Böschungsneigung 70° zum Nachbargrundstück zulässig?
Der Nachbar hat sein Grundstück ca. 1,8 m aufgeschüttet.
Die Böschung hat aktuell eine Neigung von ca. 70°, eine Mauer etc. ist nicht geplant.
Ist das in RLP zulässig?
3 Antworten
Der Böschungswinkel ist gesetzlich nicht geregelt, da er vom Aufschüttungsmaterial abhängig ist.
Einschlägig ist § 43 Landesnachbarrechtsgesetz:
Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist.
Das ist IMHO dauerhaft bei 70° Neigung nicht gegeben. Ich würde schriftlich Bedenken äußern und auf § 907 BGB verweisen.
Hallo,
ich würde beim zuständigen Bauordnungsamt nachfragen, ob das so in Ordnung ist.
Erkundige Dich beim zuständigen Bauamt. Das ist von Land zu Land verschieden.