Hilfe BWL?

1 Antwort

1) Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Der Aushang gilt nicht als Angebot im rechtlichen Sinne; sondern ist nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Die Bestellung des Kramer ist ein Angebot. Grundsaetzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit; dass heisst, die Bedienung kann das Angebot des Gastes annehmen, und es kommt ein Vertrag zustande. Sie kann das Angebot aber auch ablehnen, und es kommt kein Vertrag zustande.

Es gibt aber Grenzen der Vertragsfreiheit, z.b. eine Verbot der Diskriminierung durch Geschlecht , Hautfarbe oder Religion. Das müsste man jetzt hier prüfen, ob der Kramer diskriminiert wurde, weil die Bedienung sich auf schlechte Notengebung beruft.


maennlich2002  26.02.2022, 20:56

Guten Abend Bernd,

ich habe gerade nach einem Community Experten im Fachgebiet BWL gesucht und dich gefunden 😅

Ich brauche dringend Hilfe bei einer Aufgabe, die ich zum lernen gerne verstehen möchte. Vielleicht hast du ja Lust, dir meine neueste Frage anzusehen :-)

Hier der Link zu meiner Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/bwl-aufgabe-zur-kapitalbedarfsrechnung

berndauskleve  21.02.2022, 21:53

2) Es besteht vertragsfreiheit. Innerhalb der Grundversorgung muss die Stadtwerke aber einen Vertrag abschliessen.

Grundversorgung bedeutet, dass die Stadtwerke ein örtlicher Anbieter sind mit den meisten Kunden.

Geht man davon aus, dass die Stadtwerke Heilbronn ein Grundversorger sind, so muessen sie grundsätzlich einen Vertrag abschliessen. Eine Ausnahme wäre, wenn die Stadtwerke nachweisen könnten, dass ein solcher Vertrag für sie wirtschaftlich unzumutbar wäre.

3) Es besteht Vertragsfreiheit. Die Bank muss in dem fall keinen Vertrag abschliessen.