Honda 125er .. CoC Ungültig Stempel?

4 Antworten

In diesem Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde (z.B. die Zulassungsstelle) wenden, um weitere Informationen darüber zu erhalten, warum der Stempel auf dem CoC ungültig ist.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Verkauf des Fahrzeugs beeinträchtigt wird, wenn auf dem CoC ein ungültiger Stempel ist. Der Käufer wird wahrscheinlich Bedenken haben, das Fahrzeug zu kaufen, da es möglicherweise nicht den geltenden Vorschriften entspricht oder nicht mehr zugelassen ist. Es ist daher ratsam, das Problem zuerst zu lösen bevor man das Fahrzeug verkauft.

Es ist möglich, dass das Fahrzeug in eine technische Überprüfung muss, um sicherzustellen, dass es den geltenden Vorschriften entspricht und dass es sicher zum Betrieb auf öffentlichen Straßen ist. Wenn das Fahrzeug bestanden hat, wird ein neuer CoC ausgestellt und das Fahrzeug kann wieder zugelassen werden.

Möglicherweise wurde ein "Fahrzeugbrief" ausgestellt.

(Hab gerade keine Lust, um nachzuschauen, ob das die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 ist. Der DIN A4 ähnliche Zettel.)

Dann gibts einen Stempel mit "Ungültig" aufs CoC. Denn man hat ja nun eine "richtige" Bescheinigung.

War bei meinem Quad auch so gemacht worden, als ich es zum ersten Mal anmeldete.

Bei meiner gebraucht gekauften 125er (auch 'ne Honda), ist die Zulassungsbescheinigung einfach auf eine freie Stelle auf dem CoC gekritzelt, dann mit Gültigem Stempel, Unterschrift und AufklebeSiegel versehen. Sieht aus, wie gewollt und nicht gekonnt.

Ich habe über die Jahre feststellen müssen, dass unterschiedliche Ämter und unterschiedliche Mitarbeiter auch unterschiedliche Wege gehen. Als ich vor vielen Jahren umgezogen bin und mein Quad ummelden wollte, fasste sich der Mitarbeiter an den Kopf, weil ich von der anderen Zulassungsstelle unzulässige Kennzeichengrößen bekommen hatte.

Wende Dich bitte mal an die Zulassungsstelle. Bei Leichtkrafträdern ist das COC ja zuächst mal das einzige Dokument zum Fahrzeug bis zur Anmeldung. Dann bekommt man die Zulassungsbescheinigung Teil II. EinenTeil I gibt es nicht, außer man beantragt von sich aus einen. Das habe ich bei meiner letzten 125er auch so gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass der Ungültigkeitsvermerk sich nicht auf die Gültigkeit des COC als Fahrzeugdokument bezieht, sondern auf die Angaben zur Zulassung, die auf dem COC vorgenommen wurden, u. a. die Angabe des vergebenen Kennzeichens. Mit der Stilllegung erlischt natürlich die Gültigkeit dieser Angaben. Aber das ist jetzt mal meine Interpretation. Erfahrungen habe ich damit bislang nicht.

Würde ich jetzt mal so interpretieren.
Immerhin war das Fahrzeug schon mal Zugelassen und dürfte somit in den Ich nenne es mal Bestandsschutz gehen. Wenn ich mich nicht irre, dann gilt diese Ungültigkeit des Fahrzeugdokuments dann, wenn das Fahrzeug vor einem bestimmten Datum im Ausland, aber noch nicht in Deutschland/Europa Zugelassen war. Es bezieht sich dann auf die Abgasnorm.

Am besten mal bei der zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen.