Hilfe von Polizei erlaubt?
Mir wurde heute unsere ehewohnung zur alleinigen Nutzung vom Familiengericht zugewiesen, sprich ich habe jetzt das alleinige Nutzungsrecht etc. Mein Mann kam nicht zum Gerichts Termin. Jetzt ist die Frage, kann ich mithilfe der Polizei ihn aus der Wohnung entfernen lassen (+den Beschluss vom Gericht) ??
2 Antworten
Ja, fordere ihn auf, die Wohnung zu verlassen, sonst rufst du die Polizei. Wenn du Angst hast, dann bitte die Polizei, dich zu begleiten, da du einen Angriff fürchtest (wenn er aggressiv ist). Dann wird die Polizei aufgrund des Beschlusses ihn hinaus komplementieren und du solltest jemanden haben, der dir sofort ein neues Wohnungsschluss besorgt und einbaut oder du hast eins dabei. Austauschen und ihn nicht mehr hineinlassen.
Was er will, ist durch den Beschluss uninteressant geworden.
Ruf die Polizei oder leide eben.
Ja. Wenn er dort aufschlägt, darfst Du die Polizei rufen. Die handelt entsprechend dem Beschluss.
Er ist aber in der Wohnung und will nicht ausziehen - darum geht es
Was wurde mir denn geraten? Ich würde ja nicht fragen, wenn ich’s wüsste 😅
Er will nach wie vor nicht gehen und weigert sich die Schlüssel herzugeben. Aufgrund von Gewalt Taten wurde mir die Wohnung zugesprochen (bin auch noch schwanger im 8 Monat!) . Ich bin zurzeit bei meinen Eltern und würde jetzt mit Beschluss wieder in die Wohnung zurückkehren- er will aber nicht gehen…