Höhere Versandkosten ausgleichen bei Privatkauf?
Ich habe gestern über Kleinanzeigen etwas gekauft. Dabei habe ich explizit gefragt, was denn auf den Kaufpreis für den angegebenen VERSICHERTEN DHL Versand dazukäme. Die Verkäuferin nannte mir einen Preis von 4€.
Nun war sie aber gestern Nachmittag noch bei der Post und hat es verschickt, hat mir ein Bild des Belegs geschickt und gemeint, dass es nun unterwegs sei, aber doch teurer war.
Ich soll ihr nun den Restbetrag von 3,49€, die der Versand höher war nachzahlen.
Muss ich das überhaupt? Sie hat ja die Versandkosten selbst angegeben und hätte sie online frankiert, hätte sie zumindest nur 5€ gezahlt, wie ich bei DHL gesehen habe.
Für 4€ bekommt man dort nur ein unversichertes Päckchen geschickt.
Bin ich jetzt dazu verpflichtet, ihr die Differenz zu erstatten und falls ja, kann ich das dann machen, nachdem ich die Ware erhalten habe und sehe, dass auch alles heil ist?
Und bitte verschont mich mit eurem "eBay Kleinanzeigen ist für Abholung gedacht". Ich weiß schon was ich tue und bin alt genug, das auch selbst zu entscheiden.
Es geht mir lediglich darum, ob ich ihr das zahlen muss oder nicht.
Wer keine Antwort dazu hat, braucht ja nicht zu antworten.
Bin halt der Meinung, dass es ihr eigenes Verschulden ist, sie hätte sich vorher besser informieren müssen. Da kann ich ja nichts für, daher verstehe ich nicht, warum ich ihr das jetzt zahlen soll.
3 Antworten
Versandkosten sind im Voraus festzulegen. Wenn du fie vereinbarten Kosten bezahlt hast, kann der Verkäufer keine weiteren Forderungen stellen.
Okay, danke. Kann ja verstehen, wenn sie sich ärgert, immerhin war der Preis nun fast doppelt so hoch. Aber da hätte sie sich halt informieren müssen
Wenn € 4,00 vereinbart waren, musst Du auch nur die bezahlen
Du musst nur die vereinbarten Versandkosten zahlen.