Hund aus Tierheim zurückholen?

8 Antworten

Ausgangssituation ist Besitzer war fast 1 1/2 Jahr weg ohne Möglichkeit sich um den Hund zu kümmern(Wo und wieso spielt hier keine Rolle)

Tut es aber für das Heim. Wenn man nicht gerade todkrank im Krankenhaus lag oder beruflich nach Grönland musste, gibt es keinen vernünftigen Grund den Hund bei irgendwem abzugeben. Gab es einen vernünftigen Grund und man hatte einfach bekloppte Freunde, die den eigenen Hund aussetzen (wobei ich mich schon frage wie man zu solchen Freunden kommt) hat man schlichtweg Pech gehabt.

Sollte deine Geschichte aber in irgendeiner Art und Weise nachvollziehbar sein. Würde sich mir nicht erschließen, warum das Tierheim dir den Hund nicht zurückgeben will. Außer natürlich du bist wie der sprichwörtliche Elephant im Porzelanladen in den Laden reingestampft und hast dein Eigentum zurückverlangt und auf die Frage nach der Schutzgebühr nur verächtlich geschnaubt.

Denn: 1. Jeder kann behaupten, dass dieser oder jener Hund eigentlich ihm gehört und von irgendwem ohne Einverständnis ausgesetzt wurde und 2. Könnte dieser Jemand der den Hund ausgesetzt hat, auch du sein und nun willste den Hund doch wieder zurück. Das kommt beides im Tierheimalltag oft genug vor. Seltener zwar als Leute, die einen angeblichen Fundhund abgeben wollen um sich vor der Gebühr zu drücken, aber die Leute lassen sich schon so einiges einfallen um die paar Kröten nicht zahlen zu müssen.

Kann also sein, dass das Tierheim so seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Besitzers hat. Wie schon erwähnt, nicht selten werden insbesondere kranke Hunde einfach ausgesetzt, weil man die Kosten nicht tragen will und irgendwann spazieren Herrchen oder Frauchen ins Tierheim und wollen ihre angeblich gestohlenen Hund zurück. Interessanterweise oft dann, wenn Hundchen übern Berg is.

Wenn der Hund aber länger als sechs Monate im Heim is, kann man gar nichts verlangen. Das Heim kann selbst, wenn man (dann doch) bereit ist die Schutzgebühr zu zahlen, die Herausgabe des Hundes verweigern. Alles schon erlebt.

Sry ich kann dir zu der Rechtssituation leider nichts sagen.

Aber was sind den das (sry für den Ausdruck.) beschissene Freunde die den Hund einfach ins Tierheim bringen.?!
Wenn man zusagt sich um ihn zu kümmern, dann tut man das gefälligst auch.!

Hallo,

da der Hund am Tierheimtor angebunden war u somit laut Gesetz "herrenlos", gilt das Tierheim nun als Eigentümer. Somit hat der ehemaliger Eigentümer keine Rechte mehr! Egal ob er durch Dritte ausgesetzt wurde o nicht. Zudem ist es etwas komisch, warum der eigentliche Eigentümer sich erst 18 Monate später gemeldet hat. Hätte er sich sofort (innerhalb einer Frist von, ich glaube 4 Wochen) gemeldet, sähe die Lage anders aus.

Ich kann schon verstehen, warum das Tierheim sich quer stellt, schließlich handeln sie für ihre Schützlinge u es ist fraglich, ob es dem Hund damit besser gehen würde, wenn er in sein altes Heim zurück käme. Sie stellen sich natürlich die Frage, was z. B. wäre, wenn ER wieder aus irgendwelchen Gründen, sich nicht mehr um seinen Hund kümmern könnte. Diese Frage ist natürlich berechtigt u auch nachzuvollziehen.

LG

Tiere die ins Tierheim verbracht werden gehen mit einem Schutzvertrag dort hinein, dort tritt man die Eigentumsrechte an das Tierheim ab. Ohne Vertrag zb. bei Fundtieren gibt es eine Gesetzliche Wartefrist, ab dann gehen die Tiere ebenso als Eigentum an den Tierschutzverein.


Vendemiarie 
Fragesteller
 11.10.2011, 18:30

Die Freunde haben den Hund nur ans Tierheim Tor gebunden und dort gelassen, wie lang sieht diese Wartefrist aus?

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BonnyBunny  11.10.2011, 18:33
@Vendemiarie

Tolle Freunde habt Ihr, Nicht mal die Eier in der Hose das Tier vernünftig abzugeben. Jetzt will man das Tier wieder und Schreit nach Recht und Gesetz.. Geht und schämt euch..

Ich hoffe denen wird nie wieder ein Tier anvertraut!!

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gkyFFM  11.10.2011, 19:39
@Vendemiarie

Das nennt sich Aussetzen eines Hundes. Strafe für die Ordnungswidrigkeit: bis zu 25.000 €.

Ausgesetzt vor dem Tierheim. Somit Fundhund. Und nach einigen Wochen geht der Hund in das Eigentum des Tierheims über. Also vergesst den Hund.

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Seine Tiere darf man bis zu einer Frist von 6 Monate ohne irgendeinen Grund wieder aus Tierheim mitnehmen, oder sogar aus einer neuen Familien reißen. So ist es zumindest in unserem Tierheim, warum auch immer.

Aber nach 18 Monaten sieht es schwarz aus.


kuechentiger  16.02.2012, 16:02

warum auch immer.

Das gilt nur für Fundtiere. Nach dem Fundrecht hat der Besitzer 6 Monate lang Anspruch auf sein Eigentum. Zwar gelten Tiere nicht mehr als Sachen, das Fundrecht findet hier aber trotzdem Anwendung, ein Fundtier ist eine Fundsache.

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