Hört die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch NACH der Baustelle auf?
Beide Schilder in Verbindung gleichzeitig
Die hinteren Schilder bitte ignorieren
5 Antworten
Wenn zusammen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ein begründendes Schild – in diesem Fall der Bezug zur Baustelle – gegeben ist, endet die Begrenzung mit dem Ende des begründenden Aspekts. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit aufgrund der Baustelle reduziert, du passierst die Baustelle, die Baustelle ist eindeutig für den Verkehrsteilnehmer zu Ende, dann gilt die Begrenzung wie zuvor.
Die "Wertigkeit" von Verkehrsschildern geht immer von oben nach unten, das heißt, das Schild, was ganz oben hängt, hat die höchste Priorität und die darunter beziehen sich dann darauf. Hier wäre also "Achtung Baustelle" das höherwertige und die 30 bezieht sich darauf. Somit endet die 30 mit Ende der Baustelle.
Sie endet nach der Baustelle. Etwas idiotisch da danach sowieso die 30 kommt. Aber angenommen die Baustelle ist länger wie die Lärmschutz 30, die hat nämlich ein Aufhebungszeichen, endet die Bau30 nicht dort.
Nein, da gibt es dann wieder eine Tafel.
Das stimmt so nicht ganz. Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung an eine Begründung gekoppelt – in diesem Fall die Baustelle – endet die Begrenzung, wenn der begründen Aspekt – in diesem Fall die Baustelle – eindeutig vorbei ist. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der die Geschwindigkeitsreduzierung begründende Aspekt für den Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar ist, so dass der Verkehrsteilnehmer auch eindeutig erkennen kann, wenn der begründete Aspekt vorbei ist.
Das kann ich nicht so stehenlassen. Mein erwachsener Sohn ist mit seinem Dienstwagen auf der Autobahn in eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h gefahren und hielt sich auch daran. Nach einer Strecke von ca. 3 km NACH dem Ende der Baustelle hast er wieder beschleunigt, Da er von anderen PKW's überholt wurde.
Resultat: 4 Wochen Fahrverbot (als Außendienstler!). Zum Glück konnte er diese Frist in seinen Urlaub legen.
Wenn er wieder einmal geblitzt wird, schaut man bestimmt in sein Vorstrafen-register. Er fährt ca. 45 - 50.000 km/Jahr.
In der Baustelle auf der Autobahn ist aber die Reduzierung auf 80 im Allgemeinen nicht an ein Schild gekoppelt, dass auf die Baustelle hinweist. Es muss zwingend eine Beschilderung sein wo am gleichen Mast die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Baustelle ausgeschildert ist. Diese Beschilderung dient eben dazu sich am Ende der Baustelle das Aufheben der Geschwindigkeit sparen zu können. Auf der Autobahn muss tatsächlich – aufgrund der anderen ursprünglichen ersten Beschilderung der Geschwindigkeitsreduzierung die Geschwindigkeit aktiv wieder aufgehoben werden.
So wie ich das geschildert habe findest du’s meistens in der Stadt oder auf Überlandfahrten.
30 wegen der Baustelle ist am Ende der Baustelle aufgehoben. Die 30 wegen Lärmschutz sollte man nicht ignorieren, denn die gelten bist zum Widerruf durch ein entsprechendes Schild.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Lärmschutz) gilt bis zur nächsten Kreuzung die der Straße neue Fahrzeuge zuführt. Bei der Baustelle ist es gleich.
Jede Geschwindigkeitsbegrenzung, nicht nur wegen Lärmschutz, gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, wenn wir schon Korinthen kacken wollen. Das ist aber hier irrelevant, weil es nur darum ging, dem FS klar zu machen daß im konkreten Fall auch nach dem Ende der Baustelle noch 30 gilt.
Die Schilder gelten immer bis zum nächsten Schild oder wenn Schild mit Zusatzzeichen hier Baustelle bis zum Ende der Baustelle.
den Mist mit Endet an Kreuzung/ Einmündung ist ein Irrglaube
Die Ergänzung zu deiner Antwort ist kein Angriff gegen dich. Es ist eine Ergänzung die deine Antwort noch verstärkt.
Die Schilder gelten immer bis zum nächsten Schild oder wenn Schild mit Zusatzzeichen hier Baustelle bis zum Ende der Baustelle.
Das habe ich gesagt.
den Mist mit Endet an Kreuzung/ Einmündung ist ein Irrglaube
Minichten. Ein paar Meter weiter ist noch ein 30iger - Schild, hier wegen Lärmschutz. Das endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, wenn es dort nicht wiederholt wird, oder wenn ein Schild etwas anderes sagt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten bis zum Aufheben durch ein weißes Schild mit schwarzem Schrägstrich oder bis zur nächsten Abzweigung.
Leider wird das von den Baufirmen oft schlampig erledigt, so dass das Aufhebungsschild ziemlich häufig fehlt. Wenn Du Pech hast, wirst Du durch die Polizei kostenpflicht verwarnt, wenn die Baufirma schlampt und eine Kontrolle stattfindet.