Hund gefunden. Habe ich das Recht ihn zu behalten?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das ist möglich. Wenn er auch wirklich ausgesetzt wurde. Geh aber bitte zu einem Tierarzt. Du weißt schließlich auch nicht wie lange der kleine schon (ich vermute draußen in der kälte?) war. Und er muss so oder so untersucht werden.

Ps: Wenn du den Welpen behalten willst muss du auch wirklich immer Zeit für ihn/sie haben. Du kannst das Tier nicht einfach so mal alleine lassen.


MalekTrial7 
Fragesteller
 04.03.2013, 10:14

Ne ich habe ihn nicht gefunden war n guter kumpel von mir. Ja draußen in der Kälte nachts wo es gefroren hat auf ner Landstraße im dunkeln. Grausamer geht es nicht. der kleine war ganz verstört aber er hat total vertrauen in marcel. ich glaube der hund ist ihm dankbar

0

Wenn er sicher sein kann, dass der Hund wirklich ausgesetzt war und nicht etwa seinem Herrchen/Frauchen weg gelaufen ist. Trotzdem sollte er Kontakt zum Tierheim aufnehmen, es kann ja sein, dass der Hund schon vermisst wird. Dort kann er auch Bescheid geben, dass er den Hund so lange pflegt und wenn sich niemand meldet diesen dann bei sich aufnimmt.


Ratirat  04.03.2013, 10:36

Die Meldung bei einem Tierheim reicht nicht aus, das ist allenfalls eine mögliche (freiwillige) zusätzliche Maßnahme - er muss aber von Gesetz wegen auf jeden Fall beim Fundbüro gemeldet werden!

2

Zu erst musst du natürlich zum Tierarzt, sowieso, um seinen Zustand untersuchen zu lassen, und überprüfen zu lassen, ob der Welpe gechippt ist und somit seinen Besitzern zugeordnet werden kann. Ist er nicht gechippt, kannst du ja darauf achten, ob er vielleicht schon per Steckbrief gesucht wird, falls er doch nicht wirklich ausgesetzt wurde.

Ja, und ansonsten ist es dann wohl deiner. Dann kann der Kleine sich glücklich schätzen, wenn er nicht ins Tierheim abgeschoben wird.

Woher weisst Du den das das Tier ausgesetzt wurde? Der Welpe ist vom Gesetz her eine Fundsache und muss gemeldet werden, ansonsten macht Ihr Euch der Fundunterschlagung strafbar. Bitte geht erst einmal zum Tierarzt mit dem Welpen und lasst überprüfen ob das Tier nicht gechipt ist, der kann auch gleich schauen wie es mit der Gesundheit steht, meldet den Fund der Polizei, dem Tierheim und der Gemeinde und gebt an das Ihr das Tier gern behalten würdet wen sich kein Besitzer findet, so seid Ihr auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle

MalekTrial7 
Fragesteller
 04.03.2013, 23:05

Lieber machen wir uns strafbar als den Hund zu seinem ursprünglichen Mistkerl zurückzugeben. klar der hat sich nachts wo es gefroren hat selbst an ein schild gehängt

0
Narva  07.03.2013, 14:36
@MalekTrial7

Nun erstens hast Du erst später in deinen Kommentaren zu anderen Antworten erwähnt wie dein Freund den Hund gefunden hat, das ist aus deiner Frage nun mal nicht herrauszulesen...2. kann der Hund ja seinem Besitzer auch entwedet worden sein. Ausserdem wenn der Besitzer den Hund ausgesetzt hat, so ist das eine Straftat (der Hund kommt dann auch nicht zu Ihm zurück) und wenn Du es nicht zur Anzeige bringst bleibt es ungestraft. Dein Kommentar zu meiner Antwort ist deswegen leider recht kindisch.

1

und möchte den nicht in irgendein Tierheim geben sondern selbst behalten.

Er muss den Fund auf jeden Fall der zuständigen Behörde anzeigen. Dann darf er den Hund auch zu Hause verwahren (sofern die zuständige Behörde nichts dagegen hat). Behalten (im Sinne des Eigentums) darf er ihn erst, wenn sich der bisherige Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten meldet und seine Ansprüche geltend macht.

§§ 965 ff. BGB


APBTx85  04.03.2013, 14:13

ist auch rasse-bedingt!

listenhunde je nach bundesland darf der finder so oder so nicht "verwahren" - gefährliche hunde der kategorie 1 müssen im tierheim abgegeben werden und gefährliche hunde kategorie 2 kann er übernehmen wenn das ordnungsamt die haltung schriftlich erlaubt! (dafür müssen auflagen erfüllt werden - siehe hundegesetz deines bundeslandes!)

0
RobertLiebling  04.03.2013, 17:07
@APBTx85

Das meinte ich u.a. mit der Klammer

(sofern die zuständige Behörde nichts dagegen hat)

0