Hey Leute, ich überlege, mir ein paar Hühner zuzulegen. Muss ich die irgendwo anmelden oder impfen lassen 🐔💉?
2 Antworten
Es besteht eine Newcastle-Imppflicht und du musst die Haltung bei der TSK deines Bundeslandes anmelden.
Das deutsche Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, ob Katze, Hund, Pferd oder Huhn. Für die Haltung sogenannter Nutztiere aber werden per Verordnung zahlreiche Ausnahmen geschaffen. Nach welchen Mindeststandards Hühner in Deutschland gehalten werden müssen, steht in der „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“ (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, kurz: TierSchNutztV). Sie richtet sich in erster Linie an gewerbliche Halter von Hühnern, namentlich in einer Haltung im größeren Umfang. Diese Verordnung zu kennen, hilft verstehen, warum es den meisten Hühnern in Deutschland so elend ergeht. Wer Hühner möglichst artgerecht und besser als die Industrie halten will, dem wird es spielend leicht fallen, die Mindestanforderungen dieser Verordnung einzuhalten.
Nachbarrecht – wenn krähende Hähne bellende Nachbarn weckenStreit mit den Nachbarn ist unerquicklich. Nicht alle Menschen lieben Hühner oder setzen sich für artgerechte Tierhaltung ein. Deshalb ist es ratsam, sich vor der Anschaffung von Hühnern mit der direkten Nachbarschaft abzustimmen, besonders in städtischen Wohngebieten. Konflikte und Streitigkeiten lassen sich oft von vorn herein vermeiden, wenn die Nachbarn frühzeitig in die Projektplanung eingeweiht wurden. Und wenn die Überzeugungskraft nicht reicht: Die Aussicht auf Eier von glücklichen Hühnern, die man aus Nachbars Garten persönlich kennt, wirkt manchmal Wunder.
Empfindet ein Nachbar das Hahnenkrähen oder Hennengackern trotz allem als Belästigung und bricht darüber ein Streit vom Zaun, greift aus juristischer Sicht das private Nachbarrecht. Ansprüche und Abwehrrechte von Nachbarn direkt gegeneinander sind durch zivilrechtliche Bestimmungen und dazu ergangene Gerichtsurteile geregelt. Vor allem zur Belästigung durch krähende Hähne in Wohngebieten gibt es eine Fülle gerichtlicher Entscheidungen [4]. Teilweise werden regelrecht Stundenpläne festgelegt, wann ein Hahn krähen darf und wann er für die Nachbarn unhörbar, also im schalldicht isolierten Stall, einzusperren ist [5]. Als Faustregel gilt: In der Zeit von 19 Uhr am Abend bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr soll kein Weckruf erschallen [6]. Es gibt aber sogar Entscheide über „Mittagpausen“ am Wochenende – verhandeln Sie diese Angelegenheit mal mit Ihrem Hahn…
Hähne stehen nicht ohne Grund in dem Ruf, gelegentlich um die Wette zu krähen. Mehr als ein Hahn und 20 Hennen wird als unangemessen für eine private Hühnerhaltung angesehen [7]. Auch wie laut ein Hahn schreien darf wurde bereits vor Gericht erörtet [8]. Maßgeblich ist in jedem Fall die ortsübliche Nutzung, also ob die Tiere in einem Wohn- oder Dorfgebiet gehalten werden. Auf dem Dorf müssen Nachbarn viel mehr Toleranz mit Tiergeräuschen üben als in reinen städtischen Wohngebieten [9].
Erquickliche Ruhe in die Nachbarschaft bringen kann ein automatischer Türöffner am Hühnerhaus, der per Zeitschaltuhr (oder Lichtsensor) gesteuert wird und die Hühner erst hinaus lässt, wenn der Hahnenschrei nicht stört. Einige mobile Hühnersalons sind bereits serienmäßig damit ausgestattet. Auch eine gute Isolation des Stalls ist zu empfehlen. Im Sommer dämpft sie den frühen Weckruf des Hahns und im Winter schützt sie die Hühner vor Frost. Am besten allerdings ist es, sich mit den Nachbarn gütlich zu einigen: Denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Baurecht – mobile Ställe sind problemlosWer sieben Hennen und einen Hahn im Garten halten will, kann das selbst in einem reinen Wohngebiet ohne baurechtliche Bedenken tun. Das erlaubt die bundesweit geltende Baunutzungsverordnung. Hühner gelten als „Kleintiere“, genau wie Kaninchen oder Meerschweinchen. Anlagen für die Kleintierhaltung sind in einem reinen Wohngebiet jederzeit zulässig, wenn das Gebot der Rücksichtnahme beachtet wird, also die Ausmaße der Tierhaltung nicht überzogen sind. Eine Hühnerherde von 20 Hennen und einem Hahn gilt vor Gericht noch als angemessen [1, 2, 7]. Auch in allgemeinen Wohngebieten ist die private Haltung von Hühnern und einem Hahn zulässig, wie verschiedene Gerichtsurteile bestätigen [3, 4].
Kleine versetzbare Hühnerställe sind die beste Lösung für eine artgerechte Hühnerhaltung im Freiland, besonders im heimischen Garten. Sie können ohne weitere behördliche Baugenehmigung eingesetzt werden. Wer stattdessen eine „Immobilie“, also einen festen Hühnerstall errichten will, sollte die Maßgaben des öffentlichen Baurechts beachten. Sie werden auf Länderebene geregelt und somit können die jeweiligen Vorschriften, Höchst- und Grenzwerte in jedem Bundesland unterschiedlich ausfallen.
In der Regel gibt es Höchstgrößen für Stallanlagen oder Volieren, sowie Regelungen zum Mindestabstand des Hühnerhauses zum Nachbargrundstück. Auch gelten für reine Wohngebiete strengere Vorgaben als für Dorfgebiete, wo die Errichtung eines kleinen privaten Hühnerstalls relativ unproblematisch sein sollte. In welcher Art von Gebiet Ihr Stall entstehen soll, klärt ein Blick in den Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan der Gemeinde. Eine Anfrage beim örtlichen Bauamt bringt Aufschluß, ab welchem Umfang der Bau genehmigt werden muss und in wie weit dabei auch die Rechte der Nachbarn zu berücksichtigen sind, zum Beispiel Abstandsregelungen. Das sollte unbedingt vor der Anschaffung der Hühner geschehen.
Bundeskleingartengesetz – Gartenzwerge ja, Hühner neinWer in seinem Kleingarten Hühner haben möchte und nicht nur Gartenzwerge, sollte zuerst in die Satzung des Vereins schauen. In Kleingärten ist nämlich die Tierhaltung erst einmal grundsätzlich verboten, so das Bundeskleingartengesetz. Glücklich schätzen dürfen sich die Laubenkolonisten aus den ostdeutschen Bundesländern, die noch vor der Wende mit der Hühnerhaltung im Kleingarten begonnen haben. Ihre Tierhaltungen genießen Bestandsschutz. Und im Westen? Erlaubt die Vereinssatzung oder die Nutzungsordnung des Kleingartengebietes ausdrücklich die Hühnerhaltung, so steht dem privaten Hühnerglück nichts im Weg. Wenn nicht, sollte dringend das Gespräch mit dem Vereinsvorstand gesucht werden, ob eine Hühnerhaltung ausnahmsweise zulässig wäre. Vielleicht lassen sich auch genügend Mitstreitende im Verein finden, um eine hühnerfreundliche Satzungsänderung herbei zu führen. Gartenzwerge sind nett anzuschauen, aber sie legen schließlich keine Eier.
Seuchenrecht – jeder Vogel zähltJedes einzelne Huhn im eigenen Garten muss beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Das gilt für alle Geflügelarten, also auch für Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse, ohne Ausnahme und ab dem ersten Tier. Folgende Angaben interessieren die Amtsveterinäre bei der Anmeldung:
- Name und Anschrift des Halters
- Art und Anzahl der gehaltenen Tiere
- Nutzungsart und Standort der Tierhaltung
Außerdem muss die Haltung bei der Tierseuchenkasse (Tierseuchenfonds) gemeldet werden. Das verlangt das Tierseuchengesetz (§ 14).
Alle Hühner müssen regelmäßig gegen die Newcastle Krankheit (atypische Geflügelpest, Vogelgrippe) geimpft werden. Treten in einem Geflügelbestand bei einer Bestandsgröße von weniger als 100 Tieren Verluste von mindestens 3 Tieren innerhalb von 24 Stunden auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Futteraufnahme oder Legeleistung, muss der Besitzer unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen. Dabei muss stets auf das Vogelgrippe-Virus der Untertypen H5 und H7 untersucht werden.
„Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn„Die Hühner-Salmonellen-Verordnung greift in der Regel nur für größere Hühnerhaltung. Allerdings kann die zuständige Behörde auch für kleine Hühnerherden eine Impfung gegen Salmonellen anordnen, wenn dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich erscheint. Als Kleinhalter im Sinne der Verordnung gilt, wer „weniger als 350 Hühner zum Zwecke der Konsumeierproduktion“ hält.