Hey ihr und zwar, ich hab ein Problem und zwar, ich möchte meine Tür zagen und meine Tür in Weiß streichen, da sie in Holz sind. Vermieter erlaubt das nicht.?

6 Antworten

Eigentlich dürfen Mieter die Wohnung farblich gestalten wie sie wollen.

Allerdings muß u. U. bei Mietende der ursprüngliche Zustand, sprich die Farbe, wieder hergestellt werden.

Waren die Türen bei Mietbeginn z. B. braun müssen sie das bei Mietende auch sein.

Die Folie geht hoffentlich bei Mietende problemlos und ohne Schäden zu hinterlassen wieder ab?

Wenn die Türblätter und -zargen in Holz sind, ist das wohl das Design, das der Vermieter dafür ausgesucht und womöglich viel Geld dafür bezahlt hat. Umlackieren oder Folieren wäre Sachbeschädigung, was bedeutet, dass Du jederzeit (und nicht erst bei Mietende) den Zustand, wie vor der Bearbeitung, wieder herstellen musst.

Da es sich um einen Schaden handelt, wäre der Vermieter sogar frei, die Wiederherstellung selbst in Auftrag zu geben und von Dir den Ersatz aller Kosten zu verlangen. Wiederherstellung könnte dann auch bedeuten, dass neue Türen eingebaut werden müssen.

Du gehst also mit Deiner Aktion gegen den Willen des Vermieters ein großes Risiko ein.

Das einzige, was Dir dann noch nützen könnte, wäre die Begrenzung der Ersatzforderung auf den Zeitwert. Sind die Türen schon sehr alt (> 40 Jahre) und somit nichts mehr wert, kann der Vermieter nicht einfach eine Fachfirma zum Neulackieren oder Türentausch beauftragen und Dir in Rechnung stellen.

Bei geringerem Alter, also z. B. 20 Jahre, könnten immer noch ein Zeitwert von 50 % angenommen werden.

Hallo Mslakalwmlw,

da hast du was falsch verstanden. Das sind nicht DEINE Türzargen und DEINE Tür, die gehören dem Vermieter. Und der hat dir die Türen vermietet und möchte die am Mietende wieder so haben, wie er sie dir gegen hat. Du kannst ihn nicht zwingen deine Änderungswünsche zu akzeptieren.

Aber vielleicht kannst du ihm vorschlagen, dass der Vermieter neue Türen bezahlt und du bezahlst den Einbau?

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Du bist verpflichtet Deine Wohnung im Ursprungszustand - sprich mit unlackierten Zimmertüren .... bzw. ohne irgendwelche Folienrückstände zurückzugeben.

Ansonsten werden neue Türen auf Deine Rechnung gesetzt.

Wenn du sie beim Auszug wieder schadlos in den Ursprungszustand versetzen kannst, sollte das kein Problem sein. Ansonsten wird Schadenersatz fällig.


Mslakalwmiw 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 12:49

Boa ey gibt es da extrane Farbe, wie man das wieder abbekommt? Es sieht einfach hässlich aus braune Holztüre.

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