Hilfe Weisheitszahn Rechnung?
Hallo, ich hatte vor ein paar Wochen eine Weisheitszahn Op mit Vollnarkose weil ich eine Angstpatientin bin. Ich habe vom Neurologen auch ein Attest bekommen, dass die OP in Vollnarkose durchgeführt werden muss. Ich habe das auch alles mit meiner Krankenkasse abgesprochen oder eher gesagt besprochen wie das denn abläuft mit der Rechnung. Nach der Op hat der Kieferchirug mein attest bekommen und es war auch alles klar. Also dass das Attest dazu dient, dass ich sie Vollnarkose benötige und die Rechnung über die Krankenkasse läuft. Jetzt ein paar Wochen später habe ich eine Rechnung von meinem Kieferchirug bekommen wo ich aufgefordert werde die Rechnung zu zahlen. Ich werde Montag direkt bei der Krankenkasse und bei dem Arzt anrufen. Vielleicht kann mir ja jetzt einer weiterhelfen.
Danke.
5 Antworten
Anrufen bei der Kasse genügt nicht. Geh mit der Rechnung dort hin und kläre das persönlich.
Hast du eine schriftliche Zusage von deiner Krankenkasse-für die Kostenübernahme?
Wenn deine Krankenkasse dir die Kostenübernahme zugesagt hat- schriftlich, denn nur dann hast du den Nachweis, dann bezahlst du, reichst die Rechnung ein und bekommst den Betrag erstattet.
Wenn du keine Zusage hast, dann wirst du die Rechnung selbst zahlen müssen.
Ein Attest als Angspatient würde bedeuten, dass der Kieferchirurg direkt mit der Kasse hätte abrechnen können.
Wie bekommt man die Kostenübernahme der GKV? Muss man die beantragen, oder reicht das, wenn der Kieferchirurg das einreicht?
Du hättest vorher die Kostenübernahme beantragen müssen.
Kriterien für Übernahme der Vollnarkose-Kosten beim ZahnarztIn den folgenden Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse für die Vollnarkose-Kosten beim Zahnarzt:
- bei Patienten mit ärztlich anerkannter bzw. nachweislich psychotherapeutisch behandelter Zahnarztphobie,
- bei einem besonders großen chirurgischen Eingriff, bei dem eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht ausreicht,
- bei Patienten, die aufgrund einer Allergie oder einer Erkrankung kein örtliches Betäubungsmittel vertragen,
- bei Kindern unter 12 Jahren, die sich nur schwer beruhigen lassen,
- bei Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen.
Sind die Voraussetzungen für eine Übernahme der Vollnarkose-Kosten beim Zahnarzt erfüllt, können die Anästhesieleistungen über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung und somit über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.
Hast du vorher keinen Antrag gestellt? Dann wird es schwierig.
Ich bin nicht der FS, aber trotzdem danke. Bei mir war die Op noch nicht, aber jetzt habe ich Angst, dass ich die Kosten für die Narkose trotz Psychologischem Attest für die Angst zahlen muss.
Wenn deine Angst nicht therapiert wird, dann erfolgt keine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse. Sprich mit deinem Therapeuten, nur ein Attest von Neurologen reicht definitiv nicht aus. Warum tust du so, als ob du die OP schon hattest? Das ist doch nicht nötig...
Ich habe die Frage nicht gestellt. Ich habe mir bloß Sorgen gemacht, weil ich in einer ähnlichen Situation bin.
Ja, ich mache eine richtige Therapie deshalb.
Danke für die Antwort :)
Du hast ein Ok für die Übernahme der Rechnung von deiner Kasse.
Du zahlst die Rechnung und bekommst das Geld von der Kasse zurück oder du reichst die Rechnung direkt bei der Kasse ein und die Kasse bezahlt die Rechnung. Jede Kasse und jeder Fall ist anders, also frag, wie es bei dir läuft.
wenn du jetzt bei der krankenkasse und beim Arzt anrufst wobei sollen wir dir helfen
Muss man die schriftliche Zusage beantragen? Ich habe auch so ein Attest, vom Psychologen und in 4 Wochen eine Op beim MKG Chirurgen. Wie bekommt man das Schreiben der GKV?