlegen, wie sie überhaupt an den Hund kommen will.
Ob ihr ansonsten daraus einen Rechtsstreit machen wollt?
Oder ob es möglich ist, gemeinsam zu überlegen, wo der arme Hund am besten aufgehoben ist? Wer hat die meiste Zeit, um sich zu kümmern? Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass ihr es schafft, ruhig und gewissenhaft die besten Lösung für den Hund zu suchen und diese umzusetzen.
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Dann lass dir doch von dem EX die Schenkung schriftlich geben - dann ist alles abgesichert.
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Rein rechtlich gibt es Umstände, die es dem Schenker erlauben eine Schenkung wieder Rückgängig zu machen. Genaues kann aber wohl nur eine Rechtsberatung sagen.
Versucht am besten, Euch erstmal ohne Gericht zu einigen. Da es sich um eine Arbeitskollegin handelt, wird das euer Arbeitsverhältnis wohl auch belasten, oder?
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Ich gehe schon die ganze Zeit auf Sie zu und versuche das ganze im '' netten'' zu klären. Sie ist dazu nicht bereit. Ab Donnerstag arbeite ich nicht mehr dort. Klar belastet es das Verhältnis aber wir werden und quasi auch nicht mehr sehen um zussmmen zu arbeiten.
Erstmal danke für die Antwort.
Also Ich habe mich natürlich abgesichert und alle Nachrichten behalten. Sie selbst sagte und hat auch geschrieben, dass die Hündin bei mir besser auf gehoben ist weil ich nur auf Teilzeit arbeite.. Ich habe ihr von anfang an gesagt sie kann die Hündin nach der Eingewöhnung gerne besuchen.
Wir haben alles über WhatsApp geklärt. Hin zu kommt, dass sie 17 ist und den Hund quasi gar nicht alleine darf.
Sie hat sich von ihrem Freund getrennt und er war der Käufer der Hündin.
Mit Ihrem ex habe ich gesprochen und er möchte, dass der Hund bei mir bleibt. Ich fange ab Donnerstag eine neue Arbeitsstelle an (Stand vorher fest) von daher ist es mir eigentlich egal ob sie sauer auf mich ist oder nicht. Ich weiß, dass sich das nicht nett anhört aber mir sind ihre Gefühle da egal weil es um den Hund geht.